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Audi A4 A6 A7 Q7 CRT CZV Motor Überholt 211PS 218PS 272PS EA897 EVO

Artikelzustand:
Generalüberholt
Motor Generalüberholt
5 verfügbar
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Standort: Waldbröl, Deutschland
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:155421730429
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 12:53:56 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Generalüberholt
Ein ordnungsgemäß wieder zusammengebautes Autoteil. Der Artikel wurde vollkommen auseinander genommen, gereinigt und auf Abnutzung und Bruchstellen untersucht. Alle abgenutzten und/oder nicht funktionierenden Teile wurden durch neue oder aufgearbeitete Komponenten ersetzt. In seiner Funktionsweise entspricht das Teil einem neuen Teil und kann nicht von einem neuen Teil unterschieden werden. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Motor Generalüberholt”
Kraftstoffart
Diesel
Herstellernummer
CRT, CRTB, CRTC, CRTD, CRTE, CRTF, CSW, Engine, AT, 3,0TDI, 286PS
Im Lieferumfang enthalten
Rumpfmotor
Hersteller
Audi
Produktart
Long-Block-Teilmotor
Anzahl der Zylinder
6
Motorblock-Typ
V
OE/OEM Referenznummer(n)
CUE, CVM
Hubraum
3 L
Anzahl der Ventile
24

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Boxengasse GmbH & Co. KG
Helena Koslowski
Oberbrölstr. 46
51545 Waldbröl
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT21700919220
:xaF959109 19220
:liaM-Eed.aporue-essagnexob@ofni
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
USt-IdNr.:
  • DE 815710853
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boxengasse GmbH
für Einbau, Lieferung und Reparatur von Gebrauchtmotoren und sonstigen gebrauchten oder neuen Ersatzteilen und Lieferung und Reparatur gebrauchter Fahrzeuge
 
 
I. Geltung der Bedingungen
 
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Angebote, Lieferungen und Leistungen der Boxengasse GmbH (im Folgenden: Boxengasse) betreffend Gebrauchtwagen, Gebrauchtmotoren und anderen gebrauchten Ersatzteilen unter Einschluss von Werkverträgen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
 
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
 
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
 
4. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annährend, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
 
5. „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werkverträgen auch der „Besteller“.
 
6. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
 
 
II. Überholte Motoren
 
1. Grundlage für einen von uns überholten Motor bildet ein defektes oder gebrauchtes Altteil. Im Rahmen der Überholung kommt es zu folgenden Arbeitsabläufen und Bearbeitungsprozessen:
 
• Zerlegung, Reinigung und Vermessung des Motors.
 
• Zylinderkopf wird abgedrückt, plangeschliffen und die Ventilsitze werden bearbeitet.
 
• Ventile werden geprüft, geschliffen und bei Bedarf erneuert.
 
• Die Nockenwellen werden erneuert.
 
• Der Motorblock wird geprüft, gehont und ggfs. die Laufbuchsen ersetzt.
 
• Bei Motorblöcken ohne Laufbuchsen werden die Zylinder vermessen, gehont und ggf. auf Übermaß gebohrt.
 
• Die Kolben werden geprüft, ultraschallgereinigt und mit neuen Kolbenringen versehen. Bei Bedarf werden die Kolben ersetzt.
 
• Die Kurbelwelle wird poliert oder geschliffen.
 
• Die Kurbelwellenhauptlagerschalen und die Pleuellagerschalen werden erneuert.
 
• Die Ölpumpe wird auf Verschleiß überprüft und bei Bedarf erneuert.
 
• Sämtliche Steuerketten, der Kettenspanner und die Gleit- bzw. Spannschienen werden erneuert.
 
• Ventildeckeldichtung, Zylinderkopfdichtung, Zylinderkopfschrauben, Steuergehäusedeckeldichtung, Injektordichtringe, Abgaskrümmerdichtungen, Turboladerdichtung, Ölwannendichtung und Radialwellendichtringe werden erneuert.
 
 
2. Für alle Maßnahmen verwenden wir ausschließlich Material in Erstausrüsterqualität.
 
 
III. Vertragsabschluss und Preise
 
1. Verträge über den Kauf von Motoren oder anderen Ersatzteile kommen nach folgenden Maßgaben zustande:
 
a) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kunde ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Der Kunde erhält zunächst eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch Boxengasse zustande, aus der sich auch die Rechnungs- und Zahlungsdetails ergeben.
 
b) Boxengasse GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
 
2. Verträge über die Reparatur eines Pkw oder den Einbau eines Motors oder eines anderen Ersatzteils sowie über den Kauf von Gebrauchtwagen kommen nach folgenden Maßgaben zustande:
 
Der Kunde macht der Boxengasse GmbH ein Angebot, zumeist auf Grundlage eines vorhergehenden unverbindlichen Kostenvoranschlags. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Boxengasse.
 
3. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich jeweils anfallender Liefer- und Versandkosten, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden. Etwaige Zollgebühren hat der Kunde zu tragen.
 
 
IV. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
 
1. Im Falle eines Kaufs von Motoren oder anderen Ersatzteilen erfolgt der Versand der Ware gegen Vorleistung des Kunden. Die Vergütung wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
 
2. Im Falle einer Reparatur eines Pkw oder des Einbaus eines Motors oder eines anderen Ersatzteils sowie eines Kaufs von Gebrauchtwagen wird die Vergütung in vollem Umfang bei Abnahme oder Übergabe fällig.
 
