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EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Meldepflichten

Die als „DAC7“ bezeichnete EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 müssen eBay und in der EU ansässige eBay-Verkäufer daher aktiv werden. eBay ist gesetzlich verpflichtet, unter bestimmten Umständen, Transaktionsdaten seiner Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. In diesem Zusammenhang sollten Sie Folgendes wissen:

Betreiber digitaler Plattformen in der Europäischen Union, z.B. Online-Marktplätze wie eBay, sind rechtlich verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen aufgrund der als „DAC7“ bezeichneten EU-Richtlinie einzuhalten. Da die eBay GmbH als Online-Marktplatzbetreiber ihren Firmensitz in Deutschland hat, gilt für sie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), durch das die DAC7-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wurde.

Wenn Sie mit Ihrer Verkaufstätigkeit auf eBay innerhalb eines Kalenderjahres die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Werte erreichen, muss eBay einmal im Jahr bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten von Ihnen an die deutsche Finanzbehörde melden.

Ihre Daten werden in folgenden Fällen gemeldet:

  • Sie sind in der EU ansässig
    und
  • innerhalb eines Kalenderjahres trifft Folgendes auf Sie zu:
    • Das Entgelt aus Ihren Verkäufen bei eBay liegt nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern bei mindestens EUR 2.000,00
      oder
    • Sie haben mindestens 30 Transaktionen, d.h. Verkäufe bei eBay, abgeschlossen (abgebrochene Transaktionen werden nicht in die Berechnung einbezogen)

Der Gesamtbetrag Ihres Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Sie für Ihre Verkaufstransaktionen erhalten, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die Sie möglicherweise erhalten, wie z. B. die Mehrwertsteuer. Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein.

Meldungen an die Finanzbehörden werden jährlich jeweils im Januar für das Vorjahr vorgenommen. Die ersten Meldungen werden aber im April 2024 eingereicht.

Die DAC7/PStTG-Regelungen ändern nichts an Ihren steuerlichen Verpflichtungen. Es geht dabei nur um die Frage, ob eBay Ihre Daten melden muss. Die Einführung des PStTG/der DAC7 ändert nichts daran, dass Sie die Verantwortung dafür tragen zu klären, ob Ihre eBay-Verkäufe steuerpflichtig sind, sowie ggf. alle relevanten Meldepflichten zu erfüllen, die sich möglicherweise aus Ihren Aktivitäten bei eBay ergeben. Wenn Sie Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Welche Daten werden gemeldet?

Gemäß der DAC7-Richtlinie ist ein Plattformbetreiber verpflichtet, die Informationen über die Finanzbehörde des Mitgliedstaates zu melden, in dem der Plattformbetreiber ansässig ist. Für die eBay GmbH ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). eBay meldet die entsprechenden Informationen an die deutschen Finanzbehörden (BZSt) für alle Verkäufer mit Wohnsitz in der EU, die im Berichtsjahr relevante Aktivitäten aufweisen. Wenn Sie in einem anderen EU-Land ansässig sind, geben die deutschen Finanzbehörden Ihre Informationen an die zuständigen Finanzbehörden in dem Mitgliedsstaat weiter, in dem Sie ansässig sind.

Die folgenden Informationen werden an die Finanzbehörden weitergegeben:

Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer) Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 
Vor- und Nachname Eingetragener Firmenname
Anschrift des Wohnsitzes Anschrift des Firmensitzes
Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist
Geburtsdatum  Handelsregisternummer (falls vorhanden)
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.)
Ihr Geburtsort, wenn keine steuerliche Identifikationsnummer vorhanden ist
Steuernummer 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums ausgezahlt oder gutgeschrieben wurde, ohne*:
  • an eBay gezahlte Gebühren 
  • Rückerstattungen oder abgebrochene Käufe innerhalb des Berichtszeitraums
  • von eBay eingezogene Steuern
Gesamtbetrag, der dem Verkäufer in jedem Quartal des Zeitraums ausgezahlt oder gutgeschrieben wurde, ohne*:
  • an eBay gezahlte Gebühren 
  • Rückerstattungen oder abgebrochene Käufe innerhalb des Berichtszeitraums
  • von eBay eingezogene Steuern
Gesamtanzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht. Gesamtanzahl der Transaktionen, denen der Gesamtbetrag entspricht.
Gesamtbetrag der Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform während jedes Quartals des Zeitraums einbehalten oder berechnet wurden Gesamtbetrag der Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform während jedes Quartals des Zeitraums einbehalten oder berechnet wurden
Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse ausgezahlt oder gutgeschrieben werden. Nummer des Bankkontos, auf das die Verkaufserlöse ausgezahlt oder gutgeschrieben werden.
Name auf dem Bankkonto Name auf dem Bankkonto
  Alle BETRIEBSSTÄTTEN**, in denen relevante Aktivitäten in der Europäischen Union durchgeführt werden, sofern vorhanden, mit Angabe des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem sich eine solche Betriebsstätte befindet.

* Folglich kann der von eBay zu meldende Betrag vom Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, den sie tatsächlich von eBay erhalten haben.
** Eine Betriebsstätte ist in der Regel ein fester Geschäftssitz, aber die genaue Definition variiert von Land zu Land und hängt von einem eventuell bestehenden Steuerabkommen ab. Sie sollten sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Sie eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat haben.

