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Tailpetz Halsband für Hund/Katze Leopard

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:134934090022
Zuletzt aktualisiert am 22. Mär. 2024 00:01:22 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
Marke
Tailpetz
Produktart
atmungsaktives Mesh
Farbe/Design
Leopard
Typ
Halsband

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Yücebudak GmbH
Leyla Yücebudak
Mergenthalerallee 15-21
65760 Eschborn
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT936009177194
:liaM-Emoc.kadubecuy@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 323841274
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Vertragsschluß und Vertragsinhalt
 
1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden
wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
1.2. Angebote des Verkäufers sind bis zum Vertragsschluß grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist
an seine Bestellung 8 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
1.3. Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung bleibt das Recht vorbehalten, Konstruktions- und Ausführungsänderungen
auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
 
2. Preise
 
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten. Preise gelten ab Werk zzgl. jeweils gültiger
gesetzlicher Umsatzsteuer.
 
3. Zahlung / Zahlungsverzug
 
3.1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage netto zu leisten. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist
der Verkäufer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen
unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Zahlungen gelten bei Anweisungen mit der Gutschrift
auf dem Konto, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung als erfolgt.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weiteren Forderungen des Verkäufers sofort zur
Zahlung fällig. Des Weiteren kann für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung verlangt werden.
3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit die sich
gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
 
4. Lieferung
 
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben.
4.2. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der
Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangt werden, wenn dem Verkäufer
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann dem Verkäufer im Falle des Verzugs auch schriftlich
eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde
berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der
Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann,
bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
4.3. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorgenannten
Termine und Fristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörungen.
4.4. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen des Vertragsgegenstands sind Vertragsinhalt; sie sind
keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung der Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes
gem. Ziffer 6.
4.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
 
5. Gefahrenübergang / Versand
 
5.1. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Gewerbetreibenden gehört,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz
des Verkäufers. In den übrigen Fällen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige
den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und verpflichtet, innerhalb dieser Frist
den Vertragsgegenstand abzunehmen.
5.2. Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als dem Sitz des Verkäufers ausgeliefert,
so erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an das Transportunternehmen und Verlassen des Lagers des
Verkäufers. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
5.3. Bleibt der Kunde mit der Abnahme länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob
fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine 14-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung erklären.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme
ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des
Vertragspreises nicht im Stande ist.
5.4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß Ziffer 5.3. und 5.4. keinen Gebrauch, kann er über den Vertragsgegenstand
frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen
liefern.
 
6. Gewährleistung
 
6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Vertragsgegenstands entsprechende
Fehlerfreiheit. Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen
sind, bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, beim
Verkäufer geltend zu machen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung mitzuteilen, spätestens aber 3 Monate nach Erhalt der Lieferung.
6.2. Die Sachmängelansprüche sind schriftlich zu rügen. Dazu ist das Reklamationsprotokoll des Verkäufers heranzuziehen
und vollständig auszufüllen. Sollte dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung nicht gewährt werden,
so ist der Verkäufer von der Sachmängelhaftung befreit.
6.3. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangels verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Sache, soweit im Einzelfall
nicht abweichend geregelt.
6.4. Im Falle der Neulieferung ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache nach den Vorschriften über den Rücktritt herauszugeben.
Es wird eine Nutzungsentschädigung verlangt. Hat sich die Sache jedoch erheblich verschlechtert, kann der
Käufer die Kaufsache nicht herausgeben. Insoweit hat er nach § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB Wertersatz für die Verschlechterung
zu leisten.
6.5 Im Falle der ungerechtfertigten Mängelrüge, ist der Verkäufer berechtigt, die zusätzlich entstandenen Aufwendungen
vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6. Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde hat die Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen.
Der beanstandete Vertragsgegenstand ist möglichst in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung unverzüglich
an den Verkäufer einzusenden. Nacherfüllungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder
Instandsetzung fehlerhafter Teile.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Kann der Fehler nicht beseitigt werden oder ist eine Ersatzlieferung
durch den Verkäufer nicht möglich, kann der Kun-de stattdessen Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.7. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit
steht, daß der Kunde einen Fehler nicht rechtzeitig angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben
hat, der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen
des Verkäufers nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb
als dem des Verkäufers instandgesetzt oder gewartet worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden
sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden oder
Dritte in sonstiger vom Verkäufer nicht genehmigter Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
6.8 Bei unsachgemäßer Pflege übernehmen wir keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatzansprüche.
6.9. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
 