3. Die Bezahlung kann durch Überweisung oder über PayPal vorgenommen werden. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Boxengasse geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Gutschrift auf den Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung des Schecks und Wegfall der Regressgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
 
4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Boxengasse 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
 
5. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht auch darüber hinaus nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
 
6. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
 
V. Transport, Teillieferung, Gefahrtragung
 
1. Die Kosten für den Transport der Ware trägt der Kunde. Das Transportunternehmen wird von der Boxengasse bestimmt.
 
2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Boxengasse berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit sie dem Kunden gegenüber zumutbar sind.
 
3. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Boxengasse zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
 
4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Boxengasse berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen.
 
 
VI. Lieferzeiten, Lieferverzug und Unmöglichkeit
 
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung.
 
2. Der Kunde kann 14 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Boxengasse schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt Boxengasse in Verzug.
 
3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt oder auf ähnliche bei der Boxengasse oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen zurückzuführen, die Boxengasse nicht zu vertreten hat, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse oder ihrer Wirkungen verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Boxengasse bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
 
4. Boxengasse haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung der Boxengasse für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung bzw. der Arbeit beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der Boxengasse etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziffer 6 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
5. Die vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen gelten auch für den Fall der durch Zufall eingetretenen nachträglichen Unmöglichkeit. Boxengasse haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
 
6. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Boxengasse die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Mängelansprüche bleiben unberührt.
 
7. Boxengasse ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Boxengasse für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 4 unberührt. Boxengasse wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; Boxengasse wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
 
8. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 
 
VII. Eigentumsvorbehalt
 
1. Verkauft Boxengasse an den Kunden einen Gebrauchtwagen oder ein Ersatzteil, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum.
 
2. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Boxengasse gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von ihr in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Kunden ist Boxengasse zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
 
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
 
 
VIII. Kosten der Rücksendung
 
Übt der Kunde das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht aus, so trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.
 
 
IX. Garantie und Gewährleistung
 
1. Boxengasse übernimmt für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung eine freiwillige, kostenlose Garantie auf von ihr eingebaute oder gelieferte Teile unter den in diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen.
 
a) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend genannten Teile:
 
Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen.
Die Zylinderkopfdichtung ist nur dann garantiegedeckt, wenn kein Überhitzungsschaden vorliegt.
 
b) Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile oder solche Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel hervorgerufen wurden. Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz und / oder Chiptuning des Fahrzeugs.
 
c) Keine Garantie besteht ferner für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an Boxengasse entstanden sind.
 
d) Während der Garantiezeit sind die Einfahrvorschriften und Serviceintervalle nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch oder eine von der Boxengasse ausgehändigte Checkliste nachzuweisen. Ist ein lückenloser Nachweis nicht möglich, trägt der Garantienehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei Einhaltung der Intervalle eingetreten wäre.
 
e) Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer unmittelbar seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Teils durch Boxengasse nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der Boxengasse. Boxengasse übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.
 
f) Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist, behält sich Boxengasse das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
 
g) Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Eingang der Schadensanzeige bei der Boxengasse, spätestens jedoch ein Jahr nach Auslieferung oder Abnahme der Sache.
 
h) Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
 
 
2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen. Es gelten jedoch folgende Abweichungen:
 
a) Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und der Boxengasse eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann.
 
b) Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer neuen Sache in zwei Jahren nach Übergabe bzw. Ablieferung. In einem Jahr nach Übergabe bzw. Ablieferung oder nach Abnahme des Werkes verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer gebrauchten Sache oder wenn Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werks ist.
 
c) Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Fahrzeugs beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Angaben zu KM-Laufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers und sind keine Zusicherungen.
 
d) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde direkt bei der Boxengasse geltend zu machen. Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werks, obliegt die Entscheidung zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung der Boxengasse.
 
e) Der Kunde ist verpflichtet, der Boxengasse offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige.
 
f) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der Boxengasse nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunden der Boxengasse den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist Boxengasse insbesondere berechtigt, die bei ihr entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt diese Regelung auch, wenn ihnen ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht.
 
g) Will der Kunde bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
 
h) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
 
 
3. Im Falle einer Garantie- oder Gewährleistungsreparatur werden ersetzte Teile Eigentum der Boxengasse.
 
 
X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
 
1. Boxengasse haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Boxengasse nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Letzteres gilt gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch im Falle grober Fahrlässigkeit.
 
2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer V.5., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer V.6. dieser Bedingungen.
 
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Boxengasse.
 
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
 
 
XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
 
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Waldbröl, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleicher Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
 
XII. Datenschutz
 
1. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Boxengasse z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem er uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Boxengasse gibt die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt sie Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
 
2. Boxengasse versichert, dass personenbezogene Daten des Kunden im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit sie zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Dauer der Speicherung Personenbezogene Daten, die der Boxengasse über ihre Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
 
3. Auf eine entsprechende Weisung des Kunden hin wird Boxengasse im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, Boxengasse über ihn gespeichert hat.
 
 
XIII. Abschließende Vertragsbestimmungen
 
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
 
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Beide Teile verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.
 
(Stand Juli 2014)
 
 
Widerrufsrecht
 
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat .Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
 
Boxengasse GmbH
Oberbrölstrasse 46
51545 Waldbröl-Bröl
Deutschland
eMail: info@boxengasse-europa.de
Fax: 02291/901959
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das der Lieferung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen einem Monat ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen einem Monat ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von einem Monat absenden.
 
Ausschluss des Widerrufsrechts
 
Das Widerrufsrecht besteht nicht
1. bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
 
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
 
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
 
– An Boxengasse GmbH, Oberbrölstrasse 46, 51545 Waldbröl, info@boxengasse-europa.de, Fax: 02291 90 15 59
 
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*)den von mir/uns(*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)
 
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
 
– Name des/der Verbraucher(s)
 
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
 
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 
– Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.