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Motor BMW E60 E61 M5 S85B50A Komplett Ca. 100.000km

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  • (1359)
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
EUR 14.000,00
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Gebraucht
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    Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
    eBay-Artikelnr.:166711117460
    Zuletzt aktualisiert am 25. Aug. 2024 16:32:04 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
    Im Lieferumfang enthalten
    Motorkomplett
    Kraftstoffart
    Benzin
    Herstellernummer
    S85B50A
    Hersteller
    BMW
    Produktart
    Motorumbau
    OE/OEM Referenznummer(n)
    S85B50A
    Herstellergarantie
    1 Jahr
    Hubraum
    5 L

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    1a KFZ Motors Group
    Anna Dominczak
    Waldeckstr. 20
    42289 Wuppertal
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT85422847751 94+
    :liaM-Emoc.liamg@reldnahenilnozfk
    +49 (0) 1577 4822 458 „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter dem folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr“
    USt-IdNr.:
    • DE 349356684
    Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma © Kfz Online - Händler 1A Jürgen Schmidt MOTOR GROUP Online-Shop Kfz-Teile & Kfz-Zubehör +49 (0) 1577 4822 458, im folgenden Verkäufer genannt.
     
    I. Vertragsabschluss
     
    1. Der Kunde ist an die Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher gekennzeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Kunden umgehend zu informieren, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
    2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
     
    II. Zahlung
     
    1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zu Zahlung fällig.
    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen aufrechnen. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
     
    III. Lieferung und Lieferverzug
     
    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
    2. Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
    3. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz satt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 2 Satz 1 dieses Abschnittes eine angemessene Frist zu Lieferung setzen. Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sonst auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit dem vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Er haftet aber nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnittes genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
     
    IV. Abnahme
     
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen Rechten Gebrauch machen.
    2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
     
    V. Eigentumsvorbehalt
     
    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
    2. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
    3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
     
    VI. Haftung für Sachmängel
     
    1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
    2. Hat der Verkäufer aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
    3. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, hat der Kunde diese Ansprüche beim
     
    VII. Haftung für sonstige Schäden
     
    1. Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abs. 6 „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
    2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist endgültig in Abs. 3 §Lieferung und Lieferverzug“ geregelt, sonstige Ansprüche in Abs. VI „Haftung für Sachmängel.
     
    VIII. Gerichtsstand
     
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bönen.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt als vereinbart, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder später in das Ausland verlegt. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
     
    IX. Salvatorische Klausel
     
    Sollte einen der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen. An Stelle der unwirksamen oder unwirksam werdenden Klausel ist eine solche zulässige Klausel zu setzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommt
     
    x. Gebrauchte Altteil
     
    Beim Kauf eines Motors verpflichtet sich der Käufer den alten (defekten) Motor auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden. Termin zur Rückgabe beträgt 21 Tage ab dem Tag der Rechnungstllung oder zahlen zusätzlich ein Pfand 500€
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
    BRN-Nummer:
    • 21202261860