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Icy Box IB-279U3 Externes wasserfestes Gehäuse

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eBay-Artikelnr.:155019677044
Zuletzt aktualisiert am 18. Sep. 2023 21:37:42 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Besonderheiten
Staubgeschützt/Staubsicher, Wasserresistent
Marke
ICY BOX
Herstellernummer
4250078161547
Produktart
Gehäuse/Hülle
Schnittstelle
SATA I, SATA II, SATA III, USB 3.0
Farbe
Schwarz
EAN
4250078161547

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

EBI Computerlösungen - Michael Ebinger
Michael Ebinger
Schoemperlenstr. 12A
76185 Karlsruhe
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0005591270
:liaM-Eed.ibe@noitkua
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen.
USt-IdNr.:
  • DE 219549913
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos
ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch
wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir
uns 30 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir
ebenfalls innerhalb einer Frist von 30 Tagen annehmen.
3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht
an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur
Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich
mit Ausnahme der Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu
veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen
umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in
deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht
zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich
darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die
von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine
kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag
zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch
uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der
Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.
4. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme
bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen.
Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders
gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit
anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der
kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der
Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
5. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich
gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben
wurde. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden
Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir
jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht
ergeben.
6. Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne
Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu zahlen, wenn
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Preisänderungen
sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung
der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen
Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend
den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich
übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind
Preisänderungen gemäß den vorgenannten Regelungen zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs
Wochen liegen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt.
7. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in
Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort *, anderenfalls die Betriebsstätte des
Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht
wird.
8. Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte
entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrübergangs gilt in diesem Fall die
gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser
Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf
Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die
der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und
Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser es verlangt.
9. Gewährleistung, Haftung
Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen
sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB
zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die
durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege,
instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen
oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Unsere Haftung ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres
Verzuges. In diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden. Ist der Kunde
Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Unsere
Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss
aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise
zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hardund
Software sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen
beträgt 1 Jahr.
10. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der
Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so
sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20 % des Rechnungswertes
zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines
höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der
Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht entsprechende
Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden oder dies durch uns
schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber
hinaus folgendes:
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten
Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt
auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete
Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies
der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.Die Verarbeitung oder Umbildung der
Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.Der Kunde darf die Liefergegenstände
weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der
Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte
erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum
hinzuweisen.Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihrer zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als
20 % übersteigt.
12. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische
Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen
Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die
dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme
entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.
13. Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend
zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des
Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem
Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar
kein Schaden entstanden ist.
14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für unseren
Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am
Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsche Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen
Firmensitz im Ausland hat.
16. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
ebicompu

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100% positive Bewertungen
336 Artikel verkauft
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Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (191)

i***c (540)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
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alles bestens. vielen dank. super schnell versendet.
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Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens! Der Versand ging sehr fix und die Ware ist top! Besteb Dank! :)
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Produktbewertungen & Rezensionen

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1 Produktbewertungen
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Erfüllt meine Erwartungen

Einfache Einrichtung

Einfache Handhabung

Relevanteste Rezensionen

  • Etwas größere Gehäuse aber sehr wertig

    Die Verarbeitung ist der Hammer. Das Gehäuse macht einen wirlich sehr stabilen Eindruck. Mit den mitgelieferten Imbusschlüsseln ist der einbau einer Festplatte kein Problem. Ich habe mir zwei Gehäuse bestellt und diese mit SSD's bestückt um auch noch ein bisschen die Sicherheit gegen Stöße zu erhöhen. Nun wirken die Datenträger unzerstörbar. Sehr gut, wenn man viel unterwegs und im Outdoor bereich ist. Da hat sich IcyBox wirklich sehr zum Guten gemausert. Die Klappe die den USB-Anschluss schützt, geht etwas "schwer". Wenn man raus hat wieviel Kraft man zum Öffnen aufwenden muss aber kein Problem und man bekommt noch einmal ein besseres Gefühl für die Stabilität und Wertigkeit des Produktes. Die Gummischützer habe ich wieder über die Platten gezogen, könnte man aber auch weglassen, wenn ...

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: okluge