|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

Saugschlauch Schlauch Staubsaugerschlauch Meterware 36 mm Durchmesser

Artikelzustand:
Keine Angabe
Neu / Artikelnummer Nilfisk Alto WAP FESTOOL FLEX MIRKA 11985
5 verfügbar / 127 verkauft
Preis:
EUR 6,55
(inkl. MwSt.)
EUR 5,50
(exkl. MwSt.)
Voll im Trend. Schon 127 verkauft.
Ganz entspannt. Rückgaben akzeptiert.
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Für Versandoptionen lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Neustadt / Weinstraße, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Weitere Details- Informationen zu Rückgaben
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:174818412053
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 04:59:44 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Hinweise des Verkäufers
“Neu / Artikelnummer Nilfisk Alto WAP FESTOOL FLEX MIRKA 11985”
Marke
Nilfisk
Herstellernummer
11985

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Bauscher Miet & Vertriebs GmbH & Co. KG
Stefan Bauscher
Im Altenschemel 4
67435 Neustadt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT42527972360
:xaF82527972360
:liaM-Emoc.tdatsuen-rehcsuab@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 226303342
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:
 
Bauscher Miet & Vertriebs GmbH & Co. KG
Im Altenschemel 4
67435 Neustadt
 
Geschäftsführer: Günter Bauscher, Stefan Bauscher
 
Tel.: +49 (0) 6327 - 97250
Fax: +49 (0) 6327 - 972528
 
USt.-IdNr.: DE-226303342
Registergericht: Ludwigshafen HRA 2047
 
E-Mail: info@bauscher-neustadt.com
 
Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter nachfolgend aufgeführter URL finden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
 
 
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließ-lich, entgegenstehende oder von unseren Ver-kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge-stimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abwei-chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüb-er Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
 
2. Angebot und Angebotsunterlagen
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestäti-gung nichts anderes ergibt.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklich schriftli-chen Zustimmung.
 
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhö-hungen, insbesondere von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rech-nung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftli-cher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Ab-zug) sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die ge-setzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge-stellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehal-tungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenan-spruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
4. Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbe-halten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich der Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vor-behalten. Sofern die zuvor in diesem Absatz genannten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen , dass sein In-teresse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestim-mungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässi-gen Vertragsverletzung beruht, ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Ver-tragsverletzung beruht, ist unsere Schadenser-satzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer-weise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestim-mungen, soweit der von uns zu vertretende Lie-ferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragsverletzung beruht. In diesem Fall ist aber der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.
Im übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, jedoch maximal nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
Die Rücksendung von Waren darf nur nach vorhe-riger Absprache mit uns erfolgen.
Wir behalten uns die Berechnung einer Bearbei-tungs- und Wiedereinlagerungsgebühr vor.
Dies gilt auch für Fälle, in denen der Kunde nach Auftragserteilung und vor der Lieferung vom Vertrag zurücktritt.
 
5. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab unserem Ge-schäftssitz“ vereinbart.
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
 
6. Mängelhaftung
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ord-nungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minde-rung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche gel-tend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsge-hilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Ver-tragsverletzung angelastet wird, ist die Schadens-ersatzhaftung auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertrags-pflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Scha-densersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typi-scherweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt, sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
7. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 6 vorgesehen ist, - ohne Rücksicht auf die Restnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Scha-densersatzansprüche aus Verschulden bei Ver-tragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzun-gen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
Die im vorgenannten Absatz vorgenommene Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönlichen Scha- densersatzhaftungen unserer Angestellten, Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge-hilfen.
 
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefer-vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei einem Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuneh-men. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbind-lichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, dies auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektions-arbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli-chen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehen-den Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im or-dentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fraktura-Endbetrages (einschließlich Ust.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter wachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache oder nach Verarbeitung weiterver-kauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermäch-tigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzu-zie-hen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insol-venzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstel-lung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die aufgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenom-men. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwer-ben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-endbetrag einschließl. Umsatzsteuer) zu den anderen vereinbarten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch unsere Verarbeitung entste-henden Sachen gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge-hörenden Gegenständen unmittelbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag einsch-ließl. Umsatzsteuer), zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsa-che anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigen-tum oder Miteigentum für uns.
Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherheit unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicher-heiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizu-geben, als der realisierbare Wert unserer Sicher-heiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Ge-schäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berech-tigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs-ort.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Bauscher-Neustadt

Bauscher-Neustadt

100% positive Bewertungen
7.810 Artikel verkauft
Shop besuchenKontakt
Mitglied seit Nov 2002

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten

Genaue Beschreibung
4.9
Angemessene Versandkosten
4.8
Lieferzeit
4.7
Kommunikation
4.7
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (1.094)

s***s (446)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Alles ok, danke
e***z (1188)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Top Preis/Qualität und sehr schneller Versand
r***a (592)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Gerne wieder
Alle Bewertungen ansehen