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Die starke E-Bike Fahrradrampe variabel Rampe Treppenrampe von 60 - 93 cm L.

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eBay-Artikelnr.:154944563506
Zuletzt aktualisiert am 20. Mär. 2024 09:41:24 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
686
Hersteller
Kaim Industrieprodukte
Kraftradtyp
Rampen & Schienen
Farbe
Silber
Produktart
Rampe
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellergarantie
3 Jahre
EAN
4260393041226

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Kaim-Industrieprodukte
Uwe Kaim
Am Schäferhof 6
31812 Bad Pyrmont
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT87810611825
:liaM-Eed.etkudorpeirtsudni-miak@ofni
Widerrufsrecht Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kaim Industrieprodukte, Gutenberstraße. 7 , Bad Pyrmont, info@kaim-industrieprodukte.de, Telefon: 05281/1601877 Fax:05281/1601879, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss.
USt-IdNr.:
  • DE 115414213
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
AGB´s der Fa. Kaim – Industrieprodukte / Liefer- und Zahlungsbedingungen
 
1. Allgemeines
 
a) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
 
b) Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir werden durch sie nur dann verpflichtet, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.
 
c) Der Verkauf von Viscose Profi Mörtelspritzen oder Produkten in Internet Auktionen bleibt ausschließlich der Fa. Kaim – Industrieprodukte vorbehalten.
 
2. Preise und Zahlungsbedingungen
 
a) Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk oder Lager. Flächenfracht oder Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Verpackung wird nach dem damit verbundenen Aufwand berechnet. Bei Kleinaufträgen und Lieferungen direkt an den Kunden mit einem Nettowarenwert unter einem Betrag von 50 EUR berechnen wir einen Mindermengen-Zuschlag von 7,90 EUR.
 
b) Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, per Rechnung nur für Kunden mit Kundennummer innerhalb 14 Tg. ohne Abzug oder wie Vereinbart.
 
c) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstanden ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wird.
 
d) Die unter b) genannten Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer zum Lieferzeitpunkt mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
 
e) Im Falle des Verzugs sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen.
 
f) Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
 
3. Eigentumsvorbehalt
 
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
 
Die Produkte der Fa. Kaim – Industrieprodukte und die Marke Viscose Profi sind geschützt und dürfen nicht umbenannt werden!
 
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend c) und d) auf uns übergeht.
 
c) Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
 
d) Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. 2 f) genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
 
e) Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hat der Käufer einen Zahlungstermin versäumt oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung von vom Käufer eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
 
f) Wir sind berechtigt, Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziff. 2 c) getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
 
4. Lieferzeit
 
a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
 
b) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
 
c) Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
 
d) Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögerung grobfahrlässig zu vertreten hat.
 
e) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
 
Der Käufer kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten.
 
5. Abnahme und Prüfung
 
a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter zumindest grobfahrlässig gehandelt hat.
 
b) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über.
 
c) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
 
6. Mängelrügen
 
a) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Wareneingang am Bestimmungsort bei uns ausführlich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Auslieferung befindet.
 
b) Von uns als mangelhaft erkannte Waren nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nicht-Kaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrags.
 
c) Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
 
d) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
 
e) Gegenüber von Kaufleuten verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 24 Monaten. Gegenüber von Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.
 
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
 
b) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
 
8. Schlussbestimmungen
 
a) In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
 
b) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
kaim-industrieprodukte

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100% positive Bewertungen
292 Artikel verkauft
Mitglied seit Feb 2019
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (48)

h***9 (224)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Alles so, wie angegeben.
k***l (260)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Tolle Abwicklung , obwohl einTransportschaden vorlag. Alles wurde zu unser vollsten Zufriedenheit geregelt. Sehr empfehlenswert !! Vielen Dank !!
c***u (163)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles O.K