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Mercedes W123 T Kombi - Satz Querstäbe zur Dachreling - orig. Nummer 1238401818

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Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
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eBay-Artikelnr.:115925568960
Zuletzt aktualisiert am 14. Jan. 2024 20:20:43 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Marke
Markenlos
Farbe
Silber
Tuning- & Styling-Teil
Ja
Hersteller
Markenlos
Produktart
Dachreling Mercedes W123 Kombi
Universelle Kompatibilität
Ja
OE/OEM Referenznummer(n)
1238401818
Oldtimer-Teil
Ja
Gewicht
1,5 kg
Maximale Traglast
0

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Helgerit GmbH
Björn Sikler
Taubenäckerweg 15
72655 Altdorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0543297217094
:xaF765432972170
:liaM-Eed.tiregleh@yab-elcihev
USt-IdNr.:
  • DE 147165682
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die wir (nachfolgend auch „Verkäufer“) mit unseren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“) betreffend von uns auf der Internetplattform eBay angebotene Waren abschließen sowie für alle einhergehenden Vertragsanbahnungen. Unsere AGB gelten ausdrücklich für Verbraucher und Unternehmer. Soweit unser Kunde Unternehmer ist gelten unsere AGB ausschließlich. AGB unseres Kunden erkennen wir nicht an. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen unseres Kunden Aufträge vorbehaltslos ausführen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-den können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
 
§ 2 Angebotsformate - Vertragsschluss
(1) Die Einstellung jedes Warenangebots in unserem eBay-Angebot stellt ein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrages über den jeweiligen Artikel dar. Wir bestimmen einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Ange-bot vom Käufer angenommen werden kann („Angebotsdauer“). Legen wir beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
(2) Kaufverträge mit uns kommen durch Annahme unsere Angebote zustande. Im Einzelnen kommen Verträge mit uns wie folgt zu-stande:
(3) Bieten wir eine Ware zu einem Festpreis an, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen wir die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt haben, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch an-nehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
(4) Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
(5) Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch uns kommt zwischen dem Höchstbietenden und uns ein Vertrag zustande, es sei denn wir waren dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
(6) Im Übrigen wird auf § 6 der eBay-AGB hingewiesen, der den Vertragsschluss in weiteren Fällen gesondert erläutert und sonstige Informationen zur Verfügung stellt (siehe unter: http://pages.ebay.de/help/policies/useragreement. html#formate).
(7) Mit uns geschlossene Kaufverträge kommen zwischen dem Käufer und der Helgerit GmbH, Taubenäckerweg 15, 72655 Altdorf, Handelsregister Stuttgart: HRB 360154, Ust-Id-Nr. DE 147165682, zustande.
(8) Der Käufer kann die Bestelldaten unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Funktionen seines Browsers ausdrucken oder speichern. Nach der verbindlichen Bestellung kann er die Bestelldaten in seinem eBay-Account unter „Mein eBay“ einsehen. Nach der verbindlichen Bestellung werden die Bestelldaten nebst den Rechtstexten, wie AGB, Datenschutzerklärung etc. bei uns nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
(9) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dass unter dieser Korrespondenz per E-Mail sichergestellt ist.
(10) Die vom Käufer im Rahmen der Bestellung getätigten Angaben, sind Grundlage für die Rechnungserstellung. Änderungswünsche zu einer Rechnung müssen beantragt werden. Rechnungsänderungen, die nicht durch uns zu verantworten sind, werden kostenpflichtig mit 10,00 € je Änderung berechnet.
(11) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erstellt haben, behalten wir uns das Eigentum sowie alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte ist dem Käufer nicht gestattet, es sei denn, wir hätten dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten „ab Werk“; Verpackungs- und Versandkosten werden, wie in unseren Angeboten ausgewiesen, in Rechnung gestellt.
(2) Bei geringen Bestellmengen erheben wir den in unserem Angebot ausgewiesenen Mindermengenzuschlag.
(3) Unsere Preise verstehen sich, soweit sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, inklusive der im Zeitpunkt unseres Angebots gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden wir unsere Preise mit Wirkung ab der Gesetzesänderung auf die geänderte Höhe anpassen.
(4) Unsere Preise verstehen sich rein netto; der Abzug von Skonti ist unzulässig.
(5) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über diese verfügen können. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Zahlungsverzug.
(6) Dem Käufer stehen die im konkreten Angebot genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
(7) Soweit nichts anderes angegeben ist, ist die Zahlung sofort bei Vertragsabschluss fällig.
(8) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal") unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen. Diese sind einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Käufer nicht über ein PayPal-Konto verfügt - unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
(9) Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal Rechnung" tritt der Verkäufer seine Zahlungsforderung an PayPal ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer die Zahlungsart "PayPal Rechnung" im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Wird die Zahlungsart "PayPal Rechnung" von PayPal zugelassen, hat der Käufer den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware an PayPal zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Rechnungskaufs von PayPal, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/pui-terms.
(10) Rückerstattungen des Kaufpreises erfolgen, soweit möglich, auf dem gleichen Zahlungsweg, wie die Zahlung durch den Käufer an uns geleistet wurde. Hiervon ausgenommen ist die Zahlung per Nachnahme. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall per Überweisung auf das Bankkonto des Käufers.
 
