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ORIGINAL RADZIERBLENDE SEAT 6K0601147K CHROMFARBEN SEAT IBIZA,CORDOBA 6JX14"

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Neu
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eBay-Artikelnr.:133337561050
Zuletzt aktualisiert am 22. Sep. 2023 15:51:29 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Hersteller
SEAT
Herstellernummer
6K0-601-147-K
Farbe
CHROMFARBEN
Material
KUNSTSTOFF
Produktart
Radkappen
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Fahrschule und Fahrzeughandel Otto Kaese GmbH
Ulrich Jakobus
Mühlbergstraße 6
36205 Sontra
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0377935650
:xaF033779-35650
:liaM-Eed.darrotom-eseak@regal
Vertretungsberechtigt : Ulrich Jakobus Richard Tschirsch Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Unsere E-Mail-Adresse lautet: lager@kaese-motorrad.de
USt-IdNr.:
  • DE 113068295
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Otto Kaese GmbH :
 
1. Geltungsbereich der AGB
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen unseren sämtlichen Geschäften zugrunde, gleichgültig, ob es um die Lieferung eines Fahrzeugs, um die Durchführung von Arbeiten an einem Fahrzeug (Reparaturen, Umbauten, Änderungen), den Verkauf von Fahrzeugteilen oder um Zubehör geht. Sie gelten auch im voraus für alle zukünftigen Geschäfte.
 
2. Angebote
 
Die Angebote von Otto Kaese GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten nur für den deutschen Markt. Bestellungen von Kunden sind verbindliche Angebote. Otto Kaese GmbH kann das Angebot des Kunden nach Wahl durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagen annehmen. Otto Kaese GmbH weist daraufhin, dass die Liefermöglichkeit vorbehalten ist und bleibt. Die Bestellung des Kunden wird zu den Bedingungen der Website angenommen. Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind nur als annähernd zu betrachten. Sie stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware. Bei Schreib-, Druck-, und Rechenfehlern auf der Website ist Otto Kaese GmbH zum Rücktritt berechtigt.
 
Wird ein Versand der Ware gewünscht, wird diese von der Otto Kaese GmbH
a.) per Nachnahme verschickt. Die Versand- und Nachnahmekosten träger der Käufer.
b.) nach Zahlungseingang (Vorauskasse) versandt. Die Versandkosten trägt der Käufer
 
3. Vertragsaufhebung
 
Wünscht ein Kunde nachträglich die Aufhebung des verbindlich erteilten Auftrags, ohne dass ihm ein entsprechender Rechtsanspruch nach dem Vertrag, den vorliegenden AGB oder dem Gesetz zusteht, entscheiden wir in freiem Ermessen ob wir diesem Wunsch zustimmen. Wird die Zustimmung durch uns erteilt, sind wir auch ohne gesonderte ausdrückliche Absprache berechtigt, als Pauschale für die Nichtdurchführung des Vertrages einen Betrag in Höhe von 15% der Auftragssumme zu verlangen.
 
4. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
 
Soweit einem Verbraucher bei einem Geschäft mit uns durch gesetzliche Regelung ein Widerrufsrecht eingeräumt ist, bleibt dieses durch die vorliegende AGB unberührt.
 
Bei Bestellungen hat in diesen Fällen der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Er hat außerdem dann für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten. Insoweit wird auf die gesonderte Belehrung hingewiesen, die Vertragsgegenstand ist.
 
5. Beschaffenheit der Fahrzeuge, Veränderungen
 
Die von uns gelieferten Fahrzeuge sind für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr geeignet, sofern dem Auftrag nicht ein besonderer Verwendungszweck zugrunde liegt. Im letzteren Fall muß das Fahrzeug die für den besonderen Verwendungszweck erforderliche Beschaffenheit aufweisen, kann aber dadurch die Eignung für die Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr verlieren.
 
Ist die Verwendung als Wettbewerbsfahrzeug vorgesehen, führen die dafür notwendigen Veränderungen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis, darüber hinaus auch zur erheblichen Herabsetzung der Haltbarkeitsdauer diverser Fahrzeugteile. Dies kann auch zu Folgeschäden an anderen Fahrzeugteilen führen, für die wir nur nach Maßgabe der Ziff. 15 haften.
 
