Ausschliessliche Geltung:
Für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt diese Bedingungen spätestens durch jede Art der Auftragserteilung oder mit Annahme der Lieferung an. Von den Geschäftsbedingungen oder den Preislisten des Verkäufers abweichende oder sie ergänzende Individualabreden, auch mit Aussendienstmitarbeitern des Verkäufers, werden erst wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Kaufleute bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Zustandekommen des Vertrages:
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Das Vertragsangebot liegt erst in der Auftragserteilung durch den Käufer vor. Dieser ist an sein Vertragsangebot 2 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit der Absendung des Angebots.
Preise:
Alle Preise sind Bruttopreise und sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Preise sind freibleibend und können ohne besondere Ankündigung geändert werden. Sie gelten ab unserem Lager Greisheim.
Verpackung:
Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise und nach unserem Ermessen verpackt. Die Verpackung wird kostengünstigst berechnet und nicht zurückgenommen.
Lieferung/Lieferkosten:
Die Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Paketdienst oder Spedition. Lieferungen per Paketdienst oder Speditionen werden grundsätzlich versichert. Bei Transportschäden ist der Empfänger verpflichtet unverzüglich die notwendigen Dokumentationen zu veranlassen.
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von meinem Lager. Lieferkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Nur von uns schriftlich bestätigte Änderungen sind bindend. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt den Käufer erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Fristsetzung beim Verkäufer. Teillieferungen sind in jeglicher Art zulässig. Eine erneute Fristsetzung nach einer Teillieferung ist zwingend notwendig. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, aus welchen Grund auch immer, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder die Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn ähnliche Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Verlängert sich aus den vorgenannten unbekannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund genannter Gründe von der Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine Schadensersatzansprüche des Bestellers.
Zahlung:
Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse. Lieferung enthält eine Rechnung. Skontoabzug wird nur gewährt, soweit dieser vorher vereinbart wurde und in der Rechnung ausgewiesen wird. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, stehen dem Käufer nicht zu. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
Rückgaberecht:
Wir nehmen ungenutzte Geräte in Originalverpackung innerhalb von 10 Tagen ab Lieferdatum zurück. Die Rücksendung erfolgt für uns kostenfrei.
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer des Eigentums an den gelieferten Waren vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Gewährleistung/Haftung:
Bei Lieferungen an Unternehmer stehen wir für die Mängel, die bei Gefahrenübergang an der Ware vorhanden sind, während einer Gewährleistungszeit von 12 Monaten für alle Waren und für elektrische Einbauteile gemäß nachstehenden Regeln ein. Darüber hinausgehende Gewährleistungsfristen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Liegt ein von uns vertretender Mangel vor, wird dieser nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung behoben. Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Mangelfreiheit untersuchen. Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Treten innerhalb der Garantiezeit Mängel auf, die auf Fabrikationsfehler beruhen, so werden diese Teile kostenfrei ersetzt. Nicht eingeschlossen sind Versand- bzw. Fahrtkosten und Arbeitszeit des Technikers. Für Mängel die durch falsche Handhabung des Bestellers, übermässiger Belastung, Einwirken von Hitze oder Kälte, Unterlassen von notwendiger Schmierung von chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einwirkung und mangelhafter Wartung (wie Ersatz von Verschleißteilen) o.ä. entstanden sind, übernehme ich keine Haftung.
Die Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in meinem Lager geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit mir und durch ein von mir zu bestimmendes Transportunternehmen. Bei Kleingeräten kann die Rücklieferung per Post erfolgen. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist, im Regelfall mindestens von sechs Wochen, nachbessern oder Ersatz liefern. Sollte nach Absprache eine Reparatur vor Ort durchgeführt werden, so vergüte ich die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis/Rechnung bis zu 50,- Euro brutto. Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der Gerätenummer und mit Verkaufsdatum/Rechnungsdatum zu versehen, die ausgewechselten Originalteile werden mein Eigentum und sind an mich zurückzusenden. Für Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten in meinem Hause hafte ich im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Ich hafte nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden.
Im Übrigen werden sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen mich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungsverpflichtungen, wie auch Gerichtsstand (auch bei Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen) das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Ich behalte mir jedoch vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirklichkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.