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Kühlkuppel Salatbuffet Kühlgerät Neugerät Durchmesser 1,30 mit LED Lichtleiste

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eBay-Artikelnr.:174576016675
Zuletzt aktualisiert am 12. Sep. 2022 12:41:27 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Scaiola
Herstellungsland und -region
Italien
Montageart
Freistehend
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

allcool refrigeration GmbH
Kerstin Vostell
Am Himmelsberg 4
53639 Königswinter
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT050757844220
:xaF2507578-44220
:liaM-Eed.looclla@lletsov.nitsrek
USt-IdNr.:
  • DE 224605946
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- allcool refrigeration GmbH -
 
 
1. Für alle Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma allcool gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, letzter Fassung. Abweichungen
oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigungen der Firma allcool wirksam.
 
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Produkteigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie
ausdrücklich in einem gesonderten Schreiben von uns bestätigt werden. Wir sind berechtigt,
offensichtliche Fehler in Angeboten oder Rechnungen zu berichtigen. Rechtsansprüche auf
Schadenersatz aufgrund unzutreffender Angaben bestehen nicht, es sei denn, es läge Vorsatz vor.
 
3. Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.
 
4. Alle Preise sind Nettopreise, auf die die MWST in der gesetzlich festgelegten Höhe ausgewiesen
wird und zusätzlich zu entrichten ist. Für Lieferungen ins Ausland gelten die besonderen
gesetzlichen Regelungen.
Die Preise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem
wir über den Betrag verfügen können.
 
5. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für den Kunden und die Firma allcool wird Siegburg
sowie überhaupt die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
 
A Mietbedingungen
 
1. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie – auch nach mündlicher/telefonischer
Erteilung – schriftlich abgefasst und von uns schriftlich bestätigt werden.
 
2. Die Preise für das angebotene Mietgut verstehen sich frei Anlieferung am und Abholung
vom Veranstaltungsort/Messestand. Für besondere Lieferungen, große Distanzen u.a. müssen von Fall zu Fall gesonderte Konditionen vereinbart werden. Der Mietpreis für die Kühl-/Tiefkühlgeräte gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung, höchstens jedoch für 14 Tage, es sei denn, es wird anderes vereinbart.
Der Mietpreis für Luftreiniger gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung, höchstens jedoch für 1 Woche oder 1 Monat, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Bei einer längeren Mietdauer gelten Sonderkonditionen.
 
Im Regelfall wird die Zahlung mit Rechnungserstellung fällig, wenn keine besonderen
Vereinbarungen ( z.B. Vorauskasse ) getroffen worden sind. Werden vor und/oder während der Messe/Veranstaltung Aufträge direkt erstellt, so sind diese im Regelfall beim Empfang der angelieferten Ware bar zu bezahlen.
 
3. Der Vermieter bemüht sich, die Terminwünsche des Mieters selbstverständlich so zu berücksichtigen, dass das Mietgut rechtzeitig dem Mieter zur Verfügung steht. Ersatzansprüche bei verspäteter Anlieferung können nicht geltend gemacht werden.
 
Der Vermieter stellt dem Mieter ordnungsgemäß funktionierende Geräte zur Verfügung.
Der Mieter hat sich bei Übernahme des Mietgutes von dem ordnungsgemäßen Zustand
und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Reklamationen müssen dem
Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
Der Vermieter bemüht sich, innerhalb einer vertretbaren Zeit für evtl. Reparaturen oder - falls erforderlich - für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Kosten, die durch eigenmächtige Beauftragung von Reparaturen durch den Mieter ohne vorherige Benachrichtigung, entstehen, werden nicht erstattet.
 
 
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut, wegen
Betriebsausfalls für entgangenen Gewinn u.ä., es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
 
4. Der Vermieter behält sich geringfügige Abweichungen bzgl. der im Angebot bezeichneten
Maße, Formen und Farben der Kühl- und Tiefkühlgeräte vor; er behält sich vor, Geräte
anderer Marken gleicher Art als im Angebot angegeben, einzusetzen.
5. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit, d.h. die
Dauer der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt. Das Mietgut dient nur dem vorgesehenen
Zweck auf der jeweiligen Veranstaltung. Eine anderweitige Verwendung in dem gleichen
Zeitraum oder im Anschluß daran ist unstatthaft.
 
6. Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln.
 
Bei der Aufstellung von Kühl- und Tiefkühlgeräten ist insbesondere zu beachten, dass
diese genügend Luftzufuhr erhalten; Einbau und Verkleidung der Geräte, sowie
Abdecken der Lüftungsschlitze müssen vermieden werden. Bei Nichtbeachten haftet
der Mieter für dadurch entstandene Schäden.
 
Das regelmäßige Entleeren der Tauwasserbehälter ist sicherzustellen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Tauwasserschäden.
Der Mieter hat insbesondere darauf zu achten, dass die elektrischen Anschlüsse ent-
sprechend den technischen Notwendigkeiten der Geräte eingerichtet werden;
Für eventuelle Schäden ( inkl. eventuellem Nutzungsausfall u.ä.) haftet der Mieter .
 
