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Original Audi A4 B6 B7 8E Avant S-line Einstiegsleiste Einstieg Leisten Set

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Gebraucht
VOLL FUNKSTIONSFÄHIG
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eBay-Artikelnr.:156058562135

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Hinweise des Verkäufers
“VOLL FUNKSTIONSFÄHIG”
Herstellernummer
8E0853373H 8E0853373E 8E0853375H 8E0853375E 8E0853376H 8E0 853 37
Tuning- & Styling-Teil
Ja
Hersteller
Audi
Referenznummer(n) OE
Zierleiste Dekorleisten Einstiegsleiste Trittleiste Leiste Set
Besonderheiten
Original / S-line
Referenznummer(n) OEM
Einstiegsleisten S-line A4 B6 B7 8E Avant Kombi Limo Limousine
Weitere Artikelnummer
43-23
EAN
nichtzutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Fahrzeugrecycling Kühn e.K.
Nasser Sayed
Unterer Dammweg 28
78050 Villingen-Schwenningen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT08558812770
:xaF618558812770
:liaM-Eed.deyas-krapotua@ofni
Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (OS-Plattform). Die Plattform erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr Fahrzeugrecycling Kühn e.K. ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 232464485
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Kühn Fahrzeugrecycling e.K., Inhaber Nasser Sayed, Unterer Dammweg 28/1, 78050 Villingen-Schwenningen E-Mail: hello@fahrzeugrecycling-kuehn.de
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Teilehandel
(Stand 05/2017)
I. Allgemeines:
1 Bei der Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. werden gebrauchte Ersatzteile aus demontierten Fahrzeugen gewonnen, gelagert und verkauft.
2 Zusätzlich können aus Partnerbetrieben angekaufte Ersatzteile verkauft werden, auf Wunsch auch Neuteile.
3 Verkäufer der Ware ist Kühn Fahrzeugrecycling e.K.
 
II. Geltungsbereich:
1 Die Vertragspartner vereinbaren die Geltung der nachstehenden Bedingungen, sofern diese den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen entsprechen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Auch für den Fall des Widerspruchs des Käufers außerhalb seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers widerspricht der Verkäufer der Geltung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers.
2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten die Geschäftsbedingungen des Verkäufers, soweit der Käufer Kenntnisnahmemöglichkeit hatte, als angenommen.
3 Werden Bedingungen vereinbart, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichen, so gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als dass sie nicht konkret ausgeschlossen sind und mit den abweichenden Bedingungen nicht in Widerspruch stehen.
4 Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen können nur von der Geschäfts- und Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
5 Zusätzlich gilt für Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle künftigen Leistungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
III. Lieferbedingungen und Verfügbarkeit:
1 Eine Lieferung kann grundsätzlich nur auf Basis einer verbindlichen Bestellung erfolgen.
2 Eine verbindliche schriftliche Bestellung bedarf der kompletten Anschrift und der Unterschrift des Bestellers. Sie kann auch per E-Mail in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen.
3 Für Nachfragen zur Verfügbarkeit können alle gängigen Hilfsmittel benutzt werden. Der Nachfrager hat der Kühn Fahrzeugrecycling e.K. zusammen mit seiner Nachfrage Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass die Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. in der Lage ist, ihren Informationspflichten gemäß § 312 c BGB vor Vertragsschluss nachzukommen.
4 Nach Eingang der Nachfrage prüft der Verkäufer, ob die gewünschte Ware verfügbar ist. Positive und negative Meldungen werden dem Nachfrager mit dem Preis und der Lieferzeit umgehend mitgeteilt. Diese Mitteilung gilt ausschließlich für den Erteilungszeitpunkt. Für Änderungen des Sachstands zwischen dieser Mitteilung und der Bestellung durch den Käufer haftet der Verkäufer nicht. Eine weitergehende Garantie für eine grundsätzliche Verfügbarkeit angefragter Waren wird nicht übernommen. .
5 Sollte die bestellte Ware aus unvorhersehbaren Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird der Besteller umgehend informiert.
6 Die Übergabe erfolgt im Betrieb der Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. Erfolgt die Lieferung bzw. Übergabe auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort, so stellt die Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. die dadurch entstehenden Transport- und Versicherungskosten sowie weitere dadurch zusätzlich entstehenden Ausgaben gesondert in Rechnung. Diese Kosten werden dem Kunden mitgeteilt, sobald feststeht, dass die Übergabe nicht im Betrieb der Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. stattfinden soll. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, von seinem Wunsch auf Lieferung und Übergabe an einem anderen Ort Abstand zu nehmen, muss dies jedoch unverzüglich, spätestens 3 Tage, nach Bekanntgabe der hierfür zusätzlichen Kosten und Aufwendungen für Transport und Versicherung der Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K . mitteilen.
7 Bestimmte unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, rechtswidrige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferern und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
8 Der Käufer ist an die Abnahme der gekauften Ware gebunden, wenn die Lieferung innerhalb genannter Fristen erfolgt. Für später ein-gehende Lieferungen besteht keine Abnahmepflicht.
9 Nicht Gegenstand des Kaufvertrags sind Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben, Stehbolzen und Zahnriemen sowie weitere Anbauteile, die noch an dem gelieferten Teil bzw. Aggregat befestigt sind, sofern sie nicht ausdrücklich zum Verkaufsgegenstand gemacht wurden! Die in Satz 1 genannten Teile gehen mit dem verkauften Teil bzw. Aggregat in das Eigentum des Käufers kostenlos über, unterliegen allerdings keinerlei Ansprüchen wegen Schadensersatz, Nichterfüllung, Mängel und Gewährleistung und können solche auch nicht begründen.
10 Für die nicht fristgemäße Lieferung, soweit nicht Ereignisse gem. Ziffer 8 der Verspätung zu Grunde liegen, haftet der Verkäufer nur dann, wenn die Verzögerung auf dessen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch auf die selbständigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Darüber hinaus wird die Haftung des Verkäufers, auch für seine Erfüllungsgehilfen, der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz desjenigen Schadens, den der Verkäufer bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, höchstens jedoch auf 10% des Vertragspreises. Dieser Haftungsausschluss gilt nur, wenn der Käufer Kaufmann ist oder sich so behandeln lassen muss.
11 Verweigert der Käufer die Abnahme der gelieferten Ware, ohne hierzu gemäß diesen Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen, die durch diese Bedingungen nicht wirksam abbedungen sind, berechtigt zu sein, so hat der Käufer für die Transportkosten aufzukommen und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab diesem Zeitpunkt. Für den Fall der verschuldeten Abnahmeverweigerung durch den Käufer kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Setzung der Nachfrist ist entbehrlich, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht bereit oder imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht einen geringeren Schaden nachweist. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen, gegen Nachweis auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
12 Hat der Kunde seine Niederlassung in einem von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Staat und ist dieser Staat Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG), so gelten die Gefahrtragungsregeln der Artikel 66 bis 70 CISG.
 
