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CATEYE LED Sicherheits-Lampe Wearable mini, Neu vom Händler

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eBay-Artikelnr.:145775584810
Zuletzt aktualisiert am 19. Mai. 2024 10:55:49 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
BUC-200261-4990173033799
Marke
CatEye
Farbe
Rot
EAN
4990173033799
Produktart
Reflektor
Herstellungsland und -region
Japan
Glühbirnentyp
LED

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Shokes GmbH
Stefan Fröhlich
Eckenheimer Landstraße 431
60435 Frankfurt Main
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.sekohs@beirtrev
USt-IdNr.:
  • DE 261028107
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
 
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, insbesondere nicht durch vorbehaltslose Lieferungen oder Leistung in Kenntnis solcher entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen.
 
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in unseren Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen enthaltenen Angaben zur Produktbe-schaffenheit, insbesondere Maße, Gewicht, Leistung, Verbrauch u.ä., sind Richtwerte, es sei denn, sie werden in unserer Auftragsbestätigung ausdrück-lich in Textform als verbindlich anerkannt.
2.2. Die Auftragsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers bzw. bei Lagerverkauf durch Aushändigung der Ware. Bei Ware, die durch den Verkäufer erst beim Hersteller/Importeur bestellt wird, wird dem Käufer der voraussichtliche, unverbindliche Liefertermin genannt.
 
3. Lieferung, Lieferfristen und –termine, höhere Gewalt
3.1. Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Bleibt diese aufgrund von Umständen aus, welche wir nicht zu vertreten haben, so werden wir den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang dieser Information bei uns entsprechend informieren. In diesem Fall können wir nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit vom Vertrag zurücktreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wer-den wir unverzüglich erstatten. Der Kunde ist bei Ausbleiben richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden, an-gemessenen Nachfrist – bzw. in den gesetzlichen Ausnahmefällen auch ohne Nachfristsetzung – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Höhere Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, einschließlich Krieg, Aufruhr, rechtmäßiger Arbeits-kampfmaßnahmen und rechtswidriger Streiks, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidlicher Betriebsstö-rungen sowie Feuer – jeweils auch bei unseren Lieferanten -, befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Ver-pflichtung zur Lieferung und Leistung; bei Ereignissen vorübergehender Dauer verlängern sich die wirksam vereinbarten Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Bei unabsehbarer Dauer der Verzögerung, frühestens jedoch 14 Tage nach ihrem Auftreten, berechtigen uns Umstände im Sinne von Satz 1 dieser Vorschrift, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht; gleiches gilt, soweit die genannten Umstände die Durchführung des Vertrags nachhaltig unwirtschaftlich machen und uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Auf den Eintritt eines oder mehrerer Umständen im Sinne von Satz 1 werden wir den Kunden baldmöglichst hinweisen; Ziffer 3.1 Satz 3 entsprechend.
3.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt und können – nach entsprechender Fakturierung – deren gesonderte Bezahlung verlangen, es sei denn, dass die Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden objektiv nicht von Interesse oder für ihn nicht zumutbar ist. Die Rechte des Kunden we-gen Verzug oder Unmöglichkeit hinsichtlich unserer Leistung bleiben hiervon unberührt.
3.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt und können – nach entsprechender Fakturierung – deren gesonderte Bezahlung verlangen, es sei denn, dass die Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden objektiv nicht von Interesse oder für ihn nicht zumutbare ist. Die Rechte des Kunden wegen Verzug oder Unmöglichkeiten unserer Leistung bleiben hiervon unberührt.
 
4. Preis, Zahlung
4.1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht abweichend angegeben, ab unserem Lager zuzüglich Versand- und Verpackungskosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vorauszahlungen werden dem Rechnungsbetrag angerechnet.
4.3. Bei Zahlungsverzug können wir – unbeschadet unserer Berechtigung, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, und der Berechtigung des Kunden nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstand – Verzugszinsen in jeweils einschlägiger gesetzlicher Höhe geltend machen.
4.4. Wird nach Vertragsschluss die mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden und damit eine Gefährdung seiner Gegenleistung erkennbar, sind wir berech-tigt, ausstehende Lieferungen aus sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung bankübli-cher Sicherheiten auszuführen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns in schriftlicher Form anerkannt ist. Der Kunde ist jedoch zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
 
5. Kontokorrentverhältnis (bei Verkauf an Kaufleute)
5.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so führen wir sein Debitorenkonto als Kontokorrentkonto im Sinne der §§ 355 bis 357 HGB. In diesen Fällen gelten unsere Buchungsanzeigen als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird. Ebenso gelten unsere Kontoauszüge als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt schriftlich widersprochen wurde.
 
6. Gefahrenübergang
6.1. Die Gefahr zufälligen Untergangs der Leistung geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden zugestellt oder übergeben wurde; dies gilt auch, wenn und soweit Teillieferung oder Teilleistung erfolgen. Die Ware ist bei Empfang umgehend auf optische und technische Mängel zu überprüfen. Optische und weitere sofort erkennbare Mängel sind umgehend anzuzeigen und auf dem Lieferschein bei Übergabe von Spediteur auf dem Empfänger zu quittieren.
7. Gewährleistung
7.1. Gewährleistungsansprüche gewerblicher Kunden setzen voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkamen.
7.2. Unbeschadet gesetzlicher Pflichten muss der Kunde diejenigen Mängel, die bei Lieferung der Ware offensichtlich sind, insbesondere Minder- und Trans-portschäden, sofort vom Fahrer auf unserem Lieferschein sowie auf dem Frachtbrief vermerken und bestätigen lassen sowie uns anschließend unverzüg-lich eine Kopie des Lieferscheins zukommen lassen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so hat uns der Kunde diesen unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.
7.3. Bei einer begründeten Beanstandung von Mängeln, für die wir einzustehen haben, sind wir nach unserer innerhalb angemessener Zeit zu treffenden Wahl zur Nacherfüllung, d.h. entweder zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung mangelfreier Ware innerhalb einer angemessenen Frist, die auch die Zeit für die Beschaffung der Ware vom Vorlieferanten berücksichtigt, berechtigt. Gelingt die Nacherfüllung nicht in angemessener Zeit so kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder, falls der Liefergegenstand einen nicht nur unerheblichen Mangel aufweist, vom Vertrag zurücktreten.
 
 
7.4. Gewerbliche Kunden, die unsere Leistung weiterverkaufen, verpflichten sich, Gewährleistungsansprüche ihrer Kunden entsprechend der ihnen bekannten Gewährleistungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers der Ware anzunehmen und zu bearbeiten.
7.5. Es gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Garantiegebers, welcher grundsätzlich der Hersteller selbst ist. Insbesondere sind die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen auf Akkus und Verschleißteile zu beachten. Ein Gewährleistungs- und Garantieanspruch für diese und ähnliche Teile besteht seitens Shokes nicht, soweit der Hersteller diesen Anspruch verweigert. Dieser Anspruch muss direkt beim Hersteller geltend gemacht werden.
 
8. Schadensersatz
8.1. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unser vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen oder davon abweichenden Individualvereinbarungen abweichende Vereinbarungen getroffen wurden oder soweit die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware) vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden zustehen. Bei laufender Rechnung sichert dies auch unsere jeweilige Saldo-Forderung.
9.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei Zahlungsverzug oder im Fall der Gefährdung der Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden, sind wir – gegebenenfalls nach Fristsetzung, soweit gesetzlich erforderlich – zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften so-wie zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe derselben verpflichtet. Nach der Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwaltungskosten und Wert-minderungen – anzurechnen.
9.3. Sicherungsübereignung bzw. –abtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
9.4. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er ist verpflichtet, sie pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er sie gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl und Transport- und Leitungswasserschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen gegen Versicherer und Dritte tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zuzüglich etwaiger Transport- und Entsorgungskosten an uns ab. Auch diese Abtretung wird hiermit von uns angenommen.
 
10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
10.1. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Hauptsitz zu verklagen. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regel unberührt.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationa-len Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und zwar auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
10.3. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz (Frankfurt am Main) der Erfüllungsort.
 
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder - wenn Ihnen die Sache vor Frist-ablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf ist zu richten an:
Shokes GmbH
Eckenheimer Landstraße 431
60435 Frankfurt am Main
per Fax: 069/74739895
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prü-fung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch neh-men und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
 
 
Zusätzlicher Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
 
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
 
Wir stehen für eine unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien für Endverbraucher zur Verfügung-
 
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Auch Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
 
Shokes GmbH, Eckenheimer Landstr. 431, 60435 Frankfurt
 
Bedeutung der Batteriesymbole
 
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
 
Nachwort
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