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Siegenia Kippschließblech 0420 A0420 420 einfräsbar Kippschließstück

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eBay-Artikelnr.:144892933791
Zuletzt aktualisiert am 07. Jun. 2024 13:29:04 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Siegenia
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Eisen Gärtner GmbH
Johann Bachinger
Deggendorfer Str. 5
94535 Eging am See
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT15797061710
:liaM-Eed.rentreagnesie@tkatnok
USt-IdNr.:
  • DE 131451758
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eisen-Gärtner GmbH
(Stand Juni 2021)
 
1 Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Firma Eisen-Gärtner GmbH.
1.2 Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.4 Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistung erklärt sich der Käufer
ausdrücklich mit unseren Bedingungen einverstanden.
2 Angebot und Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote sind bezüglich der Leistung und Menge freibleibend.
2.2 Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd
und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der
Verkäufer ein Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten ohne
schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zugänglich gemacht werden.
3 Lieferzeit
3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
3.2 Eine vom Verkäufer nicht zu vertretende Störung im Geschäftsbetrieb des
Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsaufstände und
rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt verlängern die
Lieferzeit entsprechend.
3.3 Falls der Verkäufer den schriftlich vereinbarten Liefertermin nicht einhalten
kann, wird eine gesetzlich zu setzende Nachlieferfrist für die Dauer von 4
Wochen festgelegt, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Käufer zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum
Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten.
3.4 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben
unberührt.
4 Abnahmeverzug
4.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen
Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen,
stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert,
bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt
dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung nach Maßgabe der Ziffer 4.3-4.4 verlangen.
4.2 Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer
anfallende Lagerkosten zu zahlen.
4.3 Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 4.1
kann der Verkäufer 15 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der
Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe
der Pauschale entstanden ist.
4.4 Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt
dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Ziff. 4.3
einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
5 Rücktritt
5.1 Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der
bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern
diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die
Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich
um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten
Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2 Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die
für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht
hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu
gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver
Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren beantragt wurde.
6 Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu
müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der
Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller
Nebenforderungen, sowie bis zur Bezahlung aller übrigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem jeweiligen Verkäufer, bleiben die gelieferten
Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die
Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer
verwahrt die Vorbehaltswaren unentgeltlich für den Verkäufer.
7.2 Werden Lieferungen des Verkäufer durch einen Lieferanten unmittelbar an den
Käufer ausgeführt (Streckengeschäft), erwirbt der Käufer das Eigentum an den
bei ihm eintreffenden Waren für den Verkäufer. Es wird ausdrücklich vereinbart,
dass diese Waren vom Käufer nur als unentgeltlicher Verwahrer für den
Verkäufer in Besitz genommen werden.
7.3 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Käufer, erlangt der Verkäufer das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die
hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne
der Ziff. 7.1.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Rückstand mit Zahlungen
gegenüber dem Verkäufer befindet.
7.5 Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen;
der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware nach
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der
Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom
Verkäufer in Rechnung gestellten Werts der Vorbehaltsware. Entsprechendes gilt,
wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer
gehören, weiter veräußert wird.
7.6 Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung
ermächtigt. Diese Einziehungsermächtigung kann der Verkäufer aus berechtigten
Interessen einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des
Rückstands des Käufers mit Zahlungen, widerrufen. Der Verkäufer kann
verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
7.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als ihr realisierbarer Wert, nicht nur vorübergehend, die zu sichernden
Forderungen um 10 % oder mehr übersteigt.
7.8 Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die vom Verkäufer mit der
Abholung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das
Grundstück bzw. Gebäude, auf oder in dem sich die Gegenstände befinden,
betreten und befahren können.
7.9 Der Käufer hat den Verkäufer von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung
oder sonstigen, die Eigentumsrechte des Verkäufers beeinträchtigten Maßnahmen
Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Das Unterlassen einer Anzeige hat die
sofortige Fälligkeit der gesamten Restschuld zur Folge, auch soweit Wechsel mit
späterer Fälligkeit laufen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur
Beseitigung von Eingriffen Dritter, insbesondere die etwaiger
Interventionsprozesse zu tragen.
8 Umtausch und Gewährleistung
8.1 Ein Umtausch, der im Barverkauf veräußerten Ware, ist nur innerhalb von 8 Tagen
gegen Vorlage eines Nachweises (z.B. Rechnung, Kassenbon) möglich, wenn die
Ware in Originalverpackung und im einwandfreien Zustand zurückgegeben wird.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der
Anlieferung zu untersuchen. Beanstandungen (Rügen) von offensichtlichen
Mängeln, Fehl- und Falschlieferungen, können nur berücksichtigt werden, wenn
diese unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Lieferung schriftlich angezeigt
werden. Eine Weiterverarbeitung, Einbau, Verbindung, Vermischung, Verbrauch
oder Weiterverkauf darf noch nicht stattgefunden haben.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung der Ware
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Ist der Käufer ein Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist der
Gewährleistungsansprüche auf 1 Jahr.
8.5 Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung
(Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
8.6 Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
8.7 Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Dies gilt auch, wenn die
Nacherfüllung nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer
endgültig verweigert wurde.
8.8 Falls der Käufer den Rücktritt wählt, hat er die mangelhafte Ware zurück zu
gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
8.9 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu
vertreten hat, wie z.B. Schäden, die bei Käufer durch natürliche Abnutzung,
Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnenoder
Kunstlicht, sonstige Temperaturen, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße
Behandlung entstanden sind.
9 Preise und Zahlungen
9.1 Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen.
9.2 Die Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig und
zwar ohne Abzug, sofern nicht etwas anderes zwischen den Vertragsparteien
vereinbart ist.
9.3 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 8% bei Gewerbetreibende (5% bei Privatleute) über dem jeweiligen
Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zinsen sind sofort fällig.
9.4 Der Verkäufer kann aus begründetem Anlass auch verlangen, dass die Lieferung
nur per Nachnahme oder gegen Vorkasse erfolgt. Falls der Käufer dies nicht
akzeptieren will, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.5 Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss
erfolgen, bleiben vorbehalten.
9.6 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
10.1 Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist Passau.
11.2 Es gilt — auch bei Auslandsbeziehungen — nur das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Insbesondere ist die Berufung auf internationale kaufrechtliche
Regelungen ausgeschlossen.
12 Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Datenspeicherung
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass seine personen- und unternehmensbezogenen
Daten zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben und
gespeichert werden.
13 Streitbeilegung
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN-Nummer:
  • HRB 11416
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