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Querlenker Set für BMW 7er (F01 F02) 5er GT (F07) 2-teilig Vorderachse Re. + Li.

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:126093595836
Zuletzt aktualisiert am 22. Apr. 2024 17:31:37 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Kompatibilität

Teil ist kompatibel mit 22 Fahrzeug(en)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
AlpinaB72009/03-2012/06F01, F02BiTurbo4395 ccm, 373 KW, 507 PS
AlpinaB72012/07-2015/07F01, F02BiTurbo4395 ccm, 397 KW, 540 PS
AlpinaB72010/09-2012/06F01, F02BiTurbo AWD4395 ccm, 373 KW, 507 PS
AlpinaB72012/07-2015/07F01, F02BiTurbo AWD4395 ccm, 397 KW, 540 PS
BMW5er Gran Turismo2011/04-2016/12F07520d1995 ccm, 120 KW, 163 PS
BMW5er Gran Turismo2011/04-2016/12F07520d1995 ccm, 135 KW, 184 PS
BMW5er Gran Turismo2012/10-2016/12F07520d1995 ccm, 100 KW, 136 PS
BMW5er Gran Turismo2013/01-2016/12F07528i1997 ccm, 180 KW, 245 PS
BMW5er Gran Turismo2009/08-2012/06F07530d2993 ccm, 180 KW, 245 PS
BMW5er Gran Turismo2010/03-2012/06F07530d2993 ccm, 155 KW, 211 PS
BMW5er Gran Turismo2011/10-2012/12F07530d2993 ccm, 190 KW, 258 PS
BMW5er Gran Turismo2009/05-2012/06F07535d2993 ccm, 220 KW, 299 PS
BMW5er Gran Turismo2012/01-2016/12F07535d2993 ccm, 230 KW, 313 PS
BMW5er Gran Turismo2009/01-2017/02F07535i2979 ccm, 225 KW, 306 PS
BMW5er Gran Turismo2009/08-2012/06F07550i4395 ccm, 300 KW, 408 PS
BMW5er Gran Turismo2012/07-2017/02F07550i4395 ccm, 330 KW, 449 PS
BMW7er2012/07-2015/05F01, F02, F03, F04730d2993 ccm, 190 KW, 258 PSPasst nur für: (nicht für Baumuster: F03, nicht für Baumuster: F04)
BMW7er2012/07-2015/12F01, F02, F03, F04740d2993 ccm, 230 KW, 313 PSPasst nur für: (nicht für Baumuster: F03, nicht für Baumuster: F04)
BMW7er2012/07-2015/12F01, F02, F03, F04740i, Li2979 ccm, 235 KW, 320 PSPasst nur für: (nicht für Baumuster: F03, nicht für Baumuster: F04)
BMW7er2012/07-2015/06F01, F02, F03, F04750i, Li4395 ccm, 330 KW, 449 PSPasst nur für: (nicht für Baumuster: F03, nicht für Baumuster: F04)
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Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
173553770
Im Lieferumfang enthalten
2x Querlenker Vorne Unten Hinten Rechts u. Links
Hersteller
Hausmarke
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Produktart
Querlenker Kit
Besonderheiten
100% Passgenauigkeit, Einfach zu ersetzen, Kein Bohren erforderlich
Universelle Kompatibilität
Nein
Einbauposition
Vorderachse, Unten, Vorne, Rechts, Links
eBay Keywords
Lager, Lagerung, Querlenkerlager, Längslenker, Traggelenk, Lenker, Satz, Set, Kit, Komplett, Querlenkersatz, Achslenker, Buchsen, Fahrwerk, Achsaufhängung, Lenkerlager, Lenkung, Radträger, Querlenker, Querstrebe, Radaufhängung, Führungsgelenk, Zugstrebe, Druckstrebe, Strebe, Führungslenker, Koppelstange, Stabilisator, Pendelstrebe, Pendelstütze, Spurstange, Spurstangenkopf, Axialgelenk, Längsstrebe, Dreieckslenker, Federlenker, Trapezlenker
Vergleichsnummer
Lemförder 3621701, Meyle 3160500057, Febi 43758, Lemförder 3621601, Meyle 3160500056, Febi 43757
OE/OEM Referenznummer(n)
BMW 31126775964, 31126798108, 31126850782, BMW 31126798107, 31126850781, 31126775963
Herstellergarantie
2 Jahre oder 50.000 Km

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Cengiz Göcer
Cengiz Göcer
Wersauer Weg 9
64405 Fischbachtal
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT43433966160
:xaF634339/66160
:liaM-Eed.ynamreg-xeliet@ofni
Inhaber: Cengiz Göcer Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind Mitglied der Initiative "FairCommerce". Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.fair-commerce.de.
USt-IdNr.:
  • DE 264188282
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufsbedingungen für neue und gebrauchte Fahrzeugteile
Stand: Januar 2002 – (empfohlen vom Zentralverband des Kfz-Handwerks, Bonn)
 
 
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung / bei Internetkäufen als Vorkasse zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eignes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich ein Nutzung einräumen.
 
V. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zumachen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
 
VI. Haftung / Gewährleistung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzug ist im Abschnitt II anschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Gewährleistung für gebrauchte reparaturbedürftige Teile, die zum selbst Regenerieren verkauft werden, ist prinzipiell ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert dies mit seiner Unterschrift auf der Rechnung bei Übergabe oder bei Bestellung aus dem Internet.
6. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Mängel der gelieferten Sache auf unsachgemäße Verwendung, mangelnder Wartung oder fehlerhafte Montage durch den Käufer zurückzuführen sind oder wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
7. Für Teile die in Einzelanfertigung nach Kundenwunsch angefertigt und ggf. montiert werden, ist Gewährleitung und jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
 
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung des Gerätes. Sofern ein Mangel auf unsachgemäße Benutzung durch den Käufer oder einen Dritten zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Mängel an Verschleißteilen, die auf vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind. Verschleißteile im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Dichtungen, Schläuche, Dichtungsmanschetten, Filter, Zündkerzen, Zahnriemen und vergleichbare Teile, die einer einsatzbedingten Abnutzung unterliegen.
3. Nicht von der Garantieleistung erfasst sind darüber hinaus Schäden,
die auf unsachgemäßer Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen vertragsgemäßen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen beruhen,
die auf äußere Gewalt und/oder Gewalteinwirkung beruhen,
die auf dem Anschluss, dem Gebrauch oder der Nutzung des Gerätes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen zuwiderläuft beruhen.
 
4. Das Garantierecht erlischt darüber hinaus, wenn das Gerät durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Käufer selbst eingebaut, repariert bzw. mechanische oder elektrische Bauteile vom Käufer oder einem nicht autorisierten Dritten geöffnet werden.
5. Sofern die Teilex Germany GmbH bei Überprüfung des Gerätes im Rahmen der Geltendmachung eines Garantieanspruches feststellt, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die der Teilex Germany GmbH entstandenen Kosten der Überprüfungsleistung vom Käufer zu tragen.
§ 5 Übertragung der Garantie
Bei Veräußerung eines unter die Garantie fallenden Gerätes können die Garantieansprüche an den Erwerber des Gerätes übertragen werden. Bei Einhaltung der Garantiebedingungen stehen dem Erwerber des Gerätes die Garantieansprüche gleichfalls zu.
§ 6 Verjährung der Garantieansprüche
Ansprüche auf Garantieleistungen verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der Garantiedauer.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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