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THONET Filzgleiter für Freischwinger / transluzent - Setpreis für einen Stuhl

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eBay-Artikelnr.:152597107899
Zuletzt aktualisiert am 22. Sep. 2023 15:05:55 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Höhe
11mm
Anzahl der Teile
4
Marke
Thonet
Gestellmaterial
Kunststoff mit Filz
Farbe
transluzent
Breite
2,5 cm
Herstellernummer
nicht zutreffend
Länge
5 cm
Produktart
Ersatzteil
Herstellungsland und -region
Deutschland
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

THONETshop GmbH
Felix Thonet
Ernst-Gnoss-Strasse 5
40219 Düsseldorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT027067511120
:xaF927 067 51-1120
:liaM-Emoc.pohstenohtxilef@yabe
Geschäftsführer: Felix M Thonet www.felixthonetshop.com info@felixthonetshop.com Die THONETshop GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz im Düsseldorfer Medienhafen. Gerichtsstand: Düsseldorf
USt-IdNr.:
  • DE 274720332
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufsbedingungen
 
Präambel
 
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage des, zwischen dem Kunden (im Weiteren Besteller genannt) und der ThonetShop GmbH, Ernst-Gnoß-Strasse 5, 40219 Düsseldorf (im Weiteren Verwender genannt), geschlossenen Kauf- oder Warenlieferungsvertrages.
 
(2) Kunden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur solche Personen, die bei Ausübung des, diesen allgemeinen Geschäftsverbindungen zugrunde liegenden, Rechtsgeschäfts nicht in ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Verbraucher).
 
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
 
Die vom Besteller übersandte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verwender kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
 
§ 2 Überlassene Unterlagen
 
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Verwender das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verwender erteilt dem Besteller seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Verwender das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annimmt, sind diese Unterlagen dem Verwender unverzüglich zurückzusenden.
 
§ 3 Preise und Zahlung
 
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
 
(2) Sofern nichts in der Rechnung abweichend vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Verwender einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, diesem nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
 
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 5 Lieferzeit
 
(1) Der Beginn der vom Verwender angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
 
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
 
(3) Der Verwender haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.
 
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
 
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat dem Verwender der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diesem die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verwender entstandenen Ausfall.
 
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Besteller. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verwender das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verwender anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diesen verwahrt. Zur Sicherung seiner Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an den Verwender ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Verwender nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
 
(4) Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
 
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
 
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Besteller innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich dem Verwender gegenüber zu rügen.
 
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verwender ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der
 
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verwender die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verwender die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
 
(4) Der Verwender haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verwender bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet er allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
 
(5) Der Verwender haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet er im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
 
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang bei neuen Sachen, (1 Jahr bei gebrauchten Sachen inklusive Vorführungs- oder Ausstellungsstücken). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
§ 8 Widerrufsbelehrung
 
(1) Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendiensten) zustande gekommen sind, kann der Besteller binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
 
(2) Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Besteller.
 
(3) Der Widerruf gegenüber dem Verwender muss schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
 
(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
 
Bestellers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
 
(5) Im Fall des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verwender, zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verwenders. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von Euro 40,00, hat der Besteller die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Besteller eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verwender die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
 
(6) Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
 
(7) Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
 
§ 9 Sonstiges
 
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
felixthonetshop

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100% positive Bewertungen
268 Artikel verkauft
Mitglied seit Jul 2012
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (53)

i***i (2)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
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Diesmal alles bestens
i***i (2)- Bewertung vom Käufer.
Letztes Jahr
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Ware gut, Versand hat leider erst auf Wiederholtes nachfragen geklappt , 3 Wochen statt 3 Tage Lieferzeit…
e***o (5275)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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bestens...
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