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Hydraulikschlauch 10-L, 12-L, 15-L NW 8-12 metrisch - Länge wählbar

west_baumaschinen_gmbh
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Standort: Ubstadt-Weiher, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:143293038021
Zuletzt aktualisiert am 16. Jun. 2021 09:22:31 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
WBG DEUTSCHLAND
Produktart
Hydraulikschlauch
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

West Baumaschinen GmbH
Donald West
Ubstadter Str. 28
76698 Ubstadt-Weiher
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT039681615270
:liaM-Emoc.uab-tsew@ofni
Firma/company: West Baumaschinen GmbH | Sitz/place: Ubstadt-Weiher | Registergericht/register court: Amtsgericht Mannheim | Handelsregisternummer/register number: HRB 706251 | Geschäftsführer / managing director: Donald West
USt-IdNr.:
  • DE 263474141
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
 
Verkauf- und Lieferbedingungen für Ersatz- und Austauschteile
 
Verkauf- und Lieferbedingungen für Ersatz- und Austauschteile der Firma
West Baumaschinen GmbH, 76698 Ubstadt-Weiher, Stettfelderstrasse 11
 
(nachstehend "West Baumaschinen GmbH" genannt)
 
§1 Angebot und Vertragsabschluß
 
1. Die Angebote der West Baumaschinen GmbH sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung der West Baumaschinen GmbH verbindlich.
2. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die West Baumaschinen GmbH.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die West Baumaschinen GmbH das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
 
§2 Umfang und Lieferungspflicht
 
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die West Baumaschinen GmbH maßgebend.
2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
 
§3 Preis und Zahlung
 
1. Die Preise gelten ab Lager West Baumaschinen GmbH. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in bar oder innerhalb 8 Tagen mit dem vereinbarten Skontoabzug zu erfolgen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit entgegen genommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Diskontspesen und Einzugsgebühren sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort in bar fällig
3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluß der West Baumaschinen GmbH bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, ist die West Baumaschinen GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers, die von der West Baumaschinen GmbH bestritten werden, ist ausgeschlossen.
 
§4 Lieferzeit
 
1. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der West Baumaschinen GmbH oder das Herstellerwerk verlassen bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
2. Bei Arbeitkämpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der West Baumaschinen GmbH liegen, oder bei Hindernissen, für die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstanden sind.
3. Entsteht dem Auftraggeber wegen eine von der West Baumaschinen GmbH verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei einem mit der West Baumaschinen GmbH fest vereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche eine Entschädigung zu beanspruchen. Sie beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung ½ v. H., im ganzen aber höchstens 5 v. H. des Teil- bzw. des Gesamtauftrages, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grobem Verschulden.
4. die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers aus dem Kaufvertrag voraus.
 
§5 Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes
 
1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholder, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln der West Baumaschinen GmbH, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers der West Baumaschinen GmbH oder des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch die West Baumaschinen GmbH gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
2. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus § 7 in Empfang zu nehmen.
3. Teillieferungen sind zulässig.
 
§6 Eigentumsvorbehalt
 
1. Die West Baumaschinen GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zu völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert die für die West Baumaschinen GmbH bestehenden Sicherheiten die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 20 % des Vorbehaltsgutes, so ist die West Baumaschinen GmbH auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Die Bewertung erfolgt zum Rechnungswert der West Baumaschinen GmbH. Liegt der Wert des Vorbehaltsgutes darunter, so ist der Zeitwert maßgebend.
2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er die West Baumaschinen GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die West Baumaschinen GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
4. Die West Baumaschinen GmbH ist berechtigt den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich ausgeschlossen hat.
 
§7 Haftung für Mängel der Lieferung
 
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, haftet die West Baumaschinen GmbH nur in der Weise, daß sie alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder nach ihrer Wahl neu zu liefern hat, die innerhalb von 6 Monaten seit dem Gefahrenübergang infolge eines vor den Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Voraussetzung der Haftung sind fehlerhafte Bauart, Materialmängel oder mangelhafte Ausführung. Die Feststellung solcher Mängel ist West Baumaschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden Eigentum der West Baumaschinen GmbH
2. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist der Maschine.
3. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen die West Baumaschinen GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der West Baumaschinen GmbH angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
4. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzteillieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die West Baumaschinen GmbH, vorausgesetzt daß die Beanstandung als Berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten für den Aus- und Einbau. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
5. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird nur in der Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
6. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung der West Baumaschinen GmbH, vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehende folgen aufgehoben.
7. Weite Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
-Bei groben Verschulden
-Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens.
-In den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten gehaftet wird.
-Beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
 
8. Gebrauchte Liefergegenstände werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
 
§8 Rechte des Auftraggebers auf Rücktritt und Wandelung sowie sonstige Haftung der West Baumaschinen GmbH
 
1. Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 4 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen vor und gewährt der Auftraggeber der im Verzug befindlichen West Baumaschinen GmbH eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rückritt berechtigt.
2. Der Auftraggeber hat ferner ein Wandelungsrecht, wenn die West Baumaschinen GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Wandelungsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens des Ausbesserung oder Ersatzteillieferung durch die West Baumaschinen GmbH.
3. Ausgeschlossen sind allen anderen weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgend welcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht sie § 7 Absatz 7 Haftungsausschluss.
 
§9 Haftung für Nebenpflichten
 
Wenn durch Verschulden der West Baumaschinen GmbH der gelieferte Gegenstand vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluß liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der §§ 7 und 8 entsprechend.
 
§10 Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für Zahlungen uns ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz der West Baumaschinen GmbH.
 
West Baumaschinen GmbH:
Sitz der Gesellschaft: 76698 Ubstadt-Weiher
 
Amtsgericht Mannheim HRB 706251
 
Geschäftsführer: Donald West
USt-ID-Nr.: DE 263474141
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN-Nummer:
  • HRB706251
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