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25 Eingriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna Heckenpflanzen Wurzelware 30-50 cm

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eBay-Artikelnr.:166422871558
Zuletzt aktualisiert am 16. Feb. 2024 09:01:33 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Herstellernummer
Nicht zutreffend
Produktart
Zierstrauch
Gattung
crataegus
Allgemeiner Name
Weißdorn
Entwicklungszustand
Wurzelware
Blattwerk
laubabwerfend
Anzahl pro Packung
25
Innen-/Außenbereich
Außenbereich
Sonnenlicht
Volle Sonne
Wasserbedarf
Niedrig
Klima
Gemäßigt
Besonderheiten
Blühend, Laubabwerfend, Winterhart
Farbe
Grün, Rot, Weiß
Sicherheit
Dornen
Marke
markenlos
EAN
4250995783839

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Katja Biermann
Katja Biermann
Im Felde 53 - 55
25499 Tangstedt
Germany
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:xaF166402/10140
:liaM-Eed.42-neurgnetrag@ofni
Gartengruen-24 Inhaber: Katja Biermann Im Felde 53-55 25499 Tangstedt Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE291757908
USt-IdNr.:
  • DE 291757908
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
 
 
 
1. Für alle Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
 
§ 2 Vertragsschluß
 
 
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit, der Zwischenverkauf, d.h. der Verkauf von angebotenen Pflanzen in der Zeit zwischen Angebot und Auftragseingang bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
 
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
 
 
 
1. Alle Preise gelten ab Betrieb Tangstedt, ohne Verpackung und Transport in Euro, netto zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.
4. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.
5. Der Käufer verpflichtet sich, nach Übergabe der Ware binnen einer Frist von spätestens 30 Tagen ab Rechnungsdatum den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden ohne weiteren Nachweis geltend zu machen.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den ausgewiesenen Rechnungsbetrag.
Anderslautende Zahlungsfristen oder -bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder werden ausdrücklich auf der betreffenden Rechnung vermerkt.
Ein vereinbarter Skontoabzug wird in jedem Fall nur gewährt, wenn der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat.
6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
7. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
 
§ 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung
 
 
 
1. Die Gefahr der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Käufer über.
2. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
3. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, und nicht zurückgenommen. Die Entsorgung obliegt dem Käufer. Mehrwegverpackungen (z.B. S.H.- Kisten, Güterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten des Käufers an uns zurückgeführt werden.
4. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
5. Eine Anlieferung kann nur nach Absprache erfolgen. Ein Anspruch des Käufers auf Anlieferung besteht nicht. Wenn eine Anlieferung vereinbart wurde, so kann diese nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, trägt der Käufer die Kosten der Anlieferung.
6. Werden keine Vereinbarungen über die Art des Transportmittels geschlossen, so obliegt die Wahl dem Verkäufer, ohne dass er damit die Verantwortung und die Kosten übernimmt.
 
§ 5 Lieferpflichten
 
 
 
1. Im Falle von besonderen Wetterbedingungen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde einen Schadensersatz nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
 
§ 6 Maße und Muster
 
 
 
1. Sämtliche Maße sind ungefähre Maße. Kleine Abweichungen nach oben oder unten sind zulässig, soweit diese Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar sind.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
3. Wenn nicht anders vereinbart gelten die Qualitäts-, Sortier- und Bündelungsbedingungen des Bundes deutscher Baumschulen. Bei besonderen Umständen und aus arbeitstechnischen Gründen behalten wir uns eine abweichende Bündelung vor.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
 
 
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen an den Käufer, einschließlich Nebenforderungen vor. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Kunde als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupfanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Erfolgt eine Vermischung mit anderer Ware, so erwerben wir für die Dauer des gesamten Eigentumsvorbehaltes an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung vor Begleichung der Forderungen ist nicht zulässig.
 
§ 8 Garantie, Gewährleistung und Mängel
 
 
 
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich bedarf eine Garantie der schriftlichen Zustimmung durch uns, in der weitere Bestimmungen hierzu geregelt werden. Eine in der genannten Form bestätigte Garantie erstreckt sich auf die Dauer von drei Monaten ab Pflanzdatum. Eine gewährte Anwachsgarantie setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen Hierzu gehören insbesondere die richtige Behandlung und Lagerung bis zur Pflanzung, Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Nässe, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen, und bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Wir behalten uns vor, etwaige Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
4. Der Kunde maß uns Mängel der Ware schriftlich anzeigen. Die Mängelrüge muß binnen 5 Werktagen bei uns eingegangen sein, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei angenommen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unmittelbar nach erkennbar werden gerügt werden. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Pflanzen sind fachgerecht zu versorgen bis der Sachverhalt geklärt ist, soweit dies zumutbar ist. Chemische oder ähnliche Pflanzenschutzmaßnahmen zur Behebung des beanstandeten Mangels sind nur mit unserem Einverständnis durchzuführen.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vorn Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Ein Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
6. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Pflanzensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Kunden als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Pflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Kunde als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
 
§ 9 Haftungsbeschränkungen
 
 
 
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Eine Haftung durch uns für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn des Käufers sowie jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
 
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
 
 
1. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so wird sie durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung an nächsten kommt. Durch die Unwirksamkeit einzelne Bestimmungen wird die Gesamtgültigkeit dieser AGB nicht berührt.
 
§ 11 Schlußbestimmungen
 
 
 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Bei fachlichen Streitigkeiten über Pflanzenqualität, Liefertermine, Verpackung u.ä. entscheidet bei Mitgliedern des Bundes deutscher Baumschulen das Schiedsgericht des Verbundes. Streitigkeiten rechtlicher Art entscheidet das ordentliche Gericht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Angelegenheiten ist Pinneberg/Holstein. Dieses gilt insbesondere im gesamten Mahnverfahren.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.