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Spaghetti Eispresse Longarone Tafec

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gebraucht, voll funktionsfähig, generalüberholt Gebrauchsspuren vorhanden.
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eBay-Artikelnr.:126290007826
Zuletzt aktualisiert am 23. Jan. 2024 10:33:09 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht
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Hinweise des Verkäufers
“gebraucht, voll funktionsfähig, generalüberholt Gebrauchsspuren vorhanden.”
Marke
Tafec

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

GEPPETTO EIS GMBH
Ottaviano Ienco
Visbeker Str. 51
27793 Wildeshausen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT60655491344 94+
:liaM-Eed.sie-otteppeg@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 336115041
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
I. Allgemeines
1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen von Waren (insbesondere Halberzeugnis Produkte, sonstige Rohstoffe, Frischdienst- und Tiefkühlartikel, Handelswaren, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich Verpackungsmaterial und Investitionsgüter) der Firma Geppetto - Eis, falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind. Älte, anders lautende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2.
Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Geppetto - Eis Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
3.
Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
4.
Auf Verkäufe von Maschinen, Geräten und Einrichtungen finden diese Bedingungen Anwendung, sofern nicht bei Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages Sonderbedingungen vereinbart werden. Das gleiche gilt für Wartungsverträge, Beratungsleistungen und ähnliche Dienstleistungen von Geppetto - Eis sowie für Abzahlungsgeschäfte.
5.
Auf Lieferungen im Streckengeschäft finden diese Bedingungen Anwendung, soweit nicht zwischen Geppetto-Eis und dem Kunden Sonderbedingungen vereinbart worden sind.
6.
Auf Vermittlungsgeschäfte mit Zentralregulierung durch Geppetto-Eis, d.h. bei Vertragsabschluss zwischen Kunden und Lieferanten und Abrechnung über Geppetto-Eis, finden diese Bedingungen nur Anwendung, soweit sie die Zahlung betreffen, falls nicht zwischen Geppetto-Eis und dem Lieferanten einerseits und dem Kunden andererseits Sonderbedingungen vereinbart worden sind.
7.
Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, dass Geppetto-Eis Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig EDV mäßig speichert und verarbeitet.
 
II. Angebot und Auftragsannahme
1.
Angebote von Geppetto-Eis sind freibleibend. Bestellungen sind für Geppetto-Eis nur verbindlich, soweit Geppetto-Eis sie bestätigt, ihnen durch Übersendung der Waren nachkommt, oder nicht innerhalb von 10 Werktagen dem Vertragsabschluss widerspricht. Abweichend von Satz 2 bedarf es bei Investitionsgütern (Maschinen, Geräte und Einrichtungen), die keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften sind, einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Geppetto-Eis.
2.
Die durch Verkaufsberater von Geppetto-Eis oder in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Ordersätzen, Bestelllisten, Rundschreiben oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen unterbreiteten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Konstruktions- und Form Änderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
3.
Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Straßenblockaden oder vergleichbare Umstände - auch bei Vorlieferanten der Firma Geppetto-Eis unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die Geppetto-Eis berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von Geppetto-Eis seitens ihrer Vorlieferanten ist die Firma Geppetto-Eis von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Geppetto-Eis verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche insoweit an den Kunden abzutreten.
4.
Geppetto-Eis sichert allein durch Übergabe von Mustern und Proben deren Eigenschaften nicht zu.
 
III. Berechnung
1.
Die Aufträge werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisen ausgeführt. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren - Löhne, Packmaterial, Fracht, Zoll-, Steuererhöhungen - ein, so kann Geppetto-Eis den vereinbarten Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpassen.
2.
Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
3.
Verpackungskosten, Leih-, Pfand- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial (Flaschen, Paletten, Bahnbehälter und andere Behältnisse) gehen zu Lasten des Kunden.
 
IV. Verpackung und Versand
1.Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der üblichen Geschäftszeit. Die Firma Geppetto-Eis ist berechtigt, vom Kunden eine Frachtkostenpauschale zu erheben, deren Höhe sich aus der Bestellmenge/Gewicht und Lieferadresse ergibt.
2.
Leihverpackungen sind vom Kunden unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich Geppetto-Eis in jedem Fall vor, die ihr entstehenden Kosten und Mieten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.
Verladung und Versand der Waren erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
 
V. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
1.Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird Geppetto-Eis eine Lieferzeit ab Abschluss des Kaufvertrages einhalten. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lager verlassen hat, bei Selbstabholung an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Mitteilung über die Abholbereitschaft versandt wurde.
2.
Die Firma Geppetto-Eis ist berechtigt, die vertragliche Leistung durch Teillieferungen in zumutbarem Umfang zu erbringen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der weiteren Lieferungen der betreffenden Bestellung.
3.
Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von Geppetto-Eis.
4.
Geppetto-Eis wird von ihrer Lieferpflicht befreit, sofern hinsichtlich des Vermögens des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
5.
Bei Änderungen des Vertrages durch den Kunden, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt auch bei einer einvernehmlichen Vertrags Änderung.
6.
Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen und Betriebsstörungen bei der Firma Geppetto-Eis oder den Vorlieferanten hat Geppetto-Eis das Recht, zugesagte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder bei Unmöglichkeit der Lieferung ohne jede Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
7.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn Geppetto-Eis ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Geppetto-Eis wird von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist nicht befreit, wenn es die Nichtbelieferung durch ihren Vorlieferanten zu vertreten hat.
8.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug der Firma Gepptto-Eis erst nach Setzen einer Nachfrist gegeben. Die Nachfrist beträgt ein Viertel der vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 5 Arbeitstage. Die Nachfrist beginnt mit dem Ende der Lieferfrist.
9.
Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann vom Vertrag zurückzutreten, wenn er für den Fall einer Nichtlieferung innerhalb der Nachfrist den Rücktritt angekündigt hat.
10.
Ist Lieferung auf Abruf oder Selbstabholung vereinbart, hat der Kunde innerhalb angemessener Frist abzurufen bzw. abzuholen.
11.
Verzögert oder verweigert der Kunde die Annahme, den Abruf oder die Abholung aus von ihm zu vertretenen Gründen, so hat er Geppetto-Eis jeden hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
12.
Ist die Lieferung sechs Monate nach Abschluss des Vertrages nicht abgerufen worden, so ist Geppetto-Eis zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde sich in Verzug befindet und er seitens Geppetto-Eis unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolglos zur Abholung der Ware aufgefordert worden ist.
 
VI. Gefahrübergang, Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche
 
1.
Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, hat der Besteller/Käufer spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Für die rechtzeitige Rüge ist die rechtzeitige Versendung ausreichend.
2.
Nach Gefahrübergang gewähren wir eine 12 monatige Gewährleistung auf Ersatzteile, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist auf Ersatzteile 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab. Bei Fragen zu weiterführenden Gewährleistungen/Garantien, fragen Sie diese bitte gezielt an. Diese Bestimmung gilt weltweit, jedoch werden die entsprechenden Transportkosten in die jeweiligen Länder dem Kunden berechnet
3.
Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Hierüber hat er sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären.
4.
Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
5.
Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
6.
Bei Produkten, bei denen wir ausnahmsweise eine Rücknahme anbieten und dem Kunden dieses auch in der Produktbeschreibung ausdrücklich so mitteilen, muss der Kunde die Rückgabe des Artikels innerhalb 3 Tagen nach Erhalt bei uns schriftlich per Email anmelden. Erfolgt eine Anmeldung der Rückgabe nach 3 Tagen, wird einer Rückgabe nicht entsprochen. In der Anmeldung muss der Grund der Rückgabe benannt werden, eine Fehlbestellung gilt nicht als Rückgabegrund.
Nach Prüfung der Rücksendung auf einwandfreiem- und ungebrauchtem Zustand, wird der Kaufpreis abzüglich der Rücktransportkosten dem Kunden innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt.
 
VII. Zahlung und Kreditgewährung
1.
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort nach Erhalt der Ware und Empfang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsziel wird generell nicht eingeräumt, hierzu bedarf es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Bankabbuchung oder durch Barzahlung ohne jeden Abzug. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Bank einen Abbuchungsauftrag zu erteilen und diesen der Firma Geppetto-Eis zur Weitergabe an die Bank des Kunden zu übergeben. Zahlungen durch Überweisungen sind nur dann fristwahrend, wenn sie innerhalb der Frist vorbehaltlos auf dem Konto von Geppetto-Eis eingehen.
Erfolgt die Zahlung ausnahmsweise durch Einzugsermächtigungs-Lastschrift, gilt mangels ausdrücklicher Zustimmung zu der jeweiligen Lastschrift die Verfügung zu Lasten des Kundenkontos als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab Belastung des Kundenkontos widerspricht. Geppetto-Eis verpflichtet sich, den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern keine Tilgungsbestimmung erfolgt und die Zahlung des Kunden nicht zur vollständigen Tilgung aller Forderungen ausreicht, werden bei Geppetto-Eis eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Zinsen und Kosten, sodann auf offene Forderungen aus Wartungsverträgen, Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen, auf Forderungen aus der Lieferung von Maschinen und Geräten , sonstigen Rohstoffen, Frischdienst- und Tiefkühlartikeln, Handelswaren, Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich Verpackungsmaterial, innerhalb der vorgenannten Warengruppen immer zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Die Einstellung einer der oben genannten Forderungen in eine Abzahlungsvereinbarung berührt die Verrechnung in der vorgenannten Reihenfolge nicht.
2.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus weiteren früheren oder laufenden Geschäften der Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.
Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel bedarf der Zustimmung der Firma Geppetto-Eis und erfolgt erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Annahme durch die Hausbank der Firma Geppetto-Eis. Spesen und Kosten für die Hereingabe sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Schecks und Wechsel gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Spesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
4.
Geppetto-Eis ist berechtigt, vom Kunden ohne besonderen Nachweis als Schadenspauschale vom Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe der von ihr selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens geltend zu machen.
5.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) ist Geppetto-Eis berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) kann die Firma Geppetto-Eis bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung Zug um Zug verlangen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen von Geppetto-Eis nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Geppetto-Eis vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.
Der Kunde hat Saldenmitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der mitgeteilte Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung schriftlich Einwendungen erhebt; der Kunde wird mit der Saldenmitteilung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Geltendmachung von Einwendungen unterrichtet.
8.
Eine Kreditierung bzw. Stundung des Kaufpreises erfolgt nur gegen Zinsberechnung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde der Firma Geppetto-Eis auf Verlangen die zur Kreditbeurteilung erforderlichen Unterlagen einreicht, insbesondere seine Jahresabschlüsse, laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen und weitere erforderliche Auskünfte und Unterlagen zur Bonitätsbeurteilung vorlegt, sowie übliche und ausreichende Kreditsicherheiten, z.B. in Form der Bankbürgschaft, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung usw. leistet. Die vom Kunden eingereichten Unterlagen bzw. erteilten Auskünfte werden von derFirma Geppetto-Eis vertraulich behandelt.
 
