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Flaschenverschluss 3er Set

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eBay-Artikelnr.:114832205488
Zuletzt aktualisiert am 11. Jul. 2022 10:48:54 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Xtra
Herstellernummer
FV001
Produktart
Aufdrehhilfe
Farbe
Mehrfarbig
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

X-tra - Boox GmbH
Volker Riedel
Berliner Str. 20
60311 Frankfurt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT01954918160
:xaF9219549-18160
:liaM-Eed.xoobartx@rv
Geschäftsführer Volker Riedel
USt-IdNr.:
  • DE 812162290
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen, Käufe und Verkäufe, der X-tra - BooX GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt die X-tra - BooX GmbH nicht an, es sei denn, sie hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Das gilt auch dann, wenn die X-tra - BooX GmbH die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Im unternehmerischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäftsverbindungen mit dem Käufer, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises bedarf. Spätestens mit Übergabe der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen, die mit unseren Bedingungen nicht in Einklang stehen, werden zurückgewiesen.
2. Vertragsschluss
Bei Bestellungen über das Internet wird ein Vertrag zwischen dem Besteller und X-tra - BooX GmbH geschlossen, wenn X-tra - BooX GmbH die Bestellung annimmt. Dies geschieht durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Bei offenkundigen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die X-tra - BooX GmbH zum Rücktritt berechtigt, es sei denn der Vertragspartner ist gewillt, den Vertrag zu den Bedingungen anzunehmen, die offenkundig gemeint waren. So kann der Preis einer zu bestellenden Ware nicht 0,00 Euro sein.
3. Preise
Es gelten die Preise nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten der X-tra - BooX GmbH. Die Berechnung erfolgt in Euro, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Druckkosten sowie zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten. Etwaig anfallende Zoll- und sonstige Gebühren trägt der Käufer. Ausnahmen sind vertraglich zu regeln.
4. Lieferung
Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
4.2
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches durch den Auftraggeber sind als annähernd zu betrachten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
4.3
Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.
4.4
Abrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb von 3 Monaten verbindlich abzunehmen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.5
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.
4.6
Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.
4.7
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
4.8
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.
4.9
Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung.
4.10
Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 5.8 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.11
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
4.12
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
5. Versendung
Im Falle der Versendung der Ware liegt die Wahl des Beförderungsunternehmens allein im Ermessen der X-tra - BooX GmbH. Die Versendung erfolgt prinzipiell per Paketpost; der Versand erfolgt im Auftrag und auf eigene Gefahr des Bestellers. Eine Auslieferung als Wert- oder Expresspaket ist nur nach gesonderter Absprache möglich. Die Versendung an Großabnehmer auf Europaletten erfolgt durch ein Transportunternehmen. Die Kosten des Transports trägt der Käufer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6. Materialvorbehalte
Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
7. Gefahrübergang
Im unternehmerischen Verkehr geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der Ware mit deren Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
8. Abnahme
Der Käufer hat die Ware bei Übergabe durch das Transportunternehmen abzunehmen. Kann die Ware aus Gründen, die von der X-tra - BooX GmbH nicht zu vertreten sind, durch das Transportunternehmen nicht an der angegebenen Lieferadresse übergeben werden oder verweigert der Käufer bzw. Empfänger die Abnahme, ist die X-tra - BooX GmbH berechtigt, dem Käufer den vollständigen Kaufpreis zu berechnen. Die Kosten der Rücksendung und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer.
9. Gewährleistung
Bei Streckengeschäften oder bei Ware, die nicht an uns direkt ausgeliefert wird, sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Abnehmer in diesem Sinne ist unser Endkunde und nicht bereits der Frachtführer, Spediteur oder sonstiger Erfüllungsgehilfe.
10. Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgemäß nach, behält sich die X-tra - BooX GmbH vor, die Forderung nach der ersten Mahnung an ein Inkassounternehmen (z.B.: Kreditreform) zur Einziehung zu übergeben. Die X-tra - BooX GmbH ist berechtigt, etwaige Mahn- und Inkassokosten, Kosten von Rückbelastungen oder sonstige Kosten einer nicht ordnungsgemäßen Zahlung dem Käufer in Rechnung zu stellen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen.
12. Transportschäden - Mängel
Die Ware ist bei der Übergabe durch das Transportunternehmen durch den Käufer zu prüfen. Sichtbare Transportschäden sind durch das Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind der X-tra - BooX GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Sichtbarwerden schriftlich oder per Fax anzuzeigen und die Ware an die X-tra - BooX GmbH zur Prüfung zurückzusenden. Die Prüfung der zurückgesandten Ware auf das Vorliegen von Mängeln oder Fehlern obliegt den durch die X-tra - BooX GmbH mit der Prüfung Beauftragten.
13. Haftungsausschluss
Die X-tra - BooX GmbH haftet auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Auf-wendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadensersatz") wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die die X-tra - BooX GmbH bei Vertragsschluss aufgrund von für die X-tra - BooX GmbH erkennbaren Umständen als mögliche Folge hätte voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die X-tra - BooX GmbH haftet nicht auf Schadensersatz und auf Ersatz bei keimenden Pflanzen aller Art. Dies sind Naturprodukte und unterliegen damit keiner Gewährleistung.
14. Aufrechnung – Abtretung
Der Käufer kann gegen Forderungen der X-tra - BooX GmbH mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die X-tra - BooX GmbH ist nur nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.
15. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Frankfurt. X-tra - BooX GmbH ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
16. Datenschutz
Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telefondienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von der X-tra - BooX GmbH gespeichert und verarbeitet. Persönliche Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig aufbewahrt. Der Käufer hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Die X-tra - BooX GmbH gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung bzw. zum Inkasso die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
17. Haftung für Inhalte
Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. X-tra - BooX GmbH macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen.
18. Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von X-tra - BooX GmbH erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei X-tra - BooX GmbH. Das Angebot auf der Website wird von der X-tra - BooX GmbH, Frankfurt, bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Site, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der X-tra - BooX GmbH oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für die X-tra - BooX GmbH Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.
19. Salvatorische Klausel
Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
xtraboox2016

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