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Hettich Lehmann Drehstangenschloss möbelschloss aufschraubschloss Links 15mm

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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:115967997727
Zuletzt aktualisiert am 05. Mai. 2024 10:54:25 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Breite
29mm
Herstellernummer
72214
Marke
Hettich
Produktart
Aufschraubschloss
Herstellungsland und -region
Deutschland
Befestigungsmaterial inklusive
Nein
Material
Metall
Anzahl pro Packung
1
Finish
Poliert
EAN
4023149722141

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

S&H
Volker Stucke
Böttcherstr. 7
S&H
31008 Elze
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT772211544750
:liaM-Eoc.hdnus@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 280152656
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
 
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen S&H
 
 
1. Geltungsbereich – Allgemeines
 
1. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Diese erkennt der Käufer durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung oder Leistung an. Anderslautende Bedingungen des Käufers – soweit sie nicht
in unseren jeweiligen Angeboten und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt sind – gelten nicht.
Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer/Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer/Auftraggeber.
5. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers/Auftraggebers gefährdet ist, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist Sicherheiten zu verlangen.
Kommt der Käufer/Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt,schadenersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
6. Aus technischen Gründen können Farben im Katalog bzw. auf den Internetseiten vom Originalfarbton abweichen.
 
 
 
2. Angebote – Vertragsschluss
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise. Ihnen ist die jeweilige am Tag der Lieferung/Leistung
gültige Mehrwertsteuer hinzuzusetzen.
 
 
3. Preise – Zahlungsbedingungen
 
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk", ausschließlich Verpackung und
Versand bzw. Anfahrt; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Rechnungen für Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto Kasse zu begleichen. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
3. In Einzelfällen liefert/leistet der Verkäufer/Auftragnehmer gegen Vorkasse. In solchen Fällen wird der KäuferAuftraggeber vorab
informiert.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer/Auftraggeber seine Zahlungen nicht nur
vorrübergehend eingestellt hat, überschuldet ist, über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt
ist, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
6. Preisänderungen gegenüber den in der Preisliste angegebenen Preisen während des Jahres behält sich der
Verkäufer/Auftragnehmer vor. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragsvergabe.
In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
7. Versandkosten : Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage „Preisübersicht der Versandkosten" im Katalog, in der
Preisliste bzw. im Internet.
8. Anfahrtkosten: Es werden je Kilometer 0,30€ berechnet. Berechnungsgrundlage ist die einfache Strecke vom Sitz des
Verkäufers/Auftragnehmers zum Ausführungsort.
 
 
4. Lieferung/Leistung
 
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Auslieferungslager oder das Lager des in unserem Auftrag tätigen Unternehmens,
es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte
Versandart vereinbart ist, behalten wir uns das Bestimmungsrecht der Versendungsart vor.
 
Erfüllungsort für die Leistung ist der in der Auftragsvergabe genannte Ort.
 
Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen – soweit für den Käufer/Auftraggeber zumutbar und soweit nicht
etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der
bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen.
 
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers/Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
 
Kommt der Käufer/Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
 
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind,
geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer/Auftraggeber über.
 
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i.S.
des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenen Liefer-/Leistungsverzuges der Käufer/Auftraggeber berechtigt ist, geltend zu machen,
dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
 
Kommen wir aufgrund einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit/eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunkts
in Verzug, dann ist der dem Käufer/Auftraggeber zustehende Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens infolge der
von uns zu vertretenen Pflichtverletzung auf 0,5 % / vollendete Woche, maximal jedoch 5 % des Kauf-/Leistungspreises
beschränkt. Dies gilt nicht, soweit der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht) beruht.
 
Macht der Käufer/Auftraggeber nach vergeblicher Aufforderung zur Leistung Schadenersatz statt Leistung geltend,
und ist die von uns zu vertretene Pflichtverletzung erheblich, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
 
Soweit der von uns zu vertretene Liefer/Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings beschränkt sich unsere Schadenersatzhaftung auch hier
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Warenrücksendungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat,
berechnen wir mit einem Kostenaufwand von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch 10,-€, sofern der Käufer uns nicht den
Nachweis erbringt, dass der uns entstandene Schaden oder die Wertminderung wesentlich geringer ist. Eine Rücksendung ist
nur nach vorheriger Absprache des Käufers mit uns möglich. Wir akzeptieren nur verpackt zurückgesandte Waren als Retoure, die
ausreichend vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt sind. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
 
Leistungsannahmeverweigerungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, berechnen wir mit 50% des bei der
Auftragsvergabe vereinbarten Leistungspreises, mindestens jedoch 100,-€, ggf. zzgl. Anfahrtkosten.
 
 
5. Mängelrügen
 
Lieferungen
 
1. Der Abnehmer hat unverzüglich die Kaufsache zu untersuchen bzw. zu überprüfen, ob diese einwandfrei
und vollständig zur Verfügung gestellt ist. Etwaige sichtbare Mängel, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
2. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens 8 Tage nach Entdeckung des Mangels uns gegenüber
schriftlich anzuzeigen.
3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen
zu lassen. Diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge
Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden
Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt worden sind.
 
Leistungen
 
1. Der Auftraggeber hat unverzüglich die Leistung zu untersuchen bzw. zu überprüfen, ob diese einwandfrei
und vollständig zur Verfügung gestellt ist. Etwaige sichtbare Mängel, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich zu rügen.
2. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens 8 Tage nach Entdeckung des Mangels uns gegenüber
schriftlich anzuzeigen.
3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen
zu lassen. Diese Rechte stehen uns zu, soweit der Auftraggeber uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr
im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter
bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn
sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt worden sind.
 
 
6. Haftung für Mängel
 
1. Maßgebend für die Bestimmung der Freiheit von Sachmängeln der von uns gelieferten Waren/erbrachten
Leistungen sind vorrangig die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale/Auftragsmerkmale.
2. Für Mängel des Liefer-/Leistungsgegenstandes haften wir wie folgt: Wir verpflichten uns, nach unserer
Wahl Mängel des Liefer-/Leistungsgegenstandes durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlagen zwei
Nachbesserungsversuche oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten
oder Minderung des Kauf-/Leistungspreises und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Schadenersatz
statt Leistung oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
3. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers/Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten werden,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.
4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit diese sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
oder auf Schadenersatz statt Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen beziehen, beträgt 1 Jahr,
es sei denn, die Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Ziff. 2 BGB liegen vor. Die jeweilige Frist beginnt
mit dem Übergang der Gefahr der Kaufsache/Leistung auf den KäuferAuftraggeber.
 
7. Haftung – Schadenersatz
 
1. Fällt uns eine Pflichtverletzung in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last,
dann haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften ebenso für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung
unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadenersatzhaftung
auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
2. Wir haften ferner, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) beruht. Eine Kardinalspflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche
Vertragsverpflichtung, deren Erfüllung des Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrages verfolgten
Zwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer/Auftraggeber vertraut hat und vertrauen
durfte. Haften wir insoweit, so ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren
Schaden beschränkt.
3. Im Falle eines fahrlässig von uns verursachten Sach- und Sachfolgeschadens haften wir in der Weise,
dass wir unsere Haftung gegenüber dem Käufer/Auftraggeber auf die Ersatzleistung der Haftpflicht- oder
Produkthaftpflichtversicherung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzung tritt allerdings nur dann ein, wenn die
abgeschlossene Deckungssumme der Versicherung im Rahmen der Vorhersehbarkeit vorstehender Sach- oder
Sachfolgeschäden liegt. Soweit die Versicherung nicht eintritt, ohne dass die Deckungssumme überschritten ist,
übernehmen wir die subsidiäre Haftung gegenüber dem Käufer/Auftraggeber.
4. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick
auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Sofern zwischen dem Käufer und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt
auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein „kausaler"
Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Käufer in Konkurs oder in Liquidation gerät.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
an Dritte weiterzuveräußern. Soweit dies geschieht, ist der Käufer jedoch verpflichtet, uns schon jetzt alle Ansprüche
abzutreten, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die Abtretung ist auf die Höhe der
Forderung beschränkt, welche als Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt. zwischen dem Käufer und uns vereinbart worden
ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in
Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen;
in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind,
die Forderung gegenüber den Abnehmern selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Weiterveräußerungs- und
Einziehungsermächtigung zu widerrufen, sofern der Käufer in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder
Antrag auf Insolvenz oder Eröffnung eines Vergleichsverfahrens gestellt hat.
5. Soweit der Käufer die von uns gelieferte Vorbehaltsware weiterverarbeitet, geschieht dies stets für uns.
Sofern der Käufer auch die Vorbehaltsware anderer Lieferanten weiterverarbeitet, erstreckt sich das uns zustehende
Vorbehaltseigentum an der weiterverarbeiteten Ware anteilig auf die Höhe der jeweils offenen, nicht beglichenen
Forderungen (Faktura-Endbetrag plus Mehrwertsteuer), wie er zwischen dem Käufer und uns vereinbart worden ist.
6. Soweit die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Sachen/ Gegenständen unterschiedslos vermischt wird,
steht uns die jeweils offene Forderung (Faktura-Endbetrag plus Mehrwertsteuer), wie sie zwischen dem Käufer und
uns vereinbart worden ist, zu. In dieser Höhe räumt uns der Käufer Miteigentum ein. Er verwahrt dieses Miteigentum
für uns. Sofern die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung mehr als 20 % übersteigen,
sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
 
9. Lieferantenregress
 
Soweit der Käufer von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch
genommen wird, verjähren die dem Käufer zustehenden Regressansprüche uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften,
gerechnet ab Gefahrenübergang der jeweiligen Lieferung. Der Regress ist jedoch darauf beschränkt, dass der Käufer
von uns Erstattung der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung verlangen kann. Im übrigen bleibt es bei der Regelung
von Ziffer 8. über Haftung und Schadenersatz.
 
10. Datenschutz
 
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers/Auftraggebers, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben,
soweit der Käufer/Auftraggeber über diese selbst verfügen kann, zu erheben, zu speichern, zu verändern,
zu übermitteln oder zu nutzen.
 
11. Allgemeines – Gerichtsstand
 
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, Leistungen etc. ist unser Geschäftssitz, soweit sich nichts
anderes aus dem Liefervertrag selbst ergibt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.
Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer/Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
4. Der Käufer/Auftraggeber darf die Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte übertragen.
Wir werden unsere Zustimmung jedoch nicht treuwidrig verweigern. § 354 a) HGB bleibt hiervon unberührt.
5. Der Käufer/Auftraggeber darf Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen des Herstellers/Auftragnehmers
nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur im Interesse des Verkäufers/Auftragnehmers verwenden oder anmelden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine unwirksame Regelung
durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Dies gilt nicht bei einer Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen §§ 305 bis 310 BGB. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung,
soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zum Zwecke der Lückenfüllung geboten ist.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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