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Geriebe Mercedes-Benz 190 W201

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eBay-Artikelnr.:134994601753

Artikelmerkmale

Artikelzustand
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Herstellernummer
Nicht zutreffend
Hersteller
Mercedes-Benz
Marke
Mercedes-Benz
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Autoverwertung Remo Großkopf GmbH & Co. KG
Remo Großkopf
Am Pappelhain 6
Autoverwertung
04539 Groitzsch
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT04634692430
:xaF81494/692430
:liaM-Eed.fpokssorg-gnutrewrevotua@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 304462299
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Autoverwertung Großkopf GmbH & Co. KG Am Pappelhain 6 04539 Groitzsch Inhaber: Remo Großkopf nachfolgend Verkäufer genannt
A. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
Der Verkäufer bietet folgende Leistungen ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen an: Autoverwertung und Verschrottung Verkauf von gebrauchten Aggregaten und Ersatzteilen Gebrauchtwagen An- und Verkauf Abschleppdienst KFZ-Werkstatt mit Hauptuntersuchung Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
1. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffanspruch nach § 478 BGB.
3. Eine Garantie wird von dem Verkäufer nicht erklärt.
4. Eine Zusicherung wird nicht erklärt.
5. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die Mangelfreiheit des gelieferten Gegenstandes für sich.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer ohne Versandkosten und Versicherungen.
2. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Bei Versand der Ware auf Wunsch des Kunden erfolgt die Versendung erst nach Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich der Versandkostenpauschale (Vorkasse).
3. Alle Rechnungsbeträge aus sonstigen Leistungen sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
4. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
5. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werkunternehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
6. Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Werkunternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
3. Versandkosten/ Gefahrübergang
1. Die Kosten für den Versand oder die Überführung des Vertragsgegenstandes werden neben dem Kaufpreis, Werklohn oder Servicepreis gesondert abgerechnet. Die Zahlung erfolgt gemäß der Rechnung des jeweilig vom Verkäufer eingesetzten Leistungserbringers zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € inkl. MwSt. je Versandpaket oder Päckchen per Nachnahme bei Ablieferung beim Kunden. Eine Auslieferung im Versand erfolgt ausschließlich Zug um Zug gegen Zahlung der Nachnahmegebühr, soweit nicht ein anderes vor Absendung der Ware oder des Gegenstandes gesondert vereinbart worden ist.
2. Versandkostenfreie Lieferungen erfolgen nicht.
3. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Versandgegenstands geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers (Autoverwertung Großkopf GmbH & Co. KG, Am Pappelhain 6, 04539 Groitzsch) verlassen hat.
5. Dies gilt auch bei Versendung der Ware bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers.
6. Wird die Versendung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Versandgegenstands mit mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über
7. Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Wahl des Verkäufers überlassen.
4. Haftung auf Schadenersatz
1. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für sonstige Schäden gilt Folgendes: 1) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. 3) Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 4) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. 5) Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
3. Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
4. Der Verkäufer haftet dem Kunden auf Ersatz eines ihm bei der Durchführung des Abschleppauftrags zugeführten Schadens, es sei denn, der Schaden beruht auf Umständen, die der Auftragnehmer bzw. sein Beauftragter trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte. Die Haftung beschränkt sich - ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - pro Schadensereignis auf einen Höchstbetrag von insgesamt 100.000 Euro.
5. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
5. Pfandrecht
1. Dem Verkäufer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag neben dem gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
3. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
6. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden gegen Forderungen des Verkäufers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
B. Ergänzende Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
1. Die verkauften Fahrzeuge, Teile und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem Kaufvertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
3. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist.
4. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen, verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
5. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an.
2. Rücktritt
1. Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
2. Bei Rücktritt von einem Kaufvertrag über einen Pkw wird die Abnutzung mit 0,40 € je gefahrenem Kilometer berechnet, soweit nicht der Kunde einen geringeren Wert der Abnutzung oder der Verkäufer einen höheren Wert der Abnutzung nachweist.
3. Erleiden Fahrzeuge, Aggregate oder Ersatzteile während der Besitzausübung durch den Kunden Schäden, sind die voraussichtlichen Reparaturkosten nach einem Angebot eines Dritten zusätzlich zur vorstehenden Vorschrift zu berücksichtigen. Dem Kunden steht es frei, den jeweiligen Schaden auf seine Kosten fachmännisch instandsetzen zu lassen, so dass es bei der Kilometerpauschale verbleibt.
