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Omnia Camping Backofen Aufbackgitter - ideales Zubehör zum Omnia Backofen

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eBay-Artikelnr.:123611626895
Zuletzt aktualisiert am 22. Feb. 2024 13:50:04 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Omnia
Produktart
Kochgeräte
Material
Edelstahl
Herstellernummer
21005-23
EAN
4251399522222

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Sun and Ice GmbH
Stephan Zech
Bahnhofstr. 1
84558 Kirchweidach
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.eci-dna-nus@hcez.s
USt-IdNr.:
  • DE 233396755
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Allgemeine Bestimmungen
 
1. Lieferungen und Leistungen der Sun and Ice GmbH – (fortan: Lieferant) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
 
2. Der Lieferant erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
 
II. Auftragserteilung
 
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
 
2. Aufträge werden erst bei schriftlicher Bestätigung des Lieferanten oder Ausführung der Bestellung rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
 
3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Lieferant keine Beschaffenheitsgarantie. Auch bei Gattungsschulden übernimmt der Lieferant ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Beschaffenheitsrisiko.
 
4. Konstruktionsänderungen sowie Abweichungen von den Beschreibungen im Angebot behalten wir uns vor, sofern diese Änderungen und Abweichungen nicht grundlegender oder wesentlicher Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht eingeschränkt wird. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produk-ten vorzunehmen.
 
III. Preise und Zahlungsbedingungen
 
1. Die Preise gelten ab Lager des Lieferanten und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Verzollung und gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht ein.
 
2. Der Zahlungsanspruch des Lieferanten wird mit der Bereitstellung der Lieferung für den Kunden fällig.
 
IV. Fristen, Verzug und Unmöglichkeit
 
1. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
 
2. Eine vereinbarte Frist gilt mit der Bereitstellung für den Kunden als eingehalten. Wird der Versand vereinbart, gilt eine Frist als gewahrt, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht ist. Die Einhaltung einer vereinbarten Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernde Unterlagen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
 
3. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für Lieferungen auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtige bzw. rechtzeitige Selbst-belieferung trotz Abschluss des Deckungsgeschäfts oder den Eintritt un-vorhersehbarer und vom Lieferanten zumindest nicht zu vertretender Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
 
4. Ansprüche des Kunden auf Verzugsentschädigung und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung des Lieferanten sind beschränkt auf eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich eingesetzt werden konnte. Entschädigungsansprüche, die über die vorgenannte Grenze hinausgehen, sind in allen Fällen des Verzugs oder der Unmöglichkeit, auch nach Ablauf einer dem Lieferanten etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.
 
V. Gewährleistung und Haftung
 
1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferant nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
 
a) Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Lieferanten binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung schriftlich gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
 
b) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Lieferant zur Ersatzlieferung berechtigt. Wird die Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist erbracht, wird sie verweigert oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
 
c) Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt binnen sechs Monaten ab Gefahrübergang, spätestens ab Übergabe der Lieferung oder Leistung. Für Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen sechs Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefer- oder Leistungsgegen-stand. Die vorstehenden Bestimmungen über Gewährleistungsfristen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
 
2. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind. Der Lieferant haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden; Ziffer VIII. Abs. 1 d) Satz 2 bleibt unberührt.
 
3. Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren in sechs Monaten ab Übergabe der Lieferungen oder Leistungen. Ist eine Übergabe nicht erfolgt oder geschah das schadensstiftende Ereignis nach der Übergabe, beginnt die Verjährung mit der Entstehung des Schadens selbst.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung aller derzeitigen und künftigen Forderungen, die dem Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden zustehen.
 
2. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Lieferant hätte dies ausdrücklich erklärt.
 
3. Der Kunde ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für den Lieferanten, ohne ihn zu verpflichten; die neuen Sachen werden Eigentum des Lieferanten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Vermengung wird der Lieferant Mit-eigentümer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Sollte das Eigentum des Lieferanten trotzdem untergehen und der Kunde (Mit-)Eigentümer wird, so überträgt er schon jetzt auf den Lieferanten sein Eigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als Sicherheit. Der Kunden hat in allen genannten Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Lieferanten stehende Sache für diesen unentgeltlich zu verwahren.
 
4. Für alle Bedingungen, die im Zusammenhang mit diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nicht extra erwähnt sind, insbesondere die Gewährleistungsfristen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
 
VII. Lieferung und Gefahrübergang
 
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei der Versendung mit der Auslieferung der Sache an die Transportperson auf den Kunden über.
 