VIII. Rechte zugunsten von Geppetto-Eis
1.
Kunde und Geppetto-Eis sind sich darüber einig, dass sofern der Kunde, Kunde der Firma Geppetto-Eis ist oder wird – Geppetto-Eis ein Pfandrecht an gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen des Kunden gegenüber der Firma Geppetto-Eis auf das Auseinandersetzungsguthaben erwirbt.
2.
Das Pfandrecht dient als Sicherheit aller bestehenden und künftigen Forderungen von Geppetto-Eis gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung.
 
3.
Wird der Kunde wegen Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenz Verfahrens von Geppetto-Eis nicht mehr beliefert, so kann Geppetto-Eis bei der Auseinandersetzung die ihr gegen den Kunden zustehenden fälligen Forderungen gegen das auszuzahlende Guthaben und/oder einen Anspruch auf Rückvergütung aufrechnen.
 
IX. Eigentumsvorbehalte, Abtretungen
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum von Geppetto-Eis. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, Abzahlungsvereinbarung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Geppetto-Eis zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
2.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für Geppetto-Eis, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von Geppetto-Eis. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Firma Geppetto-Eis gehörender Ware erwirbt Geppetto-Eis Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht der Firma Geppetto – Eis gehörender Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird Geppetto- Eis Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde mit Verbindung, Vermischung oder Vermengung Eigentum, so überträgt er schon jetzt an Geppetto - Eis Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der Firma Geppetto-Eis stehende neue Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit nicht der Firma Geppetto-Eis gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Firma Geppetto-Eis nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Firma Geppetto Eis zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Firma Geppetto-Eis steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert von Geppetto-Eis
Eis am Miteigentum entspricht. IX. 1. Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gem. IX. 3. Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
4.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen i. S. von IX. 1., 2. und 3. auf Geppetto-Eis tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
5.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Geppetto-Eis berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und die Rückgabe bis zur Zahlung des Kaufpreises zu verweigern.
6.
Die Firma Geppetto-Eis ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. IX. 1., 2. und 3. abgetretenen Forderungen. Geppetto-Eis wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der Firma Geppetto-Eis hat der Kunde jederzeit unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; die Firma Geppetto Eis ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
7.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde die Firma Geppetto-Eis unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
8.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen, bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
9.
Die für die Firma Geppetto-Eis bestellten Sicherheiten erstrecken sich auch auf diejenigen Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
10.
Geppetto-Eis verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten, die er Geppetto-Eis nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung der Forderungen der Firma Geppetto-Eis nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen von Geppetto-Eis um mehr als 20 % übersteigen. Entstehen bei der Verarbeitung Rechte Dritter gemäß IX. 2. Satz 3, erklärt Geppetto-Eis auf Verlangen des Dritten die Freigabe, wenn der Dritte Geppetto-Eis entsprechend deren Miteigentumsanteil schuldrechtlichen Wertausgleich leistet.
 
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz der
Fima Geppetto-Eis.
2.
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, d.h. ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, das für den Sitz der Firma Geppetto-Eis zuständige Gericht.
3.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
Wildeshausen, den 1.01.2008
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
BRN-Nummer:
  • HRB215875
geppettoeis

geppettoeis

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Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

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Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles super