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Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Wenn Sie gefährliche Stoffe oder Gemische an Käufer in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich verkaufen, müssen Sie die Anforderungen der CLP-Verordnung bezüglich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen erfüllen.

Indem Sie Angaben zu Gefahrstoffen in Ihren Angeboten bereitstellen, ermöglichen Sie Käufern ein genaues Verständnis der Gefährlichkeit eines Produkts und damit eine fundierte Kaufentscheidung. Verkäufer von gefährlichen Stoffen und Gemischen, die in die EU bzw. in das Vereinigte Königreich versenden – z.B. viele Reinigungs- und Lösungsmittel, Farben und Lacke, Klebstoffe und Sprühdosen – sind gemäß Art. 48 Abs. 2 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dazu verpflichtet, die Gefahrenhinweise, die auf dem Etikett des Artikels für die Inhaltsstoffe angegeben sind, auch im Angebot aufzuführen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Sie können Angaben zu Gefahrstoffen hinzufügen, indem Sie neue Angebote erstellen oder Ihre bestehenden Angebote überarbeiten.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen zu Angeboten hinzufügen

Gehen Sie zuerst zu Ihren Angeboten im Verkäufer-Cockpit Pro, wählen Sie Angebot erstellen aus und anschließend Einzelnes Angebot oder Mehrere Angebote (Multiple Listing).

Geben Sie dann alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Artikel und zusätzliche Details ein, die Ihr Angebot für Käufer aussagekräftiger und attraktiver machen.

So fügen Sie Ihren Angeboten für ein einzelnes Angebot die Angaben zu Gefahrstoffen hinzu:

  1. Gehen Sie zu Produkthinweise.
  2. Wählen Sie den Auswahlschalter neben „Gefahrstoffe“.
  3. Wählen Sie ein Signalwort (Gefahr und Achtung), bis zu 4 Piktogramme und bis zu 8 Hinweise.
  4. Sie können auch ergänzende Angaben hinzufügen (bis zu 120 Zeichen). Bitte beachten Sie, dass das Textfeld keine URLs unterstützt. Wenn Sie eine Erklärung oder einen Link zu weiteren Informationen im Hilfetext selbst einfügen möchten, damit dieser eine formelle Beschreibung für Verkäufer darstellt, müssen Sie Ihre Artikelbeschreibung aktualisieren.
  5. Falls mehr Gefahrenpiktogramme oder Hinweise erforderlich sind, können Sie ein Bild zur Galerie hinzufügen, um die entsprechenden Angaben zu Gefahrstoffen (Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Hinweise) in der Galerie Ihres Angebots anzuzeigen.

So fügen Sie Ihren Angeboten gebündelt Angaben zu Gefahrstoffen hinzu:

  1. Erstellen Sie mehrere neue Angebote oder wählen Sie eine Gruppe vorhandener Angebote aus, um Sie zu überarbeiten. 
  2. Wählen Sie die Kontrollkästchen für die Angebote aus, denen Sie Angaben zu Gefahrstoffen hinzufügen möchten.
  3. Wählen Sie dann im Drop-down-Menü Gebündelt bearbeiten die Option Gefahrenhinweise aus.
  4. Wählen Sie die Option Ändern zu.
  5. Wählen Sie ein Signalwort (Gefahr oder Achtung), bis zu 4 Piktogramme und bis zu 8 Hinweise aus.
  6. Sie können auch unter Weitere Informationen ergänzende Angaben hinzufügen (bis zu 120 Zeichen). Das Textfeld unterstützt keine URLs. Wenn Sie einen Link zu weiteren Details hinzufügen möchten, müssen Sie Ihre Artikelbeschreibung entsprechend aktualisieren.
  7. Falls mehr Piktogramme oder Hinweise erforderlich sind, können Sie Ihrem Angebot ein Bild hinzufügen, um die entsprechenden Angaben zu Gefahrstoffen (Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Hinweise) anzuzeigen.

Kategorien und Produkte, für die Angaben zu Gefahrstoffen erforderlich sind

Gewerbliche und private Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, beim Verkauf kennzeichnungspflichtiger Produkte, die als „neu“ verkauft werden, die auf den Etiketten enthaltenen Angaben zu Gefahrstoffen bereitzustellen. Dies gilt beispielsweise für folgende Produkte:

  • Sprühdosen
  • Bau- und Montageschaum
  • Autoöl & Schmiermittel
  • Pflege- und Reinigungsmittel
  • Chemikalien
  • Lasuren
  • Leime und Klebstoffe
  • Farben und Lacke
  • Rodentizide (Rattengift, Mäusegift usw.)
  • Lösungsmittel

Wichtig: Die obige Liste ist nicht vollständig und kann sich im Falle von Gesetzesänderungen ändern.

Versand von Gefahrstoffen

Einige Gefahrstoffe werden vom Versandunternehmen nicht transportiert oder unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der zulässigen Versandart. Wenn Verkäufer Artikel verkaufen, die solchen Einschränkungen unterliegen, müssen sie alle Vorgaben des Versandunternehmens einhalten und in der Artikelbeschreibung die geltenden Versandeinschränkungen angeben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Bitte prüfen Sie Ihre Angebote und stellen Sie sicher, dass sie den gesetzlichen Vorgaben sowie dem Grundsatz von eBay zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien entsprechen.

Tipp
Denken Sie daran, dass diese Vorschriften für Artikel gelten, die Sie in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich verkaufen, unabhängig vom Land, in dem Sie selbst angemeldet sind.

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