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SOCOM - U.S. Navy SEALs (Sony PlayStation 2, 2003) PS2

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eBay-Artikelnr.:154960757813
Zuletzt aktualisiert am 29. Jan. 2023 16:22:54 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

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Sehr gut: Artikel, der gebraucht wurde, sich aber noch in einem sehr guten Zustand befindet. Die ...
Videospiel-Serie
Call of Duty
Herausgeber
Sony Interactive Entertainment
EAN
0711719482222
USK-Einstufung
USK ab 16 Jahren
Genre
Action & Abenteuer
Plattform
Sony PlayStation 2
Spielname
Socom-U.S. Navy Seals

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Herausgeber
Sony Interactive Entertainment
EAN
0711719482222
eBay Product ID (ePID)
5050716150

Produkt Hauptmerkmale

USK-Einstufung
USK ab 16 Jahren
Genre
Action & Abenteuer
Plattform
Sony PlayStation 2
Spielname
Socom-U.S. Navy Seals

Zusätzliche Produkteigenschaften

Systemvoraussetzungen
PS3-kompatibel
Erscheinungsjahr
2003
Sprache
Mehrsprachig
Mittel
DVD-ROM

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Florian Schirok
Florian Schirok
Am Eisenberg 16
56154 Boppard
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT514805251510
:liaM-Emoc.liamg@pohs.korihcs
Link zur Online Streitschlichtung der EU: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 339899872
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
Ausschluss der Haftung für Sachmängel
 
Ein vollständiger Ausschluss von jeglicher Haftung für Mängel ist unzulässig. Dies ist in Bezug auf Verträge, die mit einem Verbraucher geschlossen werden, in § 476 Abs. 1 BGB ausdrücklich geregelt.
Verkürzung der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers
 
Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 01.01.2002 und der damit einhergehenden Reform des Kaufrechts gilt für jeden Verkäufer, unabhängig davon, ob er als Unternehmer oder Privater auftritt, grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern darf die Gewährleistungsfrist für Neuware überhaupt nicht verkürzt werden. Bei Gebrauchtwaren darf die Gewährleistung auf höchstens ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Bitte beachten Sie bei der Verkürzung der Gewährleistung für gebrauchte Waren zusätzlich die Regelungen des § 309 Nr. 7 a) und b) BGB. Bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf sich die Verkürzung der Gewährleistung nicht auf Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden beziehen sowie auf Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, sofern dem Verkäufer mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Verlagerung des Versandrisikos auf den Verbraucher
 
Beim Verbrauchsgüterkauf (Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) trägt nach § 475 Abs. 2 BGB immer der Verkäufer das Versandrisiko. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Sache auf dem Transportwege trägt also der Verkäufer. Eine abweichende Regelung in AGB ist gemäß § 476 Abs. 1 BGB unwirksam.
Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
 
Außer in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (§ 312g Abs. 2 BGB) ist der Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Abschluss eines Fernabsatzvertrages unzulässig.
Ebenfalls unzulässig ist eine Klausel, wonach das Widerrufsrecht von der Rückgabe der Ware in der Originalverpackung abhängig gemacht wird (vgl. LG Coburg, Urt. v. 09.03.2006, Az.: 1HK 0 95/05).
Ungenaue Angabe von Lieferfristen
 
Nach § 308 Nr. 1 BGB ist eine Klausel, durch die sich der Verkäufer eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung einer Leistung vorbehält, unwirksam. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin ist daher die Formulierung „in der Regel“ im Zusammenhang mit der Angabe von Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig und wettbewerbsrechtlich abmahnfähig (Beschl. v. 03.04.2007 - Az.: 5 W 73/07). Auch die Wendung "ca." sah das Gericht als problematisch an, ließ die Frage jedoch offen. Das OLG Bremen (Urt. v. 05.10.2012, 2 U 49/12) erachtete hingegen die Formulierung „voraussichtlich“ bei Angabe der Lieferzeit unzulässig; die Formulierung „ca.“ bezeichnete es hingegen als unproblematisch. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, wie Sie Angaben zu Lieferfristen rechtssicher formulieren können.
Erfüllungsort- und Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern
 
Nach § 29 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann der Erfüllungsort bzw. der Gerichtsstand lediglich unter Kaufleuten wirksam vereinbart werden. Achten Sie daher darauf, dass Sie eine entsprechende Klausel in Ihren AGB dahingehend einschränken. Eine uneingeschränkte Erfüllungsort- bzw. Gerichtsstandsklausel gegenüber einem Verbraucher ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam und kann von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden.
Untersuchungs- und Rügefrist gegenüber Verbrauchern
 
Eine Untersuchungs- und Rügepflicht obliegt lediglich Kaufleuten (§ 377 HGB). Eine Klausel, wonach die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängel der Ware davon abhängig gemacht wird, dass der Verbraucher den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Verkäufer anzeigt, ist unzulässig. Eine derartige Regelung verstößt gegen § 476 Abs. 1 und Abs. 2 BGB und ist daher unwirksam (OLG Hamm, Urt. v. 24.5.2012, Az.: I-4 U 48/12).
Uneingeschränkte Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln
 
Eine AGB-Klausel, welche ein uneingeschränktes Teillieferungs- oder Teilabrechnungsrecht des Verwenders vorsieht, ist unzulässig und stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung dar (KG Berlin, Beschl. v. 25.01.2008 - Az.: 5 W 344/07; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.11.2006 - Az.: 5 W 162/06). Eine solche Klausel ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar und verstößt gegen das Verbot des § 309 Nr. 2a BGB. Um Abmahnungen zu vermeiden, raten wir dringend von der Verwendung von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln ab.
Angebote freibleibend, Angebote unverbindlich
 
Nach den eBay-AGB (§ 6) gibt der Verkäufer mit dem Einstellen eines Artikels im Auktions- oder Sofort-Kaufen-Format ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Eine Klausel, wonach ein Angebot freibleibend oder unverbindlich ist (d.h. der Verkäufer sich die Annahme des Angebots vorbehalten kann), stellt daher einen Verstoß gegen die eBay-AGB dar und ist zudem als irreführende Klausel im Sinne des § 305c BGB anzusehen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre AGB im Rahmen Ihrer Angebote auf dem eBay-Marktplatz keine derartigen Klauseln enthalten.
 
 
 
 
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6. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: (schirok.shop@gmail.com)
7. Datensicherheit
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8. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
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Quelle: Muster-Datenschutzerklärung erstellt durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel (https://www.abmahnung.de/)
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Produktbewertungen & Rezensionen

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Relevanteste Rezensionen

  • SOCOM US NAvy Seals

    Ach wenn das Online Spielen nicht mehr geht weil keiner mehr spielt ist es ein gutet spiel. Für PS2 verhältnisse gute Grafik. Headset läst sich ganz super als PC Headset benutzeten. Ich kann es vielen an Hertz legen

  • Gutes Spiel ohne Zubehör !

    Das Spiel ist wirklich klasse, negativ war nur, dass der Verkäufer ein Headset als Zubehör mit angegeben hatte, welches nicht dabei war! Da er aber Neuling war, sei es ihm verziehen!

  • sucom

    geniales kriegsspiel bei dem man auch ganzschön köpfhen einsetzen muss in beeindruckender grafik und steuerung! !

  • Socom US Navy Seals

    Das mitgelieferte headset ist einsame Spitze das spiel ist auch genial aer jetzt veraltet durhc die nachfolger