3. Sachmängel
1. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: 1) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. 2) Der Verkäufer kann eine mündliche Anzeige von Ansprüchen akzeptieren. In dem Fall hat der Verkäufer dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Mängelanzeige, die Art des gerügten Mangels und die Art und Weise der geforderten Mangelbeseitigung auszustellen.
2. Wird der Kaufgegenstand wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Verkäufer benannten, dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km von Sitz des Verkäufers (Autoverwertung Großkopf GmbH & Co. KG, Am Pappelhain 6, 04539 Groitzsch) entfernt befindet.
3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
4. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Anlauf der Verjährungsfrist der Ansprüche aus dem Kaufvertrag, welcher der Mängelgewährleistung zu Grunde liegt, Sachmängelansprüche auf Grund dieses Kaufvertrages geltend machen.
C. Ergänzende Bedingungen bei Internetbestellung
1. Zustandekommen des Vertrages
1. Die Präsentation im Internet-Shop oder auf einer Email-Plattform einschließlich der Mitteilungen des Verkäufers zur Verfügbarkeit und aktuellen Preisen stellen kein bindendes Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2. Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop oder einer Email über die Kontaktplattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung oder email bezeichneten Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch die Geschäftsbedingungen der Verkäuferin als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
3. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigung- Email. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
4. Die auf der Internetplattform des Verkäufers dargestellten Preise sind vorläufige Kalkulationen im Sinne von Richtwerten. Der verbindliche Preis wird im Einzelfall mit Bestätigung der Bestellung festgestellt und mitgeteilt. Der mitgeteilte verbindliche Preis ist der Abholpreis am Sitz des Verkäufers. Ab Eingang der Bestätigung zur Bestellung kann der Besteller innerhalb einer Frist von 14 Tagen von seiner Bestellung zurücktreten, wenn der Preis den Richtwert um mehr als 5 % übersteigt.
2. Lieferung
1. Der Verkäufer stellt die Ware zur Abholung durch den Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten im Ladengeschäft (Autoverwertung Großkopf GmbH & Co. KG, Am Pappelhain 6, 04539 Groitzsch) zur Verfügung.
2. Auf Wunsch des Kunden liefert der Verkäufer ggf. namens und für Rechnung des Kunden die Ware an die von dem Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
3. Die Ware wird bei Versand je nach Lieferbarkeit innerhalb von 2 bis 10 Werktagen durch den Verkäufer abgesandt.
3. Widerrufsrecht
1. Dem Kunden steht das gesetzliche Widerrufsrecht entsprechend der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu: Widerrufsbelehrung
2. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Fax. Brief, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Autoverwertung Großkopf, Am Pappelhain 6, 04539 Groitzsch
3. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz auch für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, das deren Wert beeinträchtigt. paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
D. Ergänzende Abschleppbedingungen
1. Aufklärungspflicht des Kunden
Der Kunde hat alle Fragen des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten nach den für die Durchführung des Auftrags wichtigen Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen.
2. Durchführung des Auftrags
1. Der Verkäufer führt den Auftrag nach den Regeln der modernen Bergungs- und Abschlepptechnik schnellstmöglich unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte auf für den Kunden kostengünstigsten Wege aus.
2. Hat der Kunde keinen Ort bestimmt, an den sein Fahrzeug verbracht werden soll, so hat der Verkäufer das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände (Autoverwertung Großkopf GmbH & Co. KG, Am Pappelhain 6, 04539 Groitzsch) zu verwahren.
3. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Kosten der Verwahrung zu tragen und im übrigen unverzüglich Anordnung über den weiteren Verbleib des Fahrzeuges zu treffen.
4. Wird der Abschleppgegenstand auf Weisung des Kunden zum Betriebsgelände des Verkäufers gebracht, aber nicht bestimmt, ob dort ein Abstellplatz gemietet wird oder der Abschleppgegenstand in Verwahrung zu nehmen ist, so verwahrt der Verkäufer den Auftragsgegenstand auf Kosten des Kunden.
5. Kann ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil das abzuschleppende Fahrzeug bereits auf andere Weise entfernt wurde, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. Die Aufwendungen betragen pauschal 50,00 € je Anfahrt, soweit nicht der Kunde niedrigere Aufwendungen oder der Verkäufer höhere Aufwendungen nachweist.
6. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, wenn ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, ohne dass eine der Vertragsparteien ein Verschulden daran trifft.
7. Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nicht ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer das volle Entgelt zu.
8. Die Einsatzzeit beginnt, wenn das eingesetzte Fahrzeug die Betriebsstätte des Verkäufers mit dem Ziel der unmittelbaren Erledigung des Auftrages verlässt; wenn die Anfahrt kürzer ist, wird nur diese berechnet. Sie endet nach unmittelbarer Rückkehr zur Betriebsstätte. Eine angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde berechnet.
3. Pfandrecht am Abschleppgegenstand
1. Wird das fällige Auftragsentgelt bei Erreichen des angewiesenen Bestimmungsortes nicht bezahlt, ist der Verkäufer aufgrund seines Pfandrechts berechtigt, den Abschleppgegenstand auf Kosten des Kunden zu seinem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren.
2. Befindet sich der Kunde länger als einen Kalendermonat mit der Zahlung des Abschleppentgelts und/ oder der Verwahrungskosten im Verzug, ist der Verkäufer zum Pfandverkauf berechtigt. Will er von diesem Recht Gebrauch machen, genügt für die Pfandverkaufsandrohung eine per Einschreiben mit Rückschein versandte Benachrichtigung an die letzte, dem Verkäufer bekannte Anschrift des Kunden, soweit eine neue Anschrift durch Auskunft des Einwohnermeldeamtes nicht festgestellt werden kann.
4. Schadensanzeige
1. Der Verkäufer hat etwaige Schäden und Verluste von Gegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Kunden anzuzeigen.
2. Desgleichen ist der Verkäufer verpflichtet, Schäden und Verluste für die der Kunde aufzukommen hat, ihm zeitnah anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
5. Freistellung von notwendigen Schäden
1. Ist zur Erreichung des Abschlepperfolges die Verursachung eines dem Auftragserfolg angemessenen Schadens am Abschleppgegenstand oder an Rechtsgütern Dritter notwendig, stellt der Kunde den Verkäufer von diesbezüglicher Schadensersatzpflicht frei.
2. Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn der Schaden nicht oder nur durch Aufwendung unverhältnismäßiger Mittel und Kosten vermeidbar wäre.
E. Ergänzende Reparaturbedingungen
1. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
2. Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Kunden vermerkt der Verkäufer im Auftragsschein auch die voraussichtlichen Preise, die bei der Durchführung des Auftrags zum Ansatz kommen.
2. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Verkäufer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
3. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Verkäufer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
4. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen werden dem Kunden berechnet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
5. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags ohne Zustimmung des Kunden höchstens in Höhe von 10 % des angekündigten Bruttopreises, in allen anderen Fällen nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
6. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
3. Fertigstellung
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Verkäufer dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Wenn der Verkäufer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
4. Abnahme
1. Die Abnahme des Reparaturgegenstandes durch den Kunden erfolgt im Betrieb des Verkäufers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 3 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 1 Arbeitstag.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach Ermessen des Verkäufers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
5. Sachmangel
1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. c
3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
6. Haftung
1. Hat der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer nur beschränkt.
2. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
5. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
6. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder - bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen - nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt folgendes:
7. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
8. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
10.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebautes Zubehör, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, bleibt das Eigentum des Verkäufers daran bis zur vollständigen Bezahlung bestehen.
F. Schlussbestimmungen
1. Schriftform
Vereinbarungen zur Abänderung, dem Ausschluss oder der Ergänzung dieser AGB im Einzelfall bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform, was ebenso für die Abbedingung dieser Schriftformklausel gilt.
2. Rechtswahl/ Gerichtsstand
1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden findet ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
2. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist auch der Sitz des Verkäufers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
3. Salvatorische Klausel
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Die Unwirksamkeit wird durch Vereinbarung der wirksamen Bestimmung beseitigt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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Verkäuferbewertungen (25)

i***h (150)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Motor war leider nicht mehr zu gebrauchen, was aber von außen nicht zu erkennen war. Fa. Remo ging aber gut mit der Reklamation um.
i***o (3375)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles bestens
.***j (714)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Bin gerne zu weiteren Geschäften bereit. Danke!