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Planam Warnschutz Bunjacke / Arbeitsjacke orange / Grün Art.Nr. 2008 EN 471 NEU

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eBay-Artikelnr.:153799476707
Zuletzt aktualisiert am 17. Jan. 2024 10:11:19 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. ...
Größe
44
Marke
Planam
Herstellernummer
2008
Produktart
Jacke
Material
85% Polyester, 15% Baumwolle
Farbe
orange-grün

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Aust Berufsbekleidung GmbH & Co. KG
Aust Berufsbekleidung
Am alten Gaswerk 7
88212 Ravensburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
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:liaM-Eed.bew@tsua-fuakrevenilno
USt-IdNr.:
  • DE 812646669
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Allgemeine Gültigkeit:
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
 
2. Angebote
Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch unseren Kunden freibleibend und können daher bis zum Eingang der Annahmeerklärung jederzeit widerrufen werden. Werden vom Kunden nachträglich Änderungen des Auftrags gewünscht, so sind diese Änderungen nur wirksam, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern erzielt wird.
 
3. Preise / Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk/Lager". Die gesetzliche MwSt wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Zahlungskonditionen entnehmen Sie dem Angebot bzw. der Rechnung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
4. Lieferzeit
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sind wir in der Erfüllung unserer Verpflichtungen nach Vertragsabschluß durch Eintritt unvorhergesehener, ungewöhnlicher Umstände gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Bestandteile, Energieversorgungsschwierigkeiten etc, so haben wir dies nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umstände die Lieferung unmöglich, sind Schadensersatzansprüche in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei einer Verzögerung von weniger als einem Monat, ist das Recht auf Rücktrittsansprüche ebenfalls ausgeschlossen.
 
4.1 Retouren
Produkte können innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung, ohne Angabe von Gründen, im Originalzustand retourniert werden. Bei späteren Retouren besteht, nach vorheriger Absprache, die Möglichkeit einer Kulanzrücknahme unter Abzug von einer Einlagerungsgebühr von 20% des Kaufpreises. Retouren werden nur nach Absprache und portofrei zurückgenommen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
 
5. Versand - Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart und stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Versandweg und Versandmittel sowie Spediteur werden von uns bestimmt. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
 
6. Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang und wird durch Ersatzlieferungen und Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn und/oder Produktionsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben bei der Zusicherung der Eigenschaften diese Schäden in die Zusicherung schriftlich miteingeschlossen.
 
Wir haften für die Qualität unserer Produkte und daher insbesondere für etwaige Material und Verarbeitungsfehler nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unsere Produkte sind Produkte, die abhängig von Art und Dauer Ihres Einsatzes und von Ihrer Pflege einem Abnutzungs- und Alterungsprozess unterliegen. In Abhängigkeit von Einsatz und Pflege unserer Produkte übliche Verschleißerscheinungen stellen keine Mängel dar. Hierfür haften wir daher nicht.
 
7. Eigentumsvorbehaltsicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jetzt bereits alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrags (einschl. MwSt) ab, die sich aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlößsen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseingang vorliegt. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
 
8. Erfüllungsort - Gerichtsstand - anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, unser Sitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis, dem diese Lieferung und Leistung zugrunde liegen, ist Ravensburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
aust-berufsbekleidung

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