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TEAC X 1000 R

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:116130689511
Zuletzt aktualisiert am 03. Apr. 2024 21:39:16 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Herstellernummer
220678
Marke
TEAC
Produktart
Tonbandgerät
Modell
Teac x 1000 r
Herstellungsland und -region
Japan
Herstellergarantie
Keine
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Roman Hoff
roman hoff
Quedlienburgerstr.4
48691 Vreden
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT157569227194
:liaM-Emoc.loa@6711ffoH
lternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr ( https://ec.europa.eu/consumers/odr).
USt-IdNr.:
  • DE 332865226
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Roman Hoff
- für Verträge mit Verbrauchern, §13 BGB –
 
 
 
1. Allgemeine Bestimmungen
 
1.1
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sowie Vereine, soweit sie im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes handeln.
 
1.2
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese bilden bis zum ausdrücklichen Widerruf auch Grundlage für spätere Verträge. Andere Bedingungen, insbesondere widersprechende Bedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert werden.
 
2. Angebote und Auftragsbestätigung
 
2.1 Angebote
Es gelten diesbezüglich die eBay-AGB, welche unten auf dieser Seite über den entsprechenden Link eingesehen werden können. Es gilt an dieser Stelle §7 der eBay-AGB, Stand vom 05.02.2021, dessen maßgeblicher Inhalt unter Ziffer 2.2 wiedergegeben wird.
 
2.2
Maßgeblicher Inhalt § 7 der eBay-AGB:
„(…)
 
.
Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
(…)
 
4.
Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisangeboten, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
 
5.
Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
 
6.
Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
 
7.
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.“
 
3. Lieferzeiten, Lieferverzug
 
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Ca.-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Lieferung zu einem kalendermäßig festgesetzten Termin bedarf der ausdrücklichen Zusicherung. Verzögert sich die Lieferung durch unverschuldete Umstände, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Unruhen, Transporthindernissen oder höhere Gewalt, wird die Lieferzeit entsprechend und angemessen verlängert. Wir sind berechtigt in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Will der Auftraggeber Rechte aus Lieferverzug herleiten, so hat er uns innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von mindestens vier Wochen aufzufordern. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Wird eine Nachfrist nicht gesetzt, verbleibt es beim Erfüllungsanspruch und weitergehende Rechte bestehen nicht.
 
Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist uns zugegangen ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Lieferverzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten. Es handelt sich bei Vorlieferanten nicht um Erfüllungsgehilfen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers uns eventuell gegen die Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten.
 
4. Preise
 
4.1
Käufer können grundsätzlich mit allen von eBay in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. Die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an diesen weiter.
 
4.2
Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB.
 
4.3
Bei Zahlungen für Teillieferungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
 
5. Leistungsbestimmung
 
Hinsichtlich des Leistungsbestimmungsrechts wird vereinbart, dass Zahlungen des Bestellers zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die älteste Hauptforderung angerechnet werden. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn der Besteller bei seiner Zahlung eine abweichende Bestimmung trifft.
 
6. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung
 
6.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Zahlungsforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
 
6.2
 
Eine etwaige Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung durch den Auftraggeber unserer Ware erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen.
 
Soweit wir nicht bereits kraft Gesetzes Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt uns der Auftraggeber schon jetzt im Werte der Vorbehaltsware Miteigentum an der hieraus entstehenden Sache.
 
6.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Drittkäufer von dem auf der Ware ruhenden Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns von der Weiterveräußerung sofort zu benachrichtigen unter genauer Benennung des Drittkäufers.
 
6.4
Veräußert der Auftraggeber Vorbehaltsware oder baut er sie in ein Grundstück ein, so tritt er uns schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen im Werte der Vorbehaltsware mit allen Rechten, einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest, ab. Ist der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks, so erfasst die Vorausabtretung in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen des Auftraggebers.
 
6.5
Unter der Voraussetzung des Übergangs des Miteigentums und der Forderungen, sowie unter dem Vorbehalt des Widerrufs, ermächtigen wir den Auftraggeber, Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsverkehr zu veräußern, zu verarbeiten und abgetretene Forderungen einzuziehen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen zu benennen und den Dritten die Abtretung anzuzeigen; wir sind auch selbst ermächtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen.
 
6.6
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich; wir nehmen die Abtretung als Auftragnehmer an.
 
6.7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen zu unterrichten, sowie uns die für die Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.
 
6.8
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen gegen den Auftraggeber insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.
 
6.9
Der Auftraggeber hat einen etwaigen von ihm selbst eingezogenen Erlös sofort an uns abzuführen. Eine Zurückhaltung oder Abrechnung einer Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
 
6.10
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nach oder entstehen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so hat der Auftraggeber auf Verlangen die Vorbehaltsware herauszugeben und die abgetretenen Forderungen offen zu legen und uns alle zur Einziehung dieser Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
 
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
 
7.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofort bei Übergabe der Ware durch sorgfältige, zumutbare Untersuchungen diese auf Vollständigkeit, Richtigkeit und eventuell vorliegende Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind auf dem Lieferschein nach Position, Nummer und Mangel zu vermerken oder uns binnen sieben Tagen, auf jeden Fall aber vor Einbau, detailliert mitzuteilen. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von elektronischen Teilen und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Auftraggeber zur unverzüglichen sorgfältigen Prüfung verpflichtet.
 
7.2
Alle offensichtlichen oder erkannten Mängel, Schäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in jedem Fall vor der Verarbeitung, dem Einbau oder der Weitergabe schriftlich anzuzeigen und es ist uns Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme der Mängel zu geben.
 
7.4
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind.
 
7.5
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
 
7.6
Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf unserer Seite vorliegt.
 
7.7
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern. Berechtigte Mängelrügen sollen binnen vier Wochen ab dem Zeitpunkt des Abnahmetermins behoben werden. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
 
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
8.1
Für Lieferung und Abnahme der Ware ist Erfüllungsort der Sitz unseres Betriebes.
 
8.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung jeglicher internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
 
9. Hinweis gem. § 36 VSBG
 
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
10. salvatorische Klausel
 
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
hi-fi-nostalgie

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