|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

120dB Alarm-Armband, Alarmsirene und Blitzlicht am Handgelenk Orange od. schwarz

Artikelzustand:
Neu
Mehr als 10 verfügbar / 8 verkauft
Preis:
EUR 15,95
(inkl. MwSt.)
Ganz entspannt. Rückgaben akzeptiert.
Versand:
EUR 5,00 Standardversand. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Stockheim, Deutschland
Lieferung:
Lieferung zwischen Di, 21. Mai und Do, 30. Mai nach 43230 bei heutigem Zahlungseingang
Liefertermine - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet berücksichtigen die Bearbeitungszeit des Verkäufers, die PLZ des Artikelstandorts und des Zielorts sowie den Annahmezeitpunkt und sind abhängig vom gewählten Versandservice und dem ZahlungseingangZahlungseingang - wird ein neuem Fenster oder Tab geöffnet. Insbesondere während saisonaler Spitzenzeiten können die Lieferzeiten abweichen.
Verkäufer verschickt innerhalb von 1 Tag nach Zahlungseingang.
Rücknahmen:
30 Tage Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Weitere Details- Informationen zu Rückgaben
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Garantie
Vertrauenswürdiger Verkäufer, schneller Versand, einfache Rückgabe. 
eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:125356929958
Zuletzt aktualisiert am 22. Apr. 2024 08:13:02 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
SHP
Farbe
Orange
Stil
Armband
Produktart
Alarmsirene
Herstellungsland und -region
China
EAN
4260443940660

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

SHP International Trading GmbH
Michael Funk
Rathausstr. 5
96342 Stockheim
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT370998706290
:liaM-Emoc.ynapmoc-phs@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 276709325
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHP International Trading GmbH
 
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SHP International Trading GmbH ausschließlich.
2. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die SHP International Trading GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen der SHP International Trading GmbH abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Die SHP International Trading GmbH hält sich an Angebote 4 Wochen ab dem Datum des Angebotes gebunden.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der SHP International Trading GmbH und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die SHP International Trading GmbH insoweit ihr Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Eine Abweichung von dem Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der SHP International Trading GmbH.
4. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen der Firma SHP International Trading GmbH, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die SHP International Trading GmbH nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die SHP International Trading GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebotsunterlagen und Kostenvoranschläge der SHP International Trading GmbH dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden.
6. Die SHP International Trading GmbH behält sich vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer, welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
2. Die Preisstellung versteht sich im Übrigen „ab Werk“, unversichert und unverzollt (Auslandsgeschäfte). Kosten für die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Eventuelle Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
§ 4 Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit
1. Alle Liefertermine geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, soweit nicht die Lieferung zu einem bestimmten Termin ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der SHP International Trading GmbH setzt weiter voraus, dass der Vertragspartner seinerseits seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtung sowie die Beschaffung notwendiger Angaben und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Anderenfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
3. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die SHP International Trading GmbH berechtigt, den ihr daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Die SHP International Trading GmbH haftet für Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit ihrer Lieferungen und Leistungen nur dann, wenn sie das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn die Hindernisse bei Lieferanten der SHP International Trading GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten. Dementsprechend bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der SHP International Trading GmbH vorbehalten. Die Haftung der SHP International Trading GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Wird aus von der SHP International Trading GmbH zu vertretenden Gründen ein Liefertermin nicht eingehalten, hat der Vertragspartner nach Ablauf der Lieferfrist der SHP International Trading GmbH schriftlich eine Nachfrist setzen. Deren Dauer wird auf mindestens 2 Wochen festgelegt, sie beginnt mit Zugang der Nachfristsetzung bei der SHP International Trading GmbH.
6. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, steht dem Vertragspartner lediglich ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden wäre.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur usw. auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft über.
2. Der Vertragspartner trägt die Kosten der Versendung.
3. Auf Wunsch des Vertragspartners wird die Lieferung durch eine Transportversicherung gedeckt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die SHP International Trading GmbH bereit zu halten.
2. Soweit ein von der SHP International Trading GmbH zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist die SHP International Trading GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung werden von der SHP International Trading GmbH die hierfür nötigen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises getragen.
3. Ist die SHP International Trading GmbH zu einer Nachbesserung nicht bereit oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen, wobei die Ausübung des Wahlrechts im Falle des Fehlschlagens erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Nachbesserung gegeben ist. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
5. Weitere Ansprüche des Vertragspartners wegen mangelhafter Lieferung gegen die SHP International Trading GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Werkstück selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aufgrund einer abgegebenen Garantie zwingend gehaftet wird.
6. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8. Steht die SHP International Trading GmbH dem Vertragspartner über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produkts zur Verfügung, so haftet sie gemäß § 7 nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
9. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. der Abnahme und beträgt im kaufmännischen Verkehr 12 Monate; gegenüber Verbrauchern greift die gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist ein.
§ 7 Gesamthaftung
1. Die SHP International Trading GmbH übernimmt eine Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs – nur, soweit eine solche in §§ 4 und 6 dieser Bedingungen
ausdrücklich geregelt ist.
2. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, den Ersatz des Mangelfolgeschadens oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Ausgeschlossen ist auch ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen und für entgangenen Gewinn.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der SHP International Trading GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SHP International Trading GmbH.
 