Dies gilt entsprechend bei einem Auftrag zum Umbau bzw. zur Veränderung eines Kundenfahrzeugs, insbesondere, wenn auf Wunsch des Kunden Tuningteile Verwendung finden.
 
Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ist die durch die bisherige Nutzung bedingte geänderte Beschaffenheit - insbesondere Verschleiß - zu berücksichtigen.
 
6. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen
 
Wir haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die TÜV-Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind TÜV-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Der Einbau von Teilen, die nicht über TÜV-Zulassung oder ABE verfügen, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtungen beim Kauf oder Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.
 
 
 
7. Liefertermine
 
Vereinbarte oder zugesagte Liefertermine sind keine Fixtermine. Aus der Nichteinhaltung von Terminen kann der Kunde erst Rechte herleiten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
 
Schadenersatzansprüche kommen nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen, der Ziff. 15 in Betracht.
 
8. Nicht rechtzeitige Abnahme
 
Nimmt der Kunde das verkaufte Fahrzeug oder Fahrzeugteil nicht ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Läßt der Kunde auch diese Frist erfolglos verstreichen, können wir statt der Vertragserfüllung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der geschuldeten Vergütung verlangen. Es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich nach, daß ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale.
 
9. Zahlung
 
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugteils fällig und in bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Entsprechendes gilt für die Vergütung von Umbau-, Änderungs- und Reparaturarbeiten.
 
10. Eigentumsvorbehalt
 
Das von uns verkaufte Fahrzeug / Fahrzeugteil bleibt auf jeden Fall bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
 
Veräußert der Kunde das Fahrzeug / Fahrzeugteil vor vollständiger Kaufpreiszahlung weiter, so tritt er schon jetzt seine Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Soweit wir dadurch eine Sicherung erhalten, die um mehr als 10% über unserem (Rest-) Anspruch liegt, werden wir auf Verlangen den Anspruch an den Dritten insoweit freigeben.
 
Unabhängig davon gilt, daß unser Kunde vor vollständiger Kaufpreiszahlung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Ermächtigung zur Weiterveräußerung berechtigt ist.
 
11. Umfang der Gewährleistung bei Verkauf an einen Verbraucher
 
Liefern wir an einen Verbraucher, übernehmen wir die volle Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Verbraucher jedoch nur zu, wenn zusätzlich die Voraussetzungen der Ziff. 15 vorliegen. Hinsichtlich der Verjährung wird auf Ziff. 14 verwiesen.
 
12. Gewährleistung bei Verkauf gebrauchter Sachen an Nichtverbraucher
 
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder Fahrzeugteils durch einen Nichtverbraucher ist jegliche Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder es liegt ein Fall von Arglist vor.
 
13. Gewährleistung in sonstigen Fällen
 
Beim Verkauf neuer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an Nichtverbraucher sowie bei der Durchführung von Arbeiten an Kundenfahrzeugen gilt für die Gewährleistung folgendes:
 
a) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe des Fahrzeugs bzw. Fahrzeugteils uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit ist die Absendung entscheidend. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Frist ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
 
b) Im Verhältnis zu unseren kaufmännischen Kunden gilt §377 HGB.
 
c) Soweit wir aufgrund von Mängeln zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunden nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrag.
 
d) Schadenersatzansprüche kommen nur in Frage, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen der
Ziff.15 vorliegen.
 
14. Verjährung der Gewährleistungsansprüche
 
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Abweichend hiervon tritt die Verjährung beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils durch einen Verbraucher erst nach zwei Jahren ein. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach dem gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Fristen gelten auch, wenn Gewährleistung unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziff. 15 in Form von Schadensersatz beansprucht wird.
 
 
15. Schadenersatz
 
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieser Bedingungen für Schadenersatz:
a.) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
b.) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
 
In allen anderen Fällen haften wir nur unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung des von uns gelieferten Kaufgegenstandes typisch und vorhersehbar sind und zwar nur für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haften wir vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen nicht für Schäden, die aus einer fahrlässig verursachten, unerlaubten Handlung beruhen. Unsere Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist oder Rechtsmängeln wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Gewährleistung eintreten können.
 
16. Datenschutz
 
Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seiner Bestellung. Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und Garantieabwicklung pflegen wir einen Datenaustausch mit anderen Dienstleistungsunternehmen und ggf. mit der SCHUFA. Dieser Übermittlung stimmen Sie hiermit zu.
 
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
 
18. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand ist 37269 Eschwege
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.