IV. Preise und Zahlungsbedingungen:
1 Alle vom Verkäufer genannten Teilepreise umfassen den Verkaufspreis einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2 Skonto oder sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.
3 Beim Direktverkauf erfolgt die Zahlung bar oder per Scheck. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Deren Gutschrift auf den Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung und Wegfall der Regressgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
4 Beim Versand erfolgt die Bezahlung in der Regel per Vorkasse. Bei ausnahmsweise vereinbarter Nachnahme gehen die anfallenden Nachnahmegebühren zu Lasten des Käufers.
5 Die Begleichung von Rechnungen per Überweisung kann mit Stammkunden auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrages vereinbart werden.
 
V. Eigentumsvorbehalt:
Erfolgt die vollständige Begleichung von Rechnungen erst nach Auslieferung der Ware durch den Verkäufer, gelten die nachfolgenden Regelungen zum Eigentumsvorbehalt:
1 Die gekaufte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen.
2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und zur Verarbeitung der gekauften Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, sofern die Weiterveräußerung durch ihn unter Eigentumsvorbehalt und ohne Vereinbarung eines Abtretungsverbotes erfolgt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der vom Käufer, auch zukünftig, gelieferten Ware in voller Höhe bis zur vollständigen Bezahlung an den Verkäufer ab. Er ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt.
3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen des Verkäufers ist nicht zu-lässig. Zugriffe Dritter auf sein Eigentum, z. B. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4 Ist der Käufer Kaufmann, so behält sich der Verkäufer das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, die ihm gegen den Käufer zustehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die durch den kaufmännischen Käufer vorgenommene Be- und Verarbeitung führt nicht zum Eigentumserwerb nach § 950 BGB ohne Verpflichtung des Verkäufers. Wird die Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden (§§ 947, 948 BGB), gilt das Miteigentum des Verkäufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der enthaltenen Vorbehaltsware zur Summe der Rechnungswerte als vereinbart. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
5 Ist der Käufer Kaufmann und nimmt die Forderung aus einer Weiterveräußerung in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe oder nach erfolgter Saldierung der anerkannte Saldo bis zur Höhe der ursprünglichen Kontokorrentforderung, an den Verkäufer abgetreten. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherheiten frei, wenn und soweit die Summe der vom Käufer gewährten Sicherheiten die Gesamtforderung des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20% über-schreitet.
 