 
4. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt. Auch bleibt die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unberührt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer aufgeführter Ausnahmefall vorliegt. Die Haftung der SHP International Trading GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer aufgeführter Ausnahmefall vorliegt.
5. Der Vertragspartner stellt die SHP International Trading GmbH von allen Ansprüchen frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7. Die Verjährung der Ansprüche zwischen der SHP International Trading GmbH und dem
Vertragspartner richtet sich nach § 6 Abs. 9, soweit nicht Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder gem. §§ 823 ff. BGB in Rede stehen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der SHP International Trading GmbH.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SHP International Trading GmbH berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die SHP International Trading GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn die SHP International Trading GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch die SHP International Trading GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die SHP International Trading GmbH ist nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Einwirkungen Dritter hat der Vertragspartner die SHP International Trading GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die SHP International Trading GmbH Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SHP International Trading GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den der SHP International Trading GmbH entstandenen Ausfall.
5. Der Vertragspartner ist befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden und zu veräußern.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Vertragspartner wird stets für die SHP International Trading GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der SHP International Trading GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma SHP International Trading GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura-Endbetrag, einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
7. Der Vertragspartner tritt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung veräußert wurde, in Höhe des anteiligen Miteigentumsanteil zur Sicherheit an die SHP International Trading GmbH ab. Der Vertragspartner wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die SHP International Trading GmbH weiterleiten.
8. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Die SHP International Trading GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen. Die SHP International Trading GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber diese der Fall, kann die SHP International Trading GmbH verlangen, dass der Vertragspartner ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
9. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Vertragspartner eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
10. Die SHP International Trading GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt der SHP International Trading GmbH.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang bzw. die Gutschrift des Geldes an.
3. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung der SHP International Trading GmbH 14 Tage
nach Rechnungszugang in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
4. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die SHP International Trading GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
6. Wenn der SHP International Trading GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Vertragspartners in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ist die SHP International Trading GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Zudem ist die SHP International Trading GmbH in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Stellt der Vertragspartner seine Zahlungen endgültig ein oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist die SHP International Trading GmbH auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
8. Die SHP International Trading GmbH UG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die SHP International Trading GmbH wird den Vertragspartner über diese Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die SHP International Trading GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
9. Gegen Forderungen der SHP International Trading GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen
aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von der SHP International Trading GmbH anerkannt sind. Wegen bestrittener Forderungen steht dem Vertragspartner kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu.
10. Das gesetzliche Recht der SHP International Trading GmbH auf Rücktritt oder zur Geltendmachung
von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SHP International Trading GmbH und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Geschäftssitz der SHP International Trading GmbH ist Erfüllungsort.
3. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der SHP International Trading GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisunmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckrichtung gewollt ist.
 
 
Stand: 11/2019
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
WEEE-Nummer:
  • DE19863741
shp_gmbh

shp_gmbh

100% positive Bewertungen
1.177 Artikel verkauft
Mitglied seit Feb 2003
Antwortet meist innerhalb 24 Stunden

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten

Genaue Beschreibung
4.8
Angemessene Versandkosten
4.6
Lieferzeit
5.0
Kommunikation
5.0
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (464)

i***2 (259)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Alles reibungslos verlaufen und das Produkt hält was es verspricht. Vielen lieben Dank!!!!
l***l (509)- Bewertung vom Käufer.
Letzte 6 Monate
Bestätigter Kauf
Sehr gut,sehr laut,gibt Sicherheit
Alle Bewertungen ansehen

Produktbewertungen & Rezensionen

Noch keine Bewertungen oder Rezensionen