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Victron Monitor für 2 Batterien

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eBay-Artikelnr.:125282945872
Zuletzt aktualisiert am 05. Mai. 2023 10:13:08 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Victron
Herstellernummer
14.100.07
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

CBC CITYBOAT`S GMBH
Joachim Voß
Heinrich-Hertz-Straße 8-10
22941 Bargteheide
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT06859918040
:liaM-Eed.staobytic@ecivres
CBC GmbH Heinrich-Hertz-Straße 8-10 22941 Bargteheide Geschäftsführung: Joachim Voß Handelsregister: Amtsgericht Lübeck, HBR-Nr. 14595 HL USt.-ID-Nr.: DE 244 279 657 Steuernummer: 03/873/01283
USt-IdNr.:
  • DE 244279657
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Bargteheide 01/2016
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der CBC Cityboats GmbH
A) Vertragsabschluss/Übertragung von Pflichten und Rechten des Käufers
1.) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zwei Wochen, bei Booten, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kauf-gegenstandes innerhalb der jeweils genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2.) Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3.) Für die Verpflichtungen des Verkäufers ist ausschließlich seine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Dies gilt insbesondere auch für zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache. Insbesondere sind alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote - auch bezüglich der Preisangabe - freibleibend und unverbindlich. Alle Änderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
B) Preise
1.) Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich. Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und ändert sich während dieses Zeitraumes der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ändern sich während dieses Zeitraumes Material- und Lohnkosten - bei Importware der amtliche Wechselkurs -, so ändert sich der Brutto-Preis entsprechend - auch im Falle eines möglicherweise vereinbarten Fest- oder Pauschalpreises.
Weitergehende gesetzliche Ermächtigungen zur Weitergabe von Mehrwertsteuer-änderungen an den Käufer bleiben unberührt und vorbehalten.
2.) Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
C) Zahlung
1.) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistung sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung in bar oder unmittelbar auf ein von diesem angegebenen Bankkonto spesenfrei ohne jeden Abzug fällig.
2.) Bei Eingang der Auftragsbestätigung ist vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von 20 % des bestätigten Brutto-Gesamtpreises zu leisten. Die Übergabe des Bootes erfolgt nach Eingang des Restkaufpreises beim Verkäufer.
3.) Anderweitige Zahlungsmodalitäten (insbesondere Hereinnahme von Schecks oder Wechseln) sind nur dann verbindlich, wenn der Verkäufer vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt hat; auch dann erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechseln nur zahlungshalber, alle dabei anfallenden Spesen trägt der Käufer.
4.) Verlangt der Verkäufer Ersatz des Verzugsschadens in Form von Verzugszinsen, so werden die gesetzlich bestimmten Verzugszinsen berechnet. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser 20 % des Brutto-Gesamtpreises. In beiden Fällen ist der Schadensbetrag höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
5.) Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen den Verkäufer vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
D) Lieferung
1.) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt im Zweifelsfall Unverbindlichkeit.
2.) Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4.) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5.) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
E) Abnahme
1.) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Kommt der Käufer in Abnahmeverzug kann der Verkäufer von seinem Recht Gebrauch machen nicht mehr zu liefern und Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
2.) Über alle weitergehenden oder zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, welche vom Käufer gewünscht werden, ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen, der die Verpflichtungen des Verkäufers aus diesem Kaufvertrag unberührt lässt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer wünscht, das Boot an einen anderen Ort zu verbringen. Derartiges hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen.
3.) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Käufer auf sein Prüfrecht verzichtet oder Versandauftrag erteilt.
F) Eigentumsvorbehalt
1.) Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung durch den Käufer (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für Forderungen aus dem Kaufvertrag, die der Verkäufer gegen den Käufer in Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich erwirbt. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2.) Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
3.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme wie auch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
4.) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz der Bootspapiere und der Schlüssel dem Verkäufer zu.
G) Sachmangel
1.) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für gewerblich genutzte Boote eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2.) Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Herstellerimporteur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Eine Ersatzlieferung kann der Verkäufer verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmangelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
e) Mehrfache Mängelbeseitigungen sind zulässig oder der Verkäufer liefert Ersatz.
f ) Ein Sachmangel besteht nicht, wenn der Fehler beruht: - auf natürlichem Verschleiß, - auf nicht durch den Verkäufer, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungs-
gehilfen des Verkäufers erfolgte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung,
oder insbesondere falsche Lagerung, auf einer besonderen, der normalen Benutzung
des Kaufgegenstandes widersprechenden Verwendungsart der, der Verkäufer im
Einzelfall nicht zugestimmt hat,
- auf unsachgemäßer Instandsetzung, Wartung oder Pflege in einem für den
Käufer erkennbar und vom Verkäufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb,
- auf Einbau von Teilen, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat,
- auf Veränderungen des Kaufgegenstandes in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise,
- auf Nichtbefolgen der Vorschriften und Betriebsanleitungen über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes.
Wenn Verdecke bzw. an den Nahtstellen oder da wo unterschiedliche Materialen
aufeinandertreffen durchregnen. Die Bootsverdecke sind nicht Wasserdicht, sondern nur
ein Wetterschutz. Die aus mehreren Teilen zusammengesetzten Windschutzscheiben
sind nicht Wasserdicht, sie dienen nur als Wind und Wetterschutz.
Aufkleber oder Zierstreifen können sich ablösen, dies ist kein Mangel, darunter können unsaubere Farbverläufe an den Farbwechseln auftreten, dies ist herstellungsbedingt und ist kein Mangel
g) Die Bedienungsanleitung und allgemeine Information und Sicherheitshinweise, die
ausgehändigt werden, sind Bestandteil des Kaufvertrages.
H) Haftung
1.) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
2.) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3.) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt D abschließend geregelt.
4.) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs-
Gehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
I) Sonstiges
1.) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der Vertrag einschließlich der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen wirksam.
2.) Wir haften nicht für die auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere nicht für bei uns im Hof und im Winterlager (Heinrich-Hertz Str. 8 in 22941 Bargteheide) abgestellte Hänger, Boote und Motoren. Wir haften nicht für Diebstahl, Wandalismus, Feuer oder Abhandenkommen uns überlassener Gegenstände. Das gleiche gilt für Test-Probefahrten oder Übungsfahrten. Wir empfehlen für diese Risiken den Abschluss einer eigenen Versicherung. Für uns ordnungsgemäß übergebene Gegenstände sichern wir eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.
J) Vermittlungsgeschäfte
Bei Vermittlungsgeschäften verkauft die Fa. CBC Cityboats GmbH Boote im Auftrag des Kunden deshalb übernimmt die Fa. Cityboats für das Boot keine Garantie und Gewährleistung. Sie verkauft nur im Auftrage. Es ist ein Privatverkauf "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" Der Auftraggeber muss sein Boot selber bis zum Zeitpunkt des Verkaufes durch CBC Cityboats GmbH ausreichend versichern.
K) Gerichtsstand
1.) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2.) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
CBC Cityboats GmbH

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alles gut, immer gerne wieder!!!
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Gerne wieder