Gemäß einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz sowie den entsprechenden örtlichen Bestimmungen in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten müssen gewerbliche Verkäufer den Grundpreis angeben, wenn sie bestimmte Waren an Verbraucher verkaufen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verbraucherinformation zu verbessern und Preisvergleiche zu erleichtern.
Für welche Angebote ist ein Grundpreis erforderlich?
Die Angabe des Grundpreises ist für alle Waren erforderlich, die Verbrauchern von gewerblichen Verkäufern nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche zum Kauf angeboten werden (dies betrifft nicht vorverpackte Produkte, die auf Wunsch des Verbrauchers gewogen und gemessen werden). Wenn beispielsweise Käsestücke unterschiedlicher Größen zum Verkauf angeboten werden, ist der Preis pro Kilogramm (kg) anzugeben. Einige Waren sind von der Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises ausgenommen (z. B. Waren, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter verfügen).
Die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gilt nur für Festpreisangebote. Sie entfällt jedoch dann, wenn der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch ist. Wird zum Beispiel genau ein Liter Milch verkauft, muss der Grundpreis pro Liter Milch nicht angegeben werden. Für Auktionsangebote ohne die Sofort-Kaufen-Option muss kein Grundpreis angegeben werden, da der endgültige Verkaufspreis des Artikels nicht bekannt ist.
Beispiel:
Angeboten werden insgesamt 2 kg und es soll der Grundpreis für 1 kg angezeigt werden. Die Anzahl der Einheiten (in diesem Fall 2 kg) gibt vor, durch welche Zahl der Artikelpreis (in diesem Fall EUR 30,99) geteilt werden muss.
Auf der Artikelseite wird unter dem Sofort-Kaufen-Preis nun der Preis/kg angegeben.
Werden nur 100 g insgesamt für EUR 3,99 verkauft, und der Grundpreis für 1 kg soll angegeben werden, muss 0,1 eingetragen werden, damit die 100 g auf 1 kg hochgerechnet werden können.
Der Grundpreis für 1 kg wird nun unter dem Sofort-Kaufen-Preis für 100 g angezeigt.
Hinweis: Es wird grundsätzlich aufgerundet, wenn es Rundungsdifferenzen aufgrund von Cent-Beträgen geben sollte.
Wie soll ich den Grundpreis angeben?
Der Grundpreis für die meisten Artikel ist der Preis pro Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter. Bei einigen Artikelarten sind Abweichungen von den vorgegebenen Maßeinheiten zulässig (z. B. bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter oder mehr angegeben werden). Geringere Maßeinheiten (z. B. 100 Milligramm oder 100 Milliliter) dürfen seit dem 28.05.2022 nicht mehr verwendet werden. Bitte prüfen Sie die für Ihren Standort geltenden Vorschriften, da es Unterschiede bezüglich dieser Ausnahmen geben kann.
Der Grundpreis muss auf unmissverständliche, klar erkennbare und gut lesbare Weise angegeben werden. Grund- und Gesamtpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein.
Gewerbliche Verkäufer, die Artikel bei eBay einstellen, können die Anzahl der Einheiten (z. B. 8) sowie die Einheit selbst (z. B. kg) unter Verwendung der von eBay vorgegebenen Artikelmerkmale angeben.
Der Grundpreis wird anschließend automatisch berechnet, indem der Artikelpreis / Sofort-Kaufen-Preis durch die Anzahl der Einheiten geteilt wird. Er wird dem Käufer unter dem Sofort-Kaufen-Preis des Artikels angezeigt.
Wie soll ich den Grundpreis bei Angeboten mit Varianten angeben?
Der Grundpreis muss auch bei Angeboten mit Varianten angegeben werden.
Wenn alle Varianten einen einheitlichen Grundpreis haben, empfehlen wir, einen einzigen Grundpreis anzugeben.
Wenn die einzelnen Artikelvarianten unterschiedliche Grundpreise haben, empfehlen wir, den Grundpreis jeweils vor die Variante zu setzen, damit dieser bei allen Varianten vollständig angezeigt wird.
Haben mehrere Auswahlmöglichkeiten Einfluss auf den Grundpreis (z. B. Gewicht und Geschmacksrichtung, siehe Beispiel unten), so empfehlen wir, die Varianten in einem einzigen Drop-down-Menü zusammenzufassen und den Grundpreis wie oben beschrieben jeweils an den Anfang der Variante zu setzen.
Bei den dargestellten Lösungen handelt es sich lediglich um eine allgemeine Empfehlung, den Grundpreis bei Angeboten mit Varianten auf der Artikelseite korrekt darzustellen. Falls Sie weitere Fragen zu Ihren gesetzlichen Pflichten zur Angabe des Grundpreises haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Rechtsanwalt oder einem anderen Rechtsexperten beraten.