VI. Gewährleistung bei Mängeln
1 Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die Funktionstüch¬tigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, allerdings nur, sofern an dem Fahrzeug Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt werden, die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wird und, sofern vom Verkäufer nicht selbst überprüft, in der Vergangenheit die Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß den Herstellervorschriften durchgeführt und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeuges beachtet wurden. Diese Einschränkung der Gewährleistung gilt nur dann, wenn der Mangel auf einer Verletzung der vorbezeichneten Obliegenheiten beruht. Der Nachweis, dass die Obliegenheitsverletzung nicht schadensursächlich ist, obliegt dem Käufer. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtteile beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
2 Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer eine erweiterte Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards der Verkaufsgegenstände nach fachgerechtem Einbau der Teile, wenn dieser Einbau nicht mehr als 4 Wochen nach dem Kauf der Ware stattfindet. Auch hier beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtteile 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch andere als von den vom Verkäufer gelieferten Teilen oder durch nicht fachgerechter Montage nicht vom Verkäufer gelieferter Teile oder auf Grund schuldhaften Verhaltens des Fahrers, Dritter oder auf Grund äußerer Einflüsse (z. B. Unfall, unbefugter Gebrauch, Überschwemmung) verursacht wurde.
4 Haftet die Fa. Kühn Fahrzeugrecycling e.K. wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf Schadensersatz, so beschränkt sich diese Haftung nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
5 Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB), beschränkt sich die Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
6 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit aufgrund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhender Folgeschäden.
Für Verschleißteile wie Reifen, Bremsen, Lager etc. sowie elektronische Bauteile übernimmt die Firma Kühn Fahrzeugrecycling e.K keine Gewährleistung.
7 Bei der Rückgabe eines Ersatzteiles muss die Sicherungsmarkierung auf dem Teil vorhanden sein.
8 Voraussetzung für Gewährleistung ist der fachgerechte Einbau der gelieferten Ware.
9 Sicherheitskritische Ersatzteile, wie z. B. Brems-, Fahrwerks- oder Lenkungsteile müssen in einer Fachwerkstatt fachgerecht eingebaut werden.
10 Mit dem Kauf eines Ersatzteiles ist der Käufer durch die Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen über den etwaigen Gebrauchtteilecharakter des gekauften Ersatzteiles informiert.
11 Ein fachgerechter Einbau kann, widerleglich, vorausgesetzt werden, wenn dieser in einer entsprechenden Fachwerkstatt vorgenommen wurde. Als Nachweis genügt die Vorlage der Reparaturrechnung. Ist der Käufer Kaufmann, erlischt die Gewährleistung und Garantie, wenn eine Beanstandung offensichtlicher Mängel nicht unverzüglich, versteckter Mängel nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware erfolgt.
12 Bei Erhalt der Ware hat der Käufer die Übereinstimmung des übergebenen Teils mit seiner Bestellung, beispielsweise anhand der Teilenummer, zu überprüfen. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von Mangelfolgeschäden wegen Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Teil sind bei Verstoß gegen diese Prüfungspflicht ausgeschlossen, sofern die Nichtübereinstimmung des gelieferten mit dem bestellten Teil vom Käufer im Rahmen der zumutbaren Überprüfung hätte erkannt werden können und die Ansprüche auf der Fehllieferung beruhen.
13 Bei Beanstandung wegen unvollständiger oder sonst nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung sowie äußerlich erkennbarer Mängel bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich der Verkäufer auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Der Käufer hat nur dann einen Anspruch auf Rücktritt oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), wenn mindestens zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche des Verkäufers fehlschlugen, vorausgesetzt, der Mangel- bzw. Garantiefall trat nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers ein. Der Verkäufer ist berechtigt, statt Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Käufer Minderung oder Rücktritt anzubieten, wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
14 Mängel müssen vom Käufer unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ist der Käufer Kaufmann, berechtigt ihn die Mängelrüge nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises. Mängelansprüche müssen vom Käufer spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer gerichtlich geltend gemacht werden.
15 Das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Umtausch, Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Rücktritt steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung von Herkunft und Funktionstüchtigkeit der beanstandeten Ware durch den Verkäufer.
16 Im Bedarfsfall kann vom Verkäufer ein unabhängiger vereidigter Sachverständiger mit der Prüfung von Beanstandungen beauftragt werden. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, sind die Kosten für die notwendig gewordenen Transporte, Gutachten und Kosten für den entstandenen Arbeitsaufwand vom Käufer zu tragen.
17 Bei Bestellung eines auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bestellten und gelieferten baugleichen Teils übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für die zweckgerechte Verwendbarkeit des Teiles. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer hat den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen über den Zweck der Verwendung des bau-gleichen Teiles in der Weise aufgeklärt, dass dieser die Nichtverwendbarkeit zu diesem Zweck hätte erkennen müssen. Insoweit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Nachforschungspflicht des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen hinsichtlich des Verwendungszwecks des gekauften Teiles besteht nicht. Die Gewährleistung hinsichtlich des Teiles an sich unabhängig von dessen zweckgerechter Verwendbarkeit bleibt im Übrigen unberührt.
18 Die Teile/Aggregate werden ohne Betriebs-, Hilfsstoffe und Schmiermittel wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle und Fette geliefert.
19 Bei Motoren müssen der bzw. die Zahnriemen, die Wasserpumpe sowie der Ölfilter vor dem Einbau erneuert bzw. gewechselt werden.
.
 