§ 4 Mehrkosten bei Auslandskunden, Einfuhrumsatzsteuer
(1) Soweit unser Kunde außerhalb Deutschlands wohnt oder seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat (Auslandskunde), ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Dabei hat er uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
(2) Unser Kunde ist ferner verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
(3) Ein Auslandskunde hat weiterhin sämtliche Kosten zu tragen bzw. uns zu erstatten, die uns durch den Umstand entstehen, dass er Auslandskunde ist, insbesondere Mehrkosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren) oder über die Einfuhrumsatzsteuer hinausgehende Abgaben, Steuern, Zölle o. ä.
 
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Das Recht zur Aufrechnung steht unserem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde lediglich insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
§ 6 Lieferzeit - Selbstbelieferung
(1) Lieferzeiten sind verbindlich, wenn sie von uns vertraglich zugesagt sind. Die Einhaltung einer von uns zugesagten Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen mit unserem Kunden geklärt sind und unser Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Hierzu gehört insbesondere die vollständige Bezahlung.
Verletzt unser Kunde seine Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, die Lieferzeit in dem Umfang zu überschreiten, in dem sich unsere vertraglichen Leistungen hierdurch verzögern.
(2) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass wir selbst von unseren Zulieferern richtig und rechtzeitig beliefert werden; unsere rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt entsprechend vorbehalten. Vorstehendes setzt voraus, dass unsere Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, wir insbesondere ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
(3) Kommt unser Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Ge-fahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf unseren Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Während des Annahmeverzugs unseres Kunden haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 300 Abs. 1 BGB).
 
§ 7 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen über Deutschland hinaus ausschließlich in die Länder, die in den Angeboten des Verkäufers angeführt sind.
(2) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Käufer bei eBay hinterlegte Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Käufer zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
(3) Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus unseren Versandinformationen nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn der Käufer den Umstand, der zur Undurchführbarkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass wir dem Käufer die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatten.
(5) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson an unserem Geschäftssitz auf den Käufer über.
(6) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Käufer diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
(7) Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma bestimmen wir nach unserem billigen Ermessen.
 
§ 8 Leistungsverweigerung und Rücktritt
(1) Wir sind berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB), wenn nach Abschluss des Vertrages bzw. nach Auftragserteilung erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn gegen unseren Kunden nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, er eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat, gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
(2) Besteht mit unserem Kunden eine ständige Geschäftsbeziehung und stehen uns fällige Zahlungsansprüche gegen ihn zu, sind wir ungeachtet etwaiger weiterer Rechte berechtigt, unsere Leistungen zu verweigern, bis unser Kunde unsere fälligen Zahlungsansprüche erfüllt hat.
 
