Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Reparaturen, Wasserkühlungen, PC Konfigurationen
§1 Reparaturen
(1) Der Reparaturauftrag kommt Vertraglich zu Stande.
(2) Die Reparaturen an allen Geräten werden mit größter Sorgfalt und mit Fachwerkzeug professionell durchgeführt. Durch ein nicht selbstverschuldeten Schadensfall im Gewährleistungszeitraum werden die Geräte eingeschickt und vom Hersteller repariert oder ausgetauscht.
Hierbei gilt die gesetzliche Gewährleistungsregelung und die vom Hersteller gegebene Regelung.
(2) Die angefallenen Kosten die mit der Reparatur entstandenen sind, werden bei Abholung des Gerätes fällig. Alternativ kann der offene Betrag auch mit der auf der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist beglichen werden.
(3) Falls für eine Reparatur weitere kosten entstehen sollten (Hardware, Software usw.), wird der Kunde telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp darüber informiert.
(3) Nach der Fertigstellung der Reparatur wird der Kunde umgehend telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp benachrichtigt. Der Kunde hat nach einer erfolgreichen Benachrichtigung 1 Monat, ab dem Benachrichtigungsdatum Zeit, das reparierte Gerät abzuholen und die Reparaturrechnung zu begleichen. Ist dies nicht der Fall, wird das Gerät nach 1 Monat zum verkauf freigegeben um die entstandenen kosten des Unternehmens wieder zu decken. Dies geschied jedoch nicht wenn der Kunde eine verspätete Abholung telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp dem Unternehmen ComTec mitteilt. Das Gerät bleibt bis der offene Betrag beglichen ist, Teileigentum der Firma Comtec.
§2 PC Neubau/Umbau
(1) Der Neubau/Umbau des PCs kommt Vertraglich zu Stande.
(2)Der Kunde leistet vor einem Neubau/Umbau eines PC Systems, die Zahlung des Gesamtbetrages vor der Bestellung oder der von der Firma Comtec angebotenen Leistung. Erst bei vollständig beglichener Rechnung, nehme ich die Arbeit an dem Gerät auf und wird der PC an den Kunden zurückgeschickt/Übergeben.
(3)Der Kunde trägt, wenn zuvor schriftlich nicht anders vereinbart, die gesamten Kosten des zugesandten PCs, einschließlich den Rückversand. Das Unternehmen Comtec übernimmt keine Haftung für ein unzureichend gegen Transportschäden geschützten PC. Wenn trotz eines ausreichend verpackten PCs ein Transportschaden auftreten sollte, muss ein Schadensersatzanspruch durch den Kunden bei den jeweiligen Transportdienstleister geltend gemacht werden.
(4)Der Neubau/Umbau des PCs erfolgt unter größter Sorgfalt durch erfahrenes Fachpersonal und in einer professionellen Werkstatt mit Fachwerkzeug.
(5) Durch Manipulationen und Modifikationen des PCs durch den Kunden oder Dritten, Kundeneigenen oder Dritten Umbauten, Veränderungen des PCs durch den Kunden oder Dritten, Verwendung anderer Hardware durch den Kunden oder Dritten, durch Installation von falschen Treibern oder Schadsoftware, defekt des Betriebssystems durch unsachgemäßes Herunterfahren, sowie bei unsachgemäßer Wartung und Behandlung durch den Kunden oder Dritten, ist das Unternehmen Comtec nicht haftbar zu machen und es erlischt jegliche Gewährleistung gegenüber den Unternehmen Comtec und den Herstellern der jeweilig verbauten Komponenten und Hardware.
§3 Wasserkühlung
(1) Der Einbau/Umbau einer Wasserkühlung kommt Vertraglich zu Stande.
(2)Der Kunde leistet vor einem Einbau/Umbau einer Wasserkühlung den Gesamtbetrag des zuvor schriftlich zugestimmten Angebotes.
Erst bei vollständig beglichener Rechnung beginne ich mit der Bestellung der Komponenten und den Ein- bzw Umbau der Wasserkühlung. Der PC wird erst bei vollständig beglichener Rechnung an den Kunden ausgeliefert/Übergeben.
