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Bioboy im NEUEN Design **DAS ORIGINAL** Universalreiniger / Putzstein Dose á 350

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eBay-Artikelnr.:175622869151
Zuletzt aktualisiert am 27. Mai. 2024 05:49:38 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Produktart
Universalreiniger
Form
Rund
Besonderheiten
Allergikergeeignet, Bio, Bioabbaubar, Grobreinigung, Ohne Tierquälerei Hergestellt, Umweltfreundlich, Ungiftig
Bioboy Holler
2018 von a&n&a GmbH & Co. KG übernommen
Geeignet für
Glas, Fenster, Auto Bad, Küche
Kapazität
sehr ergiebig
Material
Chrome, Edelstahl, Kunststoff
Passend für
Gold, Silber, Edelstahl, Kupfer, Chrom, Kunststoff
Personalisieren
Nein
Anzahl pro Packung
1
Gewicht
350g
Herstellernummer
96080024
Materialform
feste Form (Putzstein)
Marke
Bioboy
Herstellungsland und -region
Deutschland
Duft
neutral
EAN
4009412096089

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

a&n&a GmbH & Co. KG
Marc Krause
Benzstrasse 12
35799 Merenberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT085512062 94+
:xaF81781-20620
:liaM-Eed.yoboib@ofni
Impressum a&n&a GmbH & CO. KG Benzstr.12 35799 Merenberg HRA 2204; AG Limburg USt-IdNr. gemäß §27a UStG: DE 194401889 Geschäftsführer:M.Krause, J.Ortmeier Info zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung(OS-Plattform) bereit. Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 Abs.1Nr.1VSBG)
USt-IdNr.:
  • DE 194401889
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Vorbemerkung und Geltungsbereich
(1)Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen – nachfolgend ALB genannt – der a&n&a GmbH & Co. KG, Merenberg, – nachfolgend ANA genannt – gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren ALB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere ALB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren ALB abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2)Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt werden.
(3)Unsere ALB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten mit Be-kanntgabe auch für zukünftige Lieferungen, die aufgrund bereits bestehender Verträge erfolgen, wenn der Kunde ihrer Geltung entsprechend den Regelungen zum kaufmännischen Bestäti-gungsschreiben nicht unverzüglich widerspricht.
2. Angebot, Eigenschaftszusicherung, Angebotsunterlagen
(1)Ist eine Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2)Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur bei ausdrücklicher Einbeziehung in den Ver-trag vor. Wir behalten uns vor, die Qualität unserer Produkte zu verbessern und zu optimieren. Eine Bezugnahme auf deutsche Industrienormen beinhaltet die nähere Warenbezeichnung, je-doch keine Zusicherung von Eigenschaften.
(3)An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
(1)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Sie gelten insbesondere ausschließlich Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung, Montage oder Inbetriebnahme. Diese und weitere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2)Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifab-schlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(3)Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen, schriftlichen Vereinbarung oder der ausdrücklichen Zulassung auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung von ANA.
(4)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Wegen des folgenden Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5)Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig fest-gestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung und Lieferzeit
(1)Lieferungen mit einem Warenwert von bis zu EUR 750,00 werden unfrei verschickt. Lieferungen mit einem höheren Warenwert werden auf unsere Kosten versandt. Ziffer 5. unserer ALB bleibt unberührt.
(2)Lieferzeitangaben auf Auftragsbestätigungen sind unverbindlich, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3)Wurde eine Lieferfrist ausdrücklich vereinbart, setzt die Erfüllung dieser Lieferverpflichtung durch uns die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Wir sind weiterhin berechtigt, eine angemessene Frist zur Abnahme der Ware zu setzen. Nach Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn sich der Kunde weiterhin in Annahmeverzug befindet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme der Ware endgültig verweigert.
(5)Ab Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.
(6)Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Kaufvertrag einziges Geschäft i. S. v. § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde kein Interesse mehr an der Erfüllung des Vertrags hat.
(7)Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschul-den unserer Vertreter der Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8)Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf schuldhaften Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be-grenzt.
(9)Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzuges aus-schließlich im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Liefer-wertes, insgesamt höchstens jedoch mit nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(10)Teillieferungen sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig.
(11)Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Kunde trägt die Versendungsgefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
(1)Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonde-re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 171 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die uns wegen der Klage entstandenen Kosten.
(4)Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Umsatz-steuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Ab-tretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zah-lungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies je-doch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5)Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorge-nommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung; die Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
(6)Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7)Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei-zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Mängelhaftung
(1)Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2)Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache zu verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3)Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4)Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5)Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Ver-tragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorher-sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf die eine Erfüllung der Kunde vertrauen durfte.
(6)Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7)Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Haftung ausgeschlossen.
(8)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ab dem Gefahrübergang 12 Monate.
(9)Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre ab dem Tag der Ablieferung der mangelhaften Sache.
8. Gesamthaftung
(1)Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
(2)Die Begrenzung der Schadensersatzpflicht nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen ver-langt.
(3)Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitar-beiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Vorleistungspflicht des Kunden
Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdig-keit des Abnehmers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Bezahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung und Herausgabe bereits gelieferter Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von unserem Abnehmer Ersatz unserer Aufwendungen zu ver-langen. Zweifel an der Zahlungswürdigkeit liegen insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Begleichung bereits zugestellter Rechnungen, die in der Summe einen Betrag in Höhe von EUR 5.000,00 übersteigen, länger als einen Monat in Verzug ist.
10.Gerichtsstand – Erfüllungsort – salvatorische Klausel
(1)Gerichtsstand ist Merenberg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Merenberg.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstellte der unwirksamen Bestimmungen solche zu vereinbaren die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlichen am Nächsten kommen.
(5)Abweichungen von den vertraglichen Regelungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
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§ 2 Ihre Rechte
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– Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit.
(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
§ 3 Datenweitergabe
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