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Nissan 370Z Facelift Cabrio Heckklappe mit dritte Bremsleuchte , Kofferraumklapp

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eBay-Artikelnr.:125946011379
Zuletzt aktualisiert am 26. Sep. 2023 15:55:34 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Artikelnummer
BEI1000016520
Hersteller/Anbieter
NISSAN
Hersteller
NISSAN
Laufleistung / Kilometer
32889 km
Baujahr
2017
Farbe
RAY Deep Blue Pearl.met

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Autoverwertung BEIER GmbH
Joachim Beier
Heerdterbuschstr. 8
41460 Neuss
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT339995713120
:xaF8899957 13120
:liaM-Eed.reiebotua@1bva
Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Sofern Sie Verbraucher(§13 BGB) sind, stehen Ihnen gegen uns die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu.
USt-IdNr.:
  • DE 121289110
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verkäufe gebrauchter Fahrzeuge, Anhänger, Aggregate und Fahrzeugersatzteile (nachstehend „Kaufge-genstand“ genannt).
 
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
 
1. Der Käufer ist an die Bestellung 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
 
2. Sämtliche Vereinbarungen sind in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen
 
3. Angaben des Verkäufers über Leistungen, Betriebskosten, Kraftstoffverbrauch und Geschwindigkeiten sind nur als annähernd zu betrachten
 
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
 
II. Preise
 
1. Die Preise verstehen sich – ohne Skonto und Nachlass- ab Standort des Fahrzeugs. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung
 
2. Kosten der Transportversicherung, Verladung und Überführung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
III. Zahlung – Zahlungsverzug
 
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstel-lungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
 
2. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Käufer, der nicht als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt;
b) der Käufer, der Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät, Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
 
3. Zahlungsanweisungen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
 
4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
5. Gerät der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte gemäß Abschnitt VI Ziffer 2 nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
 
6. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer, der Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Käufer, der Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, schuldet Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz. Dem Verkäufer bleibt es überlassen, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen.
 
IV. Lieferung und Lieferungsverzug
 
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
 
2. Der Käufer kann 8 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; der Anspruch auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
 
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefer-termins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2.
 
4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, steht ihm in den Fällen der Ziffern 2 und 3 nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
 
5. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, tritt Lieferverzug nicht ein.
 
V. Abnahme
 
1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
 
2. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20km zu halten.
 
3. Gerät der Käufer nach Zugang der Bereitstellungsanzeige mit der Abnahme des Kaufgegenstandes, der Erteilung der Versandanschrift oder der Stellung der vereinbarten Sicherheit länger als 8 Tage in Verzug, ist der Verkäufer nach Setzen einer Nachfrist von 8 Tagen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
4. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Ge-schäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
 
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsver-zug gemäß Abschnitt III Ziffer 5 befindet. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Steht dem Verkäufer darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne einen Nachweis 5% des gewöhnli-chen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
 
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicher-heitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Käufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veräußerung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
 
4. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuwei-sen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
 
5. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbst-beteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Käufer selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart – in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Wird bei schweren Schäden mit Zustimmung des Verkäufers auf eine Instandsetzung verzichtet, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises und der Preise für Nebenleistungen des Verkäufers verwendet.
6. Der Käufer hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle
vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
 
VII. Garantie- und Gewährleistung
 
1. Der Verkäufer schuldet für alle Kaufgegenstände die gesetzliche Gewährleistung, sofern der Käufer Verbraucher ist, der den Kaufvertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Gebrauchtteile gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Für Neuteile übernimmt der Verkäufer zusätzlich eine Garantie von 12 Monaten.
 
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, übernimmt der Verkäufer für Gebrauchtteile keine Gewährleistung. Für Neuteile übernimmt der Verkäufer eine Garantie von 12 Monaten.
 
3. Kilometerangaben bei gebrauchten Aggregaten geben in jedem Fall die abgelesenen Kilometerstände betreffender Fahrzeuge wieder.
 
4. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und sollte der Verkäufer im Einzelfall nicht rechtzeitig Ersatz beschaffen können, so hat der Käufer lediglich Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer behält sich vor, statt der Lieferung eines anderen Aggregats die Reparatur vorzunehmen. Ersatzteile sind nur durch den Verkäufer zu beziehen. Der Verkäufer behält sich vor, der Laufleistung in etwa entsprechenden Ersatz zu liefern. Ein Anspruch des Käufers auf Neuteile besteht nicht.
 
5. Sonderregelungen für Garantien
a) Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß- und Elektroteile.
b) Voraussetzung für die Garantie ist, dass sämtliche Kaufgegenstände in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und der Einbau in einer Fachwerk-statt im Garantiefall nachgewiesen werden kann.
c) Beanstandete Ware ist stets frachtfrei und gereinigt spätestens 4 Tage nach der Schadensmeldung, die in Textform zu erfolgen hat, dem Verkäufer zur Überprüfung vorzulegen. Bei Überschreitung der Frist erlischt die Garantie. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, werden zusätzlich entstehende Reparatur- und Nebenkosten nicht vom Verkäufer übernommen.
 
VIII. Haftung
 
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Ist der Verkäufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffent-lich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Verkäufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
 
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
 
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
 
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
IX. Vertragssprache und Speicherung des Bestelltextes
 
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.
 
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltstort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
AUTOTEILE BEIER - NEUSS

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