§ 9 Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, insbesondere Epidemien
(1) Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen, epidemische Anordnungen u.ä.) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer der-artiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir dem Käufer unverzüglich mitteilen. Die Lieferung kann sich um die Zeit verlängern, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages gegebenenfalls notwendig sind.
(2) Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, wie etwa unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Arbeits-kämpfe (Streik, Aussperrung) gehindert und verzögert sich hierdurch unsere Lieferung, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, in welchem das Erfüllungshindernis besteht. Über ein derartiges Erfüllungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer werden wir unseren Kunden unverzüglich informieren. Vorstehendes gilt insbesondere für den Fall von die Erfüllung unserer Verpflichtungen hindernden Epidemien oder Pandemien.
(3) Dauert das Erfüllungshindernis länger als sechs Wochen an, so können sowohl wir als auch unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen unseres Kunden werden wir, soweit wir keinen Anspruch auf eine (Teil-)Vergütung haben, diesem unverzüglich erstatten. Unserem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
 
§ 10 Untersuchungspflicht und Mängelhaftung
(1) Ist unser Kunde Unternehmer, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unser Kunde, der Unternehmer ist, ist uns gegenüber insbesondere verpflichtet, von uns bezogene Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns und vor dem etwaigen Einbau in eine andere Sache oder der Anbringung an eine andere Sache zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns vor dem etwaigem Einbau oder der Anbringung unserer Ware Anzeige zu machen.
(2) Handelsübliche Qualitätsabweichungen hat unser Kunde, der Unternehmer ist, hinzunehmen.
(3) Soweit ein Mangel an der von uns gelieferten Ware geltend gemacht wird, hat unser Kunde uns die betreffende Ware zur Untersuchung an unserem Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder bei Neuware zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
(4) Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu tragen. Eine Ersatzpflicht für vorgenannte Aufwendungen besteht im Übrigen nur, soweit ihr Anfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach objektiven Maßstäben billigerweise notwendig und angemessen ist.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist unser Kunde nach seiner Wahl berechtigt, von dem einhergehenden Vertrag zurückzutreten oder den vereinbarten Preis angemessen zu mindern.
(6) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kunden die Unternehmer sind beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Ware (Gefahrübergang). Haften wir nach § 12 Abs. 2 für schuldhaft verursachte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach § 12 Abs. 3 für sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, beläuft sich die Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab Gefahrübergang.
(8) Die Regelungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
 
§ 11 Haftung - Schadensersatz
(1) Wir haften in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Wir haften für sonstige Schäden, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
(3) Für die verbleibenden Schäden haften wir dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), es sei denn, wir können uns kraft Handelsbrauches von der Haftung freizeichnen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen unseres Kunden schützen, also solche Pflichten, die der Vertrag unseren Kunden nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Ferner sind dies Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er-möglichen und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Höhe nach haften wir in diesen Fällen begrenzt auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Wir haften in vollem Umfang bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer gelieferten Sache.
(6) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(7) Ein Mitverschulden unseres Kunden in Folge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden, infolge von Organisations-fehlern oder aus sonstigen Gründen ist unserem Kunden anzurechnen.
(8) Unser Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen und sie von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert sind und erforderlichenfalls gemeinsam mit unserem Kunden Schadensminderung betreiben können. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruchs führen.
 
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, ist er berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob unsere Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt unser Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so können wir verlangen, dass unser Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung an uns mitteilt.
 
§ 13 Nebenabreden - Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese AGB.
 
§ 14 Salvatorische Klausel - Gerichtsstand - anwendbares Recht –Erfüllungsort - Streitbeilegungsverfahren
(1) Sind oder werden Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sofern unser Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(5) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
vehicle-bay

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Alles Super gelaufen so wie es sein soll !!
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Letztes Jahr
Bestätigter Kauf
Verlief alles gut