Für Schäden am Mietgut während der Mietzeit haftet der Mieter. Der Mieter hat dem
Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Mietgut beschädigt worden ist.
 
Das Mietgut ist zwar gegen Diebstahl versichert, das entbindet den Mieter aber nicht
von einer sorgfältigen Beaufsichtigung des Mietgutes. Die Versicherungspauschale ist
bei uns im Mietpreis selbstverständlich enthalten.
Mit der vereinbarten Anlieferung des Mietgutes am Veranstaltungsort beginnt die grundsätzliche
Haftung des Mieters, sie endet mit der vereinbarten Abholung. ( Dies gilt insbesondere ,
wenn der Stand nicht besetzt ist.) .
 
Für in Verlust geratene Mietgegenstände während der Veranstaltung haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
 
Der Mieter verpflichtet sich nach der Veranstaltung, Werbeaufkleber rückstandslos zu entfernen und seine Ausstellungswaren sowie Verpackungen zu entsorgen.
 
Für Spezialreinigungsarbeiten an Mietgegenständen, durch Entfernen von Werbeaufklebern oder durch unvollständig entfernte Werbeaufklebern, sowie Entsorgung von Verpackung und Ausstellungswaren, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. 150,00 € an.
 
7. Die Mietmöbel sind bei Veranstaltungsschluß abholfertig und komplett bereitzustellen,
d.h. von Waren geleert zur Verfügung zu stellen und in jedem Fall zugänglich zu
machen. Für Waren die sich nach Veranstaltungsschluß unbewacht noch im Mietgut
befinden, haftet der Mieter, sie werden auf die Gefahr des Mieters am Stand abgestellt.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters ist ausgeschlossen.
 
8. Ein Rücktritt des Mieters ist nur bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
zulässig. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter im
allgemeinen der komplette Mietpreis berechnet.
 
9. Alle weiteren Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter als auch gegenüber
seinen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob-fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
 
 
(AGB, Allcool refrigeration GmbH)
 
 
B Verkaufsbedingungen
 
1. Die Firma allcool verkauft neue und Ausstellungs - Kühl- / Tiefkühlgeräte und Luftreiniger.
Kaufbestellungen können nur schriftlich entgegengenommen werden,
eine Auftragsbestätigung der Firma allcool erfolgt ebenfalls nur schriftlich,
erst dann ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
 
2. Die Firma allcool gibt Mängelhaftung ( Gewährleistung ) auf die von ihr
veräußerten Geräte nach dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf-
vertrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen; sie beträgt z.Zt. 2 Jahre
für neue Geräte , 1 Jahr für Ausstellungsgeräte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Achtung: Der Garantieanspruch der Fa. allcool entfällt:
• Bei Transporten, die von Kunden durchgeführt werden (z. B. zu Messen, bei Umzug etc.).
• Bei Weiterverkauf des Gerätes.
• Bei unsachgemäßer Behandlung (s. Bedienungsanleitung).
3. Die Preise für die zum Verkauf angebotenen Kühl- und Tiefkühlgeräte sowie Luftreinigern verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der Transportkosten zur Lieferadresse.
 
4. Ist nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, zahlt der Kunde den Gesamt-
Kaufpreis vor Anlieferung der Ware.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma allcool.
 
5. Für Ausstellungs-Kühl- / Tiefkühlgeräte /Luftreiniger gilt:
Dem Kunden wird die bisherige Gebrauchshäufigkeit des jeweiligen Gerätes
mitgeteilt, diese wird von uns nach bestem Wissen angegeben.
Die Geräte können insofern äußerlich Gebrauchsspuren aufweisen, die im einzelnen nicht klassifiziert werden können.
 
6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den
Parteien möglich.
Im Falle des vereinbarten Rücktritts ist die Firma allcool berechtigt, einen evtl. entstandenen
Schaden geltend zu machen, auf diesen wird der Kunde hingewiesen
 
 
 
 
 
B 1) Lieferbedingungen
 
Der Versand von Geräten, Zubehör und Ersatzteilen ist frachtkostenpflichtig.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen der Verpackung oder des Liefergegenstandes
sind sofort vom Transportführer auf dem Lieferschein bescheinigen zu lassen.
 
Bei einwandfreier Verpackung ist der Liefergegenstand unverzüglich auszupacken und auf
seinen Zustand und die Betriebsfähigkeit zu überprüfen. Reklamationen müssen innerhalb
von 2 Tagen an die Firma allcool gemeldet werden.
Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Schäden werden nicht ersetzt.
 
Der Verkäufer bemüht sich die Liefertermine einzuhalten, sollte es dennoch zu Verspätungen kommen, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
 
Für die Abwicklung aller Kundenaufträge ( Vermietung und Verkauf ) gelten obige
Allgemeine Geschäftsbedingungen; es sei denn es wird schriftlich anderes vereinbart.
Auf diese Gegebenheit braucht nicht gesondert bei Auftragsentgegennahme, - bestätigung
und -ausführung hingewiesen zu werden.
 
Königswinter Oberpleis
allcool refrigeration GmbH
 
Stand Januar 2021
Allcool Refrigeration GmbH
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.