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Sturzpads Tuono V2 AP8797412

Artikelzustand:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Artikel kann Lagerspuren aufweisen.
Preis:
EUR 149,00
(inkl. MwSt.)
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Standort: Langenzenn, Deutschland
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:165894940388
Zuletzt aktualisiert am 23. Sep. 2023 09:05:42 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Artikel kann Lagerspuren aufweisen.”
Herstellernummer
AP8797412
Hersteller
Aprilia
Produktart
Sturzbügel

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Goos OHG
Albert Goos
Hubertusstr. 4
90579 Langenzenn
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 338807681
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen sofern sie nicht unter der ausdrücklichen,
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Sie gelten sowohl für Verträge die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer
im Sinne von § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
sind, als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Haupt- oder
nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind
nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Von diesen Bedingungen abweichende
Vereinbarungen sollen in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden.
II. Angebot und Lieferumfang (1) Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die
zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben
sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.
(2) Der Käufer ist an seine Bestellung 6 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der Frist dieser Frist schriftlich bestätigt hat.
(3) Sämtliche Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen
sind im Liefervertrag schriftlich niederzulegen.
(4) Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten,
soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert und die Änderungen
dem Käufer zumutbar sind.
III. Preis und Zahlung (1) An den vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die
vereinbarte Lieferzeit, jedoch mindestens 4 Monate gebunden. Mehraufwendungen
die dem Verkäufer durch Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer
ersetzt verlangen.
(2) Die Zahlung ist bei Lieferung oder Bereitstellung innerhalb von 12 Tagen frei
Zahlstelle des Verkäufers zu leisten.
(3) Die Aufrechnung gegenüber dem Verkäufer mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Wenn eine
Mangelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang
zurückgehalten werden, die einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Mängeln stehen.
IV. Lieferfristen und Verzug (1) Liefertermine sind nur dann verbindlich vereinbart,
wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich so bezeichnet werden. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages jedoch nicht vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen.
(3) Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung ein Schaden erwächst, so ist der
Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar.
(4) Der Verkäufer kann neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB und der
Mahnung den Käufer auch abweichend von der Frist unter III. 2 durch ein anderes
nach dem Kalender bestimmbares Ereignis im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug
setzten.
V. Übernahmebedingungen Tritt der Käufer nach Vertragsschluss, außerhalb der
gesetzlichen Widerrufsbestimmungen vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt
15% des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei sich der Verkäufer
das Recht auf die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens
vorbehält.
VI. Gefahrenübergang und Transport (1) Versandweg und Versandmittel sind mangels
besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen.
(2) Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den
Spediteur, Frachtführer oder Käufer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers
oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer
über.
(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage des Angebots der Übergabe an auf den Käufer
über. Jedoch ist der Verkäufer verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Käufers die
Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
(4) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
vom Käufer unbeschadet der Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
VII. Eigentumsvorbehalt (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht bis zur
völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer
vor.
(2) Der Käufer ist verpflichtet bis zur vollständigen Bezahlung, den Kaufgegenstand
pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe Dritter zu sichern und unverzüglich
gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Der Käufer
verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an den Verkäufer abzutreten.
(3) Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers nicht verpfänden
noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer
bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen schriftlich zu benachrichtigen.
(4) Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer
während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz zu.
(5) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung und Rücktrittserkl.rung
berechtigt und der Käufer zu Herausgabe verpflichtet.
(6) Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes
trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses
einschließlich Umsatzsteuer.
VIII. M.ngelrüge und Haftung Für Mängel haftet der Verkäufer wie folgt: (1) Der
Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach eintreffen auf Menge, Beschaffenheit
und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat
er unverzüglich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so
gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen durch
schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind.
(2) Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, bei Verbrauchern
in 24 Monaten ab Gefahrenübergang. Bei gebrauchten Sachen verjähren die
Ansprüche aus Mängeln in allen Fällen in 12 Monaten ab Gefahrenübergang.
(3) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen
entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten,
wenn diese üblich sind und vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung-
insbesondere von Verschleißteilen- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie
nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.
(4) Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer für die notwendigen
Arbeiten eine angemessene Frist zu setzen. Nur in dringenden Fällen der
Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der
Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung
des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst durch
Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu
verlangen.
(5) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung
des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
wird die Haftung für die entstandenen Folgen aufgehoben.
IX. Haftungsbegrenzung – Schadensersatz (1) Die Haftung des Verkäufers richtet
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist jedoch ausgeschlossen, soweit
eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig begangen wurde. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Die dem Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machenden Ansprüche
verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer Unternehmer besteht
eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, sofern der Verkäufer schriftlich einen
Anspruch des Käufers als unbegründet zurückgewiesen hat.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht (1) Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich
zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist bei Verbrauchergeschäften der
Wohnsitz des Käufers, sonst der Hauptsitz des Verkäufers.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
XI. Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der
übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klauseln soll eine Regelung
treten, die dem angestrebtem Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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