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Massivholztreppe, gerade Treppe, Raumspartreppe aus Eiche mit Relinggeländer NEU

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eBay-Artikelnr.:174773088684
Zuletzt aktualisiert am 29. Nov. 2022 14:27:37 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Breite
75 cm
Herstellernummer
nicht zutreffend, eigene Herstellung
Marke
eigene Fertigung / Maßanfertigung
Modell
Massivholztreppe
Stil
zeitlos
Produktart
Wangentreppe
Herstellungsland und -region
Deutschland
Einsatzbereich
Innen
Material
Eiche Massivholz
Höhe
individuell
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Tischlerei-Treppenbau Inh. Uwe Koch
Uwe Koch
Röllingshainer Weg 7
09648 Altmittweida
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT44097972730
:xaF305116-72730
:liaM-Eed.hcok-uabneppert@ofni
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
USt-IdNr.:
  • DE 172435107
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerei-Treppenbau Koch
Inhaber: Tischlermeister Uwe Koch
09648 Altmittweida Röllingshainer Weg 7
 
§1 Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
 
§2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 
§3 Sonderbedingungen für Dienstleistungen wie Reparaturen etc.
3.1 Das Entgelt für Leistungen unserer Mitarbeiter ist nach den für ihre Tätigkeit aufgewendeten und nachgewiesenen Zeiten einschließlich der Reisezeiten zu berechnen zuzüglich der Nebenkosten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 Die Höhe der Pauschalen für Service-Leistungen basiert auf unserem bei Auftragserteilung gültigen Stundensätzen, welche bei uns eingesehen oder jederzeit angefordert werden kann.
 
§4 Treue- und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in jeder denkbaren Weise zu unterstützen, d. h. insbesondere den notwendigen Zugang zu verschaffen und uns das erforderliche Bedienungspersonal zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen, hat er die uns dadurch entstehenden Wartezeiten zu vergüten.
 
§5 Preise und Zahlung
5.1 Die Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk oder ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung.
5.2 Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung bar ohne jeden Abzug frei der von uns benannten Zahlstelle zu leisten, und zwar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Kauft der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken (Verbraucher) sind dies 5%, bei anderen Geschäften 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zinsen sind sofort fällig. Wir bleiben berechtigt, einen höheren, uns entstandenen Zinsschaden nachzuweisen.
5.5 Bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden und wenn wir eine bei Vertragsabschluß bereits gegebene schlechte Vermögenslage des Kunden nicht erkennen konnten, also insbesondere bei Zahlungseinstellung und vertragswidrigem Verhalten uns gegenüber, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Soweit wir bereits Leistungen erbracht haben, werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
5.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
 
§6 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen und -leistungen
6.1 Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen sind freibleibend und dienen lediglich der Information unseres Kunden über den voraussichtlichen Liefertermin. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
6.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Erfolgt eine im Einzelfall vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht, wird der Lauf der Lieferfrist für die Dauer des Zahlungsverzuges zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit gehemmt.
6.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluß Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund sonstiger für uns unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - , so haben wir diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrage zurückzutreten, wenn das Ereignis höherer Gewalt ein endgültiges Leistungshindernis darstellt. Soweit Teilleistungen von uns bereits erbracht oder uns möglich sind, kann der Rücktritt auf den nicht erfüllbaren Teil beschränkt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen andauert oder aber dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar ist, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrage entweder ganz oder aber hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, hat er Teilleistungen entgegenzunehmen.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung ganz oder teilweise frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
6.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns aufgrund erfolgter Nachfristsetzung in Verzug befinden, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche insbesondere wegen Nichterfüllung sowie auf Erstattung des Verzugsschadens sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
6.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, deren Entgegennahme ist dem Kunden unzumutbar.
 
§7 Gefahrübergang und Entgegennahme
7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
7.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über; wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
7.3 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
 
§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
8.2 Der Kunde darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei länger andauerndem Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie der Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab.
8.5 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in Ziffer 6.5 genannten Fällen. Ist der Widerruf durch uns erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
8.6 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
 
§9 Gewährleistung und sonstige Haftung
9.1 Wir leisten Gewähr in Form der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Kommen wir nach schriftlicher Aufforderung des Kunden den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, oder führen soweit zumutbar mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nicht zum vertraglich vorausgesetzten Ergebnis, ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
9.2 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, jegliche Schadensersatzansprüche wie z. B. aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.3 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
9.4 Ist unser Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht vorhersehbare Schäden ausgeschlossen.
 
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager-Kaufrechtsabkommens.
10.2 Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hainichen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
der_treppenbauer

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alles o.k., netter Kontakt, gern wieder!
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Schnelle Lieferung,netter Kontakt die Kissen kann ich unbedingt weiter empfehlen.***** Immerwieder gern, so macht ebay Spaß
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Alles i.o.