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Schleifscheibenaufnahme / Aufsatzfutter L78 D45 für Deckel S 11

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:125329540641
Zuletzt aktualisiert am 31. Jan. 2024 16:29:08 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die ...
Seriennummer
2536004
Herstellernummer
2536004
Marke
Deckel
Steuerungsart
Konventionell
Maschinenart
Werkzeugschleifmaschine / Schleifmaschine
Modell/Typ
Deckel S 11 Werkzeugschleifmaschine
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Schmeißer Werkzeugmaschinen
Ralf Schmeisser
Lochfelbenstrasse 2
89312 Günzburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT036986312280
:xaF236986312280
:liaM-Eten.ressiemhcs@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 281130977
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN Nr.: 01/2002
der Firma Schmeißer Werkzeugmaschinen (nachfolgend: Schmeißer)
(Stand: März 2002)
 
 
I. Allgemeines
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Schmeißer und dem Verkäufer/Lieferer (nachfolgend: Verkäufer) einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Nr.: 01/2002. Anderen Verkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Schmeißer ist berechtigt, ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen Nr.: 01/2002 mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.
2. Besteht zwischen dem Verkäufer und Schmeißer eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
3. Die Erstellung von Angeboten ist für Schmeißer kostenlos.
II. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Mangels abweichender Vereinbarung übernimmt Schmeißer bei unfreier Lieferung nur die günstigsten Frachtkosten.
2. Rechnungen werden durch Schmeißer entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug beglichen.
3. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an Schmeißer.
4. Zahlungen können mittels Scheck oder Banküberweisung erfolgen, wobei es ausreichend ist, wenn der Scheck am Fälligkeitstag per Post abgesandt bzw. die Überweisung am Fälligkeitstage bei dem Bankinstitut in Auftrag gegeben wurde.
5. Bei der Begründung des Zahlungsverzugs kann der Zugang einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht durch den Empfang der Kaufsache ersetzt werden. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
6. Schmeißer kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
III. Lieferfristen, Lieferumfang, Gefahrübergang
1. Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich; drohende Lieferverzögerungen sind Schmeißer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die bei Eintritt des Lieferverzugs bestehenden gesetzlichen Ansprüche können nicht ausgeschlossen werden. Nach fruchtlosem Ablauf einer im Verzugsfalle gesetzten angemessenen Nachfrist kann Schmeißer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt Leistung verlangen.
3. Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch Schmeißer zulässig;. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet.
4. Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort.
IV. Eigentumsvorbehalt
1 Bei bestehenden Eigentumsvorbehaltsrechten des Verkäufers geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf Schmeißer über; andere Arten des Eigentumsvorbehaltes wie z. B.
 
 
der sogenannte Kontokorrent- oder/und Konzernvorbehalt gelten nicht.
2. § 449 Absatz 2 BGB ist nicht abdingbar.
V. Gewährleistung, Schadensersatz, Verjährung
1. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muß den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.
2. Bei Vorliegen eines Mangel stehen Schmeißer die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.
4. Schmeißer hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht.
5. Hat der Verkäufer Erklärungen über die Ursprungseigenschaft der Lieferung abgegeben so ist er verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, daß der erklärte Ursprung infolge z. B. fehlerhafter Bescheinigung oder fehlender Nachprüfungsmöglichkeit von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird. Diese Haftung greift gegenüber dem Verkäufer nur bei schuldhaftem Verhalten oder beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
 
VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung der Geschäftssitz von Schmeißer.
2. Wenn der Verkäufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Schmeißer Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen Schmeißer können nur dort anhängig gemacht werden.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluß des internationales Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluß des UN Kaufrechts.
 
VII. Rechtswirksamkeit, Datenschutz
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Verkäufers ersetzt.
2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Schmeißer; dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.
3. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Verkäufers wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder Verlangen nach Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
4. Schmeißer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer- auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von Schmeißer beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.