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Grundsatz zu Pestiziden

Pestizide dürfen auf eBay nur eingeschränkt gehandelt werden. Pestizide sind sämtliche Pflanzenschutzmittel und Biozide (inklusive Rodentizide).

Unabhängig von diesem Grundsatz müssen Verkäufer zusätzlich alle gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Grundsatzes zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien einhalten.

Was besagt der Grundsatz?

Folgende Artikel und Aktivitäten sind nicht zulässig:

  • Pestizide, die
    • nicht für den Verkauf in Deutschland zugelassen sind,
    • sich nicht in Deutschland befinden,
    • nicht in der Originalverpackung und mit dem Originaletikett abgefüllt sind,
    • markenlos sind bzw. keinen Handelsnamen aufweisen sowie
    • als giftig oder sehr giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtbarkeitsschädigend oder organschädigend deklariert sind.
  • private Verkäufer dürfen keine Pestizide anbieten,
  • gewerbliche Verkäufer, die auf eBay Deutschland registriert sind, dürfen Pestizide nur anbieten, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllen. Hierzu gehört insbesondere, dass der Verkäufer
    • soweit gesetzlich erforderlich, über einen gültigen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pestiziden verfügt,
    • soweit gesetzlich erforderlich, der zuständigen Behörde seine Verkaufstätigkeit anzeigt,
    • den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pestizids, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, unterrichtet,
    • keine Biozide anbietet, für welche gesetzlich ein Abgabegespräch erforderlich ist. Dies gilt im Bereich der berufsmäßigen Verwendung (B2B) insbesondere für Rodentizide (PA14), Insektizide (PA18) und Antifouling-Produkte (PA21), die für eine Anwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen sind oder noch nicht zugelassen sind,
    • Biozidprodukte benötigen eine Zulassung bzw. eine Registriernummer. Die entsprechende Registriernummer muss im Angebot angegeben werden. Weitere Informationen finden sich in der Biozidrechtsdurchführungsverordnung,
    • Pestiziden, bei denen die Zulassung auf geschulte oder sachkundige berufsmäßige Verwender beschränkt ist, die Sachkunde des Käufers überprüft,
    • Verkäufer müssen folgenden Zusatz in Ihr Angebot hinzufügen: „Dieses Produkt darf nur nach Prüfung der Verwenderkategorie, sowie des sachgerechten und bestimmungsgemäßen Verwendungszwecks an berufsmäßige Verwender abgegeben werden. Dieses Angebot erfolgt daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer diese Anforderungen erfüllt. Andernfalls kommt kein Kauf zustande und der Verkäufer ist verpflichtet, die Bestellung zu stornieren.“ und
    • beim Versand alle Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut beachtet.

Weitere Informationen, insbesondere zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Informationen zum Thema Rodentizide finden Sie beim Umweltbundesamt – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Zusätzliche Informationen

Viele Logistikanbieter verbieten den Versand von Gefahrgütern. Soweit dieser erlaubt ist, gelten in der Regel besondere Bestimmungen:

Gesetzliche Bestimmungen für Deutschland:

Bei Chemikalien, aber auch einer Vielzahl von anderen Produkten, wie Farben, Klebstoffen, Treibstoffen oder auch Reinigungsmitteln, handelt es sich um Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können anhand von Gefahrenpiktogrammen und weiteren Gefahrenhinweisen für den Umgang, die auf der Verpackung aufgebracht sind, erkannt werden. Ist dies der Fall, kann es sich bei dem Stoff oder Produkt außerdem auch um ein Gefahrgut handeln.

Gefahrgüter sind Stoffe und Produkte, bei deren Beförderung Gefahren für die Sicherheit oder die Allgemeinheit vorliegen können. Dementsprechend sind diese Stoffe oder Produkte beim Versand in Übereinstimmung mit den Gefahrguttransportvorschriften zu verpacken und zu kennzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass die gefährlichen Eigenschaften während der Ortsveränderung des Gutes keine Gefahr darstellen. Durch die korrekte Kennzeichnung erhalten zudem alle am Transport Beteiligten den gleichen Informationsstand über mögliche Gefahren eines transportierten Gefahrgutes.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Versender. Informationen für den Gefahrguttransport kann der Versender dem Abschnitt 14 der Sicherheitsdatenblätter, die für alle Gefahrstoffe vom Hersteller bereitgestellt werden müssen, entnehmen.

Sollten Sie als Versender unsicher sein und Fragen zum Transport haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Dies sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Auskunft können auch die Verkehrsministerien der einzelnen Länder geben.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Da Pestizide potenziell gefährlich für Menschen, Tiere und die Umwelt sind, gelten für ihren Verkauf auf unserer Website besondere Regeln.

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