§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragertserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sie denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von §1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
1. In unseren Preisen ist/ sind die Umsatzsteuern / und Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
2. 2. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug der Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Bei Abholung ist die Ware in bat zu bezahlen.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb 10 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. Berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedriger Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängel rügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen sind, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern ( Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriff Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 6 Lieferung und Bestellung
1. Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich an unsere Geschäftsadresse und kann dort abgeholt werden.
2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen sind unverzüglich zu reklamieren. Die beanstandete Ware darf nicht eingebaut oder verwendet werden. Bei Fabrikneuen Wohnwagen gilt eine Garantie von 2 Jahren. Die Regulierung der Garantie bestimmt der Hersteller. Auf Neuware in Sachen Zubehör und Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Bei gebrauchten Wohnwagen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
3. Der Kaufpreis ist bei der Lieferung fällig. Bei Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von min. 15 % des Kaufpreises fällig.
4. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
5. Die Rückgabe von Waren bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Es können nur lagermäßig geführte Waren zurückgegeben werden, sie sich in einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand befinden. Für die Rückgabe von extra bestellter uns nicht lagermäßigen Waren wird eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Kaufpreises einbehalten.
6. Gerichtsstand im Geschäft ist der Sitz unserer Firma.
7. Die Daten unsere Kunden werden – soweit gesetzlich vorgeschrieben – verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden gem. Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
8. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eigentumsvorbehalte im Geschäftsverkehr mit unseren privaten Kunden.
§ 7 Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Besteller kann 12 Wochen nach Überweisung eines verbindlichen Liefertermins/ Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/ Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachricht zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir keine Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der -besteller an Nahverkehrsgüterzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergenende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Bestseller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Achsen in einer verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.