2. Wählt der Lieferant die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haftet der Lieferant für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
 
3. Der Lieferant ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
 
VIII. Schlussbestimmungen
 
1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
 
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist Kirchweidach. Nach Wahl des Lieferanten kann er die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.
 
3. Das Vertragsverhältnis mit Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
4. Wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis nach Wahl des Lieferanten entweder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder dem UN-Kaufrecht.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Sun and Ice cooksolar

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h***e (188)- Bewertung vom Käufer.
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Ideal für alle Camper
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Produktbewertungen & Rezensionen

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Erfüllt meine Erwartungen

Hochwertig

Relevanteste Rezensionen

  • Relevanteste positive Rezension

    Funktioniert für einen 12V Fön erstaunlich gut.

    Der Fön funktioniert gut, so gut wie ein 12V Fön eben funktionieren kann. Ich habe ihn vorsorglich an einem Labornetzteil geprüft um die Amperzahl zu testen. Er zieht bei 12V seine 14 Amper. Das ist gut so, denn die meisten 12V Steckdosen im Auto sind mit 15 Amper abgesichert. Ich habe diesen Test gemacht, weil der letzte 12V Fön von einem anderen Hersteller 24 Amper gezogen hat und beim ersten Test im Auto die Sicherung zum Schmelzen brachte. Somit war dieser Fön im Auto nicht brauchbar. Man darf nicht erwarten, dass dieser Fön das selbe leisten kann wie ein Modell mit 230VAC. Zum gemütlichen Haare trocken pusten im Wohnmobil, am besten bei laufendem Fahrzeugmotor, taugt er schon. Also wenn man diese Möglichkeit haben will, von mir gibt es eine Kaufempfehlung, allerdings nur für dieses ...

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: der_campingladen

  • Omnia Backofen

    Wir haben dieses Produkt für unseren Bootsurlaub gekauft. Der Versand erfolgte sehr kurzfristig in stabiler Verpackung. Im Urlaub haben wir damit nicht nur Brötchen aufgebacken, sondern auch Kuchen und Brot gebacken. Einfach wunderbar und eine sehr gute Erfindung !!!. Allerdings haben wir das Backbuch zum Omnia-Backofen gleich mitbestellt, so daß es außer vielen interessanten Rezepten auch keine Probleme mit der Anwendung des Backofens gab. Wir können dieses Produkt auf jeden Fall weiterempfehlen.

    Zustand: NeuVerkauft von: dithwowamarkt

  • Super mini offen!

    Sie funktioniert sehr gut, kann ich echt empfehlen, dazu ist sie sehr sparsam! Bei uns wird sie mit Gas betrieben, Die kleinste Flamme vom kochplatte reicht aus um die back Zeiten welche auf dem Brot Verpackung steht zu erreichen! Sie ist sehr leicht, trotzdem macht sie ein stabile Profi Eindruck! Sie wird gut Doppel verpackt geliefert , es weitere ist ein schöne Tasche dabei zum aufbewahren. Sie kann bei Brötchen maximal vier Kaiser Brötchen gleich zeitig backen, ist ja nicht schlimm, weil es recht schnell geht, will man mehr eben noch mal backen! Für auf unsere Boot die perfekte mini offen!

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: wassersport-profi_de

  • Omnia Backofen

    ist die Revolution auf dem Campingplatz. Natürlich konkurrenzlos, natürlich hatte ein "alter Schwede" da eine wunderbare Idee....aber da gab es auch mal jemanden, der die Idee für CocaCola hatte. Ansonsten verkaufe ich nur das, was ich ausprobiert habe bzw wovon ich überzeugt bin. Und der Omnia hat mich ganz schnell überzeugt! Richtig angewendet hat man selbst beim Kochen noch Urlaub. Omnia...für stressfreies Kochen. Klar, ein wenig lernen muss man...aber das geht ganz schnell

    Zustand: NeuVerkauft von: busstop93

  • Scharf, simpel und doch hochwertig.

    Dieses Messer ist sehr scharf, es ist sehr einfach aufgebaut, geradezu simpel. Trotzdem ist es wertig, alle verbauten Teile sind einfach aber trotzdem hochwertig. Das Messer ist sehr leicht, beim Tragen fällt das Gewicht nicht auf. Es schneidet sauber, lässt sich leicht reinigen und wird viele Jahre überdauern. Ein Stück Frankreich für die Hosentasche.

    Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: der_campingladen