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25St. Einlegesäcke, Palettensäcke, Hauben, große Säcke, PE-Säcke für Gitterboxen

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eBay-Artikelnr.:164640112565
Zuletzt aktualisiert am 23. Sep. 2023 09:54:59 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Nocke
Herstellernummer
nicht zutreffend
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

L. F. C. Nocke GmbH & Co. KG
Andreas Haaks
Ferdinand-Harten-Str. 9
22949 Ammersbek
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0884406040
:xaF44884406040
:liaM-Eed.gnukcaprev-ekcon@ofni
EU-online-Streitbelegung https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 135500415
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf - AGB Verkauf - der L.F.C. Nocke GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf (nachfolgend
„AGB Verkauf“) gelten für alle Verträge, die den Verkauf von Waren
durch die L.F.C. Nocke GmbH & Co. KG, Ferdinand-Harten-Str. 9, 22949
Ammersbek, Deutschland (nachfolgend „Nocke“ ) an den Vertragspartner
(nachfolgend „Käufer“) zum Gegenstand haben.
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Geschäftsbedingungen und/oder sonstige Einschränkungen des
Käufers werden von Nocke nicht anerkannt, es sie denn, Nocke hat sie im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser AGB anerkannt. Diese
AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne
von § 310 Abs. 1 BGB. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
zwischen den Parteien sowie dann, wenn Nocke in Kenntnis ab-weichender
oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.
1.3 Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebote, Mindestauftragswert, Sonderanfertigungen, Urheberrechte
2.1 Alle Angebote von Nocke sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Nocke behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen,
Entwürfen und sonstigen Unterlagen vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedürfen sie der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
von Nocke.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise von Nocke verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die vereinbarten
Preise innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung netto zur
Zahlung fällig.
3.3 Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens behält sich Nocke vor.
4. Ausführung, Lieferung
4.1 Aus fabrikationstechnischen Gründen ist Nocke berechtigt, hinsichtlich der
vereinbarten Bestellmenge, des vereinbarten Gewichts und der vereinbar-ten
Stärke bis etwa 10% nach oben oder nach unten abzuweichen, soweit dies
unter Berücksichtigung der Interessen von Nocke für den Käufer zumutbar
ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Eine Mängelrüge hieraus ist
ausgeschlossen.
4.2 Muster werden von Hand gefertigt. Abweichungen, besonders hinsichtlich
Farbe und Material, zwischen Handmustern und Lieferung maschinell
gefertigter Ware bleiben vorbehalten.
4.3 Teillieferungen sind unter Berücksichtigung der Interessen von Nocke in
einem für den Käufer zumutbaren Umfang zulässig.
4.4 Von Nocke oder in ihrem Auftrag hergestellte Klischees, Werkzeuge oder
andere Hilfsmittel bleiben so lange Eigentum von Nocke bis die Herstellungskosten
vollständig in Rechnung gestellt und vom Käufer bezahlt sind.
Für eventuelle Nachbestellungen werden Klischees und Werkzeuge
mindestens zwei Jahre aufbewahrt.
4.5 Alle Waren, die Nocke für den Käufer vereinbarungsgemäß lagert, muss der
Käufer innerhalb von 3 Monaten ab Einlagerung der Ware abnehmen. Nach
Ablauf dieser Frist werden die am Lager noch vorhandenen Restmengen
berechnet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
4.6 Für den Käufer individuell produzierte oder von Nocke für den Käufer
individuell beschaffte Ware kann der Käufer nicht an Nocke zurückgeben.
Auch hinsichtlich gelieferter Neutralware, die Nocke regelmäßig im Lager
für Kunden bereithält, besteht kein Rückgaberecht des Käufers, Nocke kann
diese Ware aber aus Kulanz zurücknehmen.
5. Gewährleistung
5.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen
ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten.
5.2 Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach
Gefahrübergang geltend gemacht werden.
5.3 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form
der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kauf-preis
angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Haftung
6.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 6.2 bis 6.4
haftet Nocke, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Nocke, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wur-den.
6.2 Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertra-ges
typischerweise gerechnet werden muss.
6.3 Für Schäden, die durch Nocke, ihre gesetzlichen Vertreter oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht
wurden, haftet Nocke nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfül-lung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem
Fall gilt die Haftungsbegrenzung bezüglich des zu ersetzenden Schadens
nach Ziffer 6.2 dieser Haftungsregelung.
6.4 Nocke übernimmt keine Garantie, es sei denn, Nocke hat im Einzelfall
schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
6.5 Eine eventuelle Haftung von Nocke für Schäden aus Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie sowie
nach dem Produkthaftungs- oder Arzneimittelgesetz bleibt unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung Eigentum von Nocke. Bei Vertragsverletzungen des
Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist Nocke berechtigt, die Ware
zurückzunehmen. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln.
7.2 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer Nocke
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten
Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem
Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung,
gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Nocke ab. Unbese-hen der
Befugnis von Nocke, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer
auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem
Zusammenhang verpflichtet sich Nocke, die Forderung nicht ein-zuziehen,
solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt,
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens
gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
8. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist unser Geschäftssitz in Ammersbek bei
Hamburg.
8.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Nocke und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere
des UN-Kaufrechtübereinkommens.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
9. Sonstiges
9.1 Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Käufers beantragt oder eröffnet, so ist Nocke
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag
zu kündigen.
9.2 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.3 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können
Nocke gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf
Ansprüchen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die
rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt
und den wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen
Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle
Regelungslücken.
Stand: April 2020
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.