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JEBAO Pond Skimmer SK-40 Oberflächensauger

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eBay-Artikelnr.:134852031961
Zuletzt aktualisiert am 08. Apr. 2024 18:10:47 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
50118
Marke
Jebao
Produktart
Skimmer
Material
Kunststoff
MPN
SK40
Wasserart
Teich
EAN
4250390828692

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

art-decor-keramik
Armin Bornheimer
Breslauer Str. 5
46342 Velen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT57373682
:xaF75516736820
:liaM-Eed.enilno-t@kimarek-roced-tra
USt-IdNr.:
  • DE 207161777
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegen über Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit
dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, könne
wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des
Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen
uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab
Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils
gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung
gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte
Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer
Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts andres vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe
von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene
Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertiebskosten für
Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten.
Art-Decor-Keramik, Armin Bornheimer, Breslauer Straße 5, 46342 Velen-Ramsdorf Seite 2
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansp+che bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende
Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wir die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware auf den Besteller über, Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung
der War vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zu vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für
alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich
hierauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Ihn
übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungsund
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf
eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht
übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstanden Ausfall.
Art-Decor-Keramik, Armin Bornheimer, Breslauer Straße 5, 46342 Velen-Ramsdorf Seite 3
(3) Der Besteller ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in
Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob
die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der
Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon
unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Nahmes und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten
Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt
für den Fall der Vermischung. Sofern die Versmischung in der Weise erfolgt,
dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als
vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das
so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur
Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch
solche Forderungen an uns ab, die Ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir
nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sicherenden Forderungen um
mehr als 20% übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzten voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von
uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen
gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB, § 479 Absatz
1 BGB und § 634a Absatz 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor
etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel
aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden
wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl
Art-Decor-Keramik, Armin Bornheimer, Breslauer Straße 5, 46342 Velen-Ramsdorf Seite 4
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche
bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder Vergütung
mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für
diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zu Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen,
weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es die denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der
Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den
Umgang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt
ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG)
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand und für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werde, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen
Regeln eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw.
diese Lücke ausfüllt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE12154275
art-decor-keramik-velen

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