(3)Das Unternehmen Comtec weist den Kunden darauf hin, es zu meiden, ein PC mit einer verbauten Custom Wasserkühlung mit Versanddienstleistern wie DHL, Hermes etc zu verschicken. Das Unternehmen Comtec übernimmt keine Haftung für ein unzureichend gegen Transportschäden geschützten PC. Wenn trotz eines ausreichend verpackten PCs ein Transportschaden auftreten sollte, muss ein Schadensersatzanspruch durch den Kunden bei den jeweiligen Transportdienstleister geltend gemacht werden.
(5)Bei einer Lieferung über eine Spedition an den Kunden, wird das Wasser vollständig aus den Kühlkreislauf abgelassen. Ein befüllen der Wasserkühlung muss dann der Kunde übernehmen. Wenn die Firma Comtec den PC selbst an den Kunden ausliefert, wird das Wasser im Kreislauf belassen. Bitte hierzu den §6 Sonderversandbedingungen für PCs mit einer Custom Wasserkühlung beachten.
(6)Der Einbau einer Wasserkühlung erfolgt unter größter Sorgfalt durch erfahrenes Fachpersonal und in einer professionellen Werkstatt mit Fachwerkzeug.
(7) Durch Verwendung anderer Kühlflüssigkeiten durch den Kunden oder Dritten, wie zum Beispiel gefärbten Wasser oder Farbzusätzen, erlischt jegliche Gewährleistung auf die gesamte Wasserkühlung. Es können auch keine Schadensersatzansprüche gegenüber des Unternehmens Comtec gemacht werden
(8) Auf die verbaute Wasserkühlung gibt das Unternehmen Comtec eine Gewährleistung von 6 Monaten. Auf die Verbauten Komponenten gilt die vom Hersteller gegebenen Bestimmungen und Gewährleistungen.
(9) Durch Manipulationen und Modifikationen der Wasserkühlung durch den Kunden oder Dritten, Kundeneigenen oder Dritten Umbauten, Veränderungen der Wasserkühlung durch den Kunden oder Dritten, Verwendung anderer Kühlflüssigkeiten durch den Kunden oder Dritten, sowie bei unsachgemäßer Wartung und Behandlung durch den Kunden oder Dritten, ist das Unternehmen Comtec nicht haftbar zu machen und es erlischt jegliche Gewährleistung gegenüber den Unternehmen Comtec und den Herstellern der jeweilig verbauten Komponenten und Hardware.
§4 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§5 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§6 Sonderversandbedingungen für PCs mit einer Custom Wasserkühlung
(1) PCs mit einer Custom Wasserkühlung werden NICHT mit DHL, Hermes oder GLS verschickt. Da die Wahrscheinlichkeit eines Transportschadens sehr hoch ist. PCs mit einer Custom Wasserkühlung werden ausschließlich von mir, einer Spedition geholt oder geliefert. Der Kunde hat jedoch auch die Möglichkeit sein PC selber zu bringen und/oder zu holen.
(2) Für eine Lieferung von mir (inklusive Aufbau und Einweisung) fallen in einem Umkreis, vom Standort der Firma Comtec, pauschal Transport- und Anfahrtskosten in höhe von 200€ an. Für jeweils immer 10 weitere Kilometer fallen Kosten in höhe von 10€ an.
+10km=5€
+20km=10€
(3) Für eine Lieferung über eine Spedition können kosten in höhe von bis zu 400€ anfallen. Die Preise schwanken sehr stark, deswegen lässt sich hierbei kein Fixpreis ermitteln. Wenn eine Lieferung per Spedition gewünscht wird, werde ich bei der Spedition eine Anfrage für ein genauen Preis und Lieferzeit stellen. Ich habe keinen Einfluss auf diese Lieferzeiten. Die Lieferung per Spedition erfolgt ausschließlich bis Bordsteinkante.
§7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 4 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 6 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 7 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 8 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 9 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.