 
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1. Vertragsgegenstände bleiben bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Vertrags zustehenden Forderung
Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer
gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand nachträglich erwirbt.
7.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle
anderen Forderungen des Verkäufers aus den laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder -verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
7.4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder andere, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung
des Vertragsgegenstands zulässig. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für den Verkäufer.
7.5. Der Kunde tritt seine Forderung gegen den Drittschuldner aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung der Vorbehaltssache
mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags mit der Befugnis des Forderungseinzugs
schon jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der
Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung des Verkäufers um mehr als 20 %, wird dieser insoweit die Sicherung
auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen
Forderungen treuhänderisch und auf Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Die eingezogenen Erlöse stehen dem
Verkäufer zu und sind an diesen abzuliefern. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung
dem Dritten bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Dritten erforderlichen
Auskünfte zu geben.
7.6. Der Kunde hat dem Verkäufer den Zugriff auf die Vorbehaltsware und jede Beeinträchtigung seiner Rechte durch
Dritte unverzüglich mitzuteilen und den Verkäufer in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten der
Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums des Verkäufers trägt der Kunde.
7.7. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
 
8. Haftung
 
8.1. Ist der Kunde kein Kaufmann oder gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist die Haftung
des Verkäufers ausgeschlossen für Schäden, die auf einer mit gewöhnlicher Fahrlässigkeit begangenen Vertragsverletzung
des Verkäufers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser
Haftungsausschluß gilt nicht, wenn es sich bei der vertraglichen Verpflichtung um eine wesentliche Vertragspflicht
handelt.
8.2. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt; als solcher
gilt höchstens der Betrag des Entgelts der konkreten Lieferung oder Leistung.
8.3. Ist der Kunde Kaufmann oder gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haftet der Verkäufer
ausschließlich
- in voller Höhe bei eigenem groben Verschulden, bei grobem Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder leitender
Angestellter;
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb dessen dem
Grunde nach bei grobem Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung entsprechend
8.2. begrenzt.
8.4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schäden, insbesondere für solche aus der Verletzung vorvertraglicher
Pflichten, Beratungspflichten und aus positiver Forderungsverletzung sowie für Schäden bei Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
8.5. Die Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 6 bleiben unberührt. Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Ziffer 4 abschließend
geregelt.
 
9 Widerrufsbelehrung
 
9.1. Der Käufer kann seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder - wenn der Käufer die Sache vor Fristablauf überlassen bekommt - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1, 2 und
4 BGB -InfoV sowie die Pflichten des Verkäufers gemäß § 312 e Abs. 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB -InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:
 
Seyda Yücebudak
Eschbachweg 34
61440 Oberursel
Tel: 0177 / 1900639
eMail: sy.mynolix@googlemail.com
 
9.2. Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren und ggf. gezogenen
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -
wie es dem Käufer etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer
die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, in dem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zu-rückzusendenden
Sache einen Betrag von 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt
des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Im Übrigen
ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt.Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verkäufer
mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
 
10. Rücktritt
 
Bis zum Warenversand kann der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde in nicht
unerheblichem Maß vertragswidrig verhält oder sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, falls der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der gesetzlich geregelte
Gerichtsstand für die Einleitung eines Mahnverfahrens bleibt unberührt.
11.2. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung UN-Kaufrechts (Übereinkommen
vom 11.04.1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 
12. Schlußbestimmungen
 
12.1. Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
12.2. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen
Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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