Grundsatz zu Software
Es ist verboten, Software anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.
Erläuterung zum Grundsatz
Die Rechte Dritter sind immer dann verletzt, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts die Urheberrechte des Rechteinhabers verletzt.
Hinweis: Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von Software, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
Software auf beschreibbaren Datenträgern
Verboten
Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern (z. B. CD-R, CD-RW, DVD-R, etc.) anzubieten.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
- Softwarezusammenstellungen
- Free- oder Shareware-Programme
- vermeintlich rechtlich autorisierte Aufzeichnungen, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt
Hinweis: Der Verkauf von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.
Beta-, Test- oder Bewertungskopien
Verboten
Es ist verboten, Beta-, Test- und Bewertungskopien anzubieten. Auch wenn der Besitz des jeweiligen Artikels an sich rechtmäßig ist.
Beta-, Test- oder Bewertungsversionen von Software sind vorläufige Versionen, die von Softwareentwicklern ausschließlich zum Zweck der Bewertung und der Fehlerbehebung verteilt werden.
Sicherungssoftware / Sicherheitskopien
Verboten
Es ist verboten, Sicherheitskopien oder archivierte Software anzubieten. Dies gilt auch für Spiele-Software. Es ist ebenfalls verboten, zusätzlich zur Originalsoftware eine Sicherungskopie anzubieten.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
- Original-VHS-Kassette mit einer Sicherungskopie auf DVD
- Original-DVD/CD mit einer Sicherungskopie, um das Original zu schonen
- Verkauf einer Sicherungskopie, da das Original defekt oder verloren gegangen ist
Akademische Software / Schulversionen
Verboten
Es ist grundsätzlich verboten, akademische Software und Schulversionen von Software anzubieten.
Diese speziellen Software-Versionen werden generell nur an Studenten, Lehrkörper oder Bildungsanstalten verkauft. Da wir nicht überprüfen können, ob ein
- Verkäufer zum Verkauf oder ein
- Käufer zum Kauf
dieser Software berechtigt ist und sich an die Lizenzvereinbarungen hält, besteht die Gefahr, dass Urheberrechte verletzt werden.
Das VeRI-Programm: Schutz von Rechten an immateriellen Schutzrechten bei eBay
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Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
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- Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
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- Verlust des PowerSeller-Status