Nachvollziehen, was unter DAC7/ PStTG gemeldet wurde

Wenn wir Ihre Daten nach DAC7/PStTG melden müssen, stellen wir Ihnen eine Kopie der an die Steuerbehörden gemeldeten Daten in einer PDF-Datei zur Verfügung. Es ist auch eine CSV-Datei verfügbar, die die Transaktionen enthält, die wir zur Berechnung der Gesamtbeträge in der PDF-Datei verwendet haben. Die Daten in der CSV-Datei werden nur für Sie bereitgestellt und nicht an die Steuerbehörden übermittelt. Sobald die PDF- und CSV-Dateien zum Download zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine E-Mail und einen Hinweis in Ihrem eBay-Konto. Sie können beide Berichte im Verkäufer-Cockpit Pro oder in Mein eBay herunterladen. So geht's:

  1. Gehen Sie zum Zahlungen-Tab - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet im Verkäufer-Cockpit Pro oder zu Zahlungen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet in Mein eBay.
  2. Wählen Sie im Menü links die Option Steuern
    oder gehen Sie zum Abschnitt Berichte und Steuern und wählen Alle ansehen.
  3. Wählen Sie Erstellen unter Plattformen-Steuertransparenzbericht und unter Jahresbericht oder unter Detaillierte Datei, um eine PDF- oder CSV-Datei zu erhalten.

Der Schutz Ihrer Daten

Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten durch modernste technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um Risiken im Zusammenhang mit Datenverlust und -missbrauch, unberechtigtem Zugriff sowie unberechtigter Weitergabe und Modifizierung zu minimieren. Zu diesem Zweck verwenden wir beispielsweise Netzwerksicherheitsdienste und Datenverschlüsselung sowie physische Zugangsbeschränkungen für unsere Rechenzentren und Autorisierungskontrollen für den Daten- und Systemzugriff.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, für Ihr eBay-Konto die zweistufige Verifizierung zu aktivieren. Alle Informationen, die wir erheben, sind jederzeit für Sie transparent einzusehen. Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einstellungen zu aktualisieren. Weitere Informationen zur Datensicherheit bei eBay finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr.) oder Steuernummer

Nach den Bestimmungen des PStTG ist eBay gesetzlich verpflichtet, als Teil der meldepflichtigen Daten, folgenden Informationen zu erfassen:

  • Für natürliche Personen, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) - wenn Sie keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) haben, geben Sie bitte Ihren Geburtsort an.
  • Für juristische Personen - die Steuernummer. 

Wenn Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer noch nicht in Ihrem eBay-Konto gespeichert ist, sehen Sie in Ihrem Verkäufer-Cockpit ein Banner, sobald Ihr Umsatz EUR 2.000,00 erreicht oder Sie 30 Transaktionen abschließen. Sie erhalten außerdem eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer anzugeben.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Format und dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.)/Steuernummer finden:

  Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer) Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 
Name Steueridentifikationsnummer (IdNr.) Steuernummer
Format 11 Ziffern

Beispiel: 99 999 999 999
10-13 Ziffern

Beispiel: 999/ 999 / 99999

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Eingabe der Steuernummer aus technischen Gründen ohne Querstriche zu erfolgen hat. Bitte schreiben Sie einfach alle Ziffern hintereinander ohne Leerzeichen oder Querstriche.
Wo finde ich diese? Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, oder auf Ihrer Gehaltsabrechnung (sofern Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden).  Ihre Steuernummer finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Sie finden sie auch im gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer haben, können Sie diese gegebenenfalls beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Wenn Sie zur Angabe einer Steueridentifikationsnummer verpflichtet sind, diese aber nicht angeben, können für Ihr eBay-Konto Zahlungen einbehalten oder Ihre Rechte als Verkäufer eingeschränkt werden.

Tipp:
Beachten Sie, dass die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist. Informationen dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer finden, erhalten Sie im Abschnitt oben.

Was Verkäufer wissen sollten

eBay gibt Ihre Daten an die Finanzbehörden weiter, wenn Ihr Umsatz in einem Kalenderjahr EUR 2.000,00 erreicht oder Sie 30 oder mehr Verkäufe abgeschlossen haben. eBay benachrichtigt Sie, sobald Sie diese Werte erreicht haben. Diese Werte sind nur relevant in Bezug darauf, ob eBay Ihre Daten melden muss. An Ihren steuerlichen Verpflichtungen ändert sich dadurch nichts und dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie im Zusammenhang mit den gemeldeten Beträgen Steuern zahlen müssen. Ob bzw. welche Steuern aufgrund Ihrer Verkäufe bei eBay fällig werden, hängt gegebenenfalls von Ihrer gesamten, nicht auf eBay beschränkten, Verkaufstätigkeit ab und davon, ob Sie privat oder gewerblich handeln.

Ob Ihre Verkaufstätigkeit als privat oder gewerblich anzusehen ist, hängt nicht vom Erreichen der im PStTG festgelegten Werte ab, aufgrund derer eBay Ihre Daten melden muss. Die Frage, ob Sie als gewerblicher Verkäufer gelten oder ob aus Ihren Verkaufsaktivitäten steuerliche Verpflichtungen entstehen, hängt von Ihren Verkaufsaktivitäten insgesamt ab. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Verkaufsaktivitäten bei eBay als privat oder gewerblich gelten, oder wenn Sie weitere Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum DAC7/PStTG finden Sie im Verkäuferportal – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Hilfreicher Link

Wenn Sie Verkäufer mit (Wohn-) Sitz in der EU sind und Ihr Umsatz in einem Kalenderjahr EUR 2.000,00 erreicht oder Sie in diesem Zeitraum mindestens 30 Transaktionen abgeschlossen haben, ist eBay gemäß DAC7/PStTG verpflichtet, bestimmte Informationen an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer an, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die DAC7/PStTG-Regelungen ändern nichts an Ihren bestehenden steuerlichen Verpflichtungen und führen nicht zu neuen steuerlichen Verpflichtungen für Sie. Wenn Sie Informationen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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