VII. Haftung:
1 Der Verkäufer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
2 Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dem Verkäufer aufnehmen zu lassen.
Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit sich aus den bisherigen Regelungen nichts anderes ergibt.
3 Für Folgeschäden wird vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5 Der vorbezeichnete Haftungsausschluss hinsichtlich Mangelfolgeschäden gilt nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, die vor einem solchen Mangelfolgeschaden schützen sollte, und bei Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
 
 
VIII. Vertragsschluss, Vertragssprache bei Fernabsatzverträgen
Der Käufer kann über den eBay-Shop des Verkäufers angebotene Ware sofort kaufen oder auf diese Ware im Rahmen einer Auktion bieten. Auktionsangebote können auch mit der Option Sofort-Kaufen verbunden sein. Die im eBay-Shop des Verkäufers im Angebotsformat Sofort-Kaufen angebotene Ware und Auktionen dieser Waren sind auch auf den allgemeinen eBay-Websites sichtbar. Dies gilt nicht für Artikel des Verkäufers, welche von ihm ausschließlich als Shop-Artikel vorgesehen sind.
Im Fall des Sofort-Kaufs kommt ein wirksamer Kaufvertrag zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zwischen Käufer und Verkäufer zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche „Sofort Kaufen" bzw. „Sofort & Neu" anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Angebote mit der Option "Sofort Kaufen" kann der Käufer auch als Gast kaufen, ohne sich bei eBay anmelden zu müssen. In diesem Fall nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button "Sofort-Kaufen" anklickt, auf der folgenden Login-Seite unter "Weiter ohne Anmeldung" die Option "Als Gast kaufen" auswählt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
Bei einer Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit demjenigen Käufer zustande, der innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Gebot abgeben hat. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach diesem Höchstgebot. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
Ist ein Auktionsangebot zusätzlich mit der Option Sofort-Kaufen versehen, kommt ein wirksamer Kaufvertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Käufer diese Option ausübt. Die Option kann vom Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein ggf. vom Verkäufer festgelegter Mindestpreis noch nicht erreicht wurde.
Sofern der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versieht, können Käufer und Verkäufer den Preis für diesen Artikel aushandeln. In der Abgabe des Preisvorschlages durch den Käufer ist dann das verbindliche Angebot und in dem Einverständnis des Verkäufers mit dem Preisvorschlag die verbindliche Annahme des Verkäufers zu sehen.
Der Verkäufer übersendet nach Vertragsschluss dem Käufer eine Bestätigung und Angaben zur Kaufabwicklung.
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht gespeichert und kann nach Abschluss eines Bestellvorgangs (z.B. „Sofort Kaufen“) nicht mehr abgerufen werden. Der Käufer kann die Bestelldaten aber unmittelbar vor dem Abschicken über die Funktionen seines Browsers speichern oder ausdrucken.
 
 
IX. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der folgenden Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in
Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kühn Fahrzeugrecycling e.K.,
Unterer Dammweg 28/1,
78050 VS-Villingen,
Telefon: 07721/885580, Telefax: 07721/8855816, E-Mail: handel-kuehn@t-online.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An Kühn Fahrzeugrecycling e.K., Unterer Dammweg 28/1,
78050 VS-Villingen, Telefax: 07721/8855816, E-Mail: handel-kuehn@t-online.de
 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________________________________________
_______________________________________________________
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_______________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________ Datum (*) Unzutreffendes streichen
 
 
 
X. Gerichtsstand:
Ist der Käufer Kaufmann, wird für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
 
 
XI. Anwendbares Recht:
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Falls, dass der Kunde seine Niederlassung in einem von der Bundesrepublik Deutschland verschiedenen Staat hat und dieser Staat Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist: In diesem Fall gilt dieses Abkommen (CISG) mit Ausnahme der Artikel 38 Abs. 3, Artikel 44 und Artikel 57 Abs.1 b CISG.
 
Kühn Fahrzeugrecycling e.K., Unterer Dammweg 28/1, 78050 Villingen-Schwenningen
 
XII Onlinestreitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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