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Grundsatz zu archäologischen Funden

Bei eBay ist es grundsätzlich nicht erlaubt, archäologische Funde ohne Dokumente anzubieten, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und das rechtmäßige Eigentum belegen (Herkunftsnachweis bzw. Provenienz oder auch Pedigree).

Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der zumindest zeitweise im Boden oder unter Wasser ruhte. Hierzu gehören insbesondere Altertümer und Fossilien.

Was besagt der Grundsatz?

Folgende Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden:

  • Besonders bedrohte Kulturgüter, die in den Roten Listen des Internationalen Museumsrats (ICOM) aufgeführt sind – dazu gehören insbesondere auch:
    • afrikanische Nok,
    • Terrakotten Keilschrift Tontafeln oder
    • Kegel aus dem heutigen Irak peruanische Nasca Keramiken.
  • Altertümer – dazu gehören insbesondere auch:
    • Waffen,
    • Grabbeigaben,
    • Keramiken,
    • Schmuck,
    • Werkzeuge,
    • sakrale Gegenstände,
    • Münzen, soweit es sich um ungereinigte Münzen oder Bodenfunde handelt.

Ein Herkunftsnachweis ist nicht erforderlich, wenn es sich um Fossilien und Münzen handelt, die Teile alter Sammlungen sind und die im Einklang mit nationalen Denkmalschutzgesetzen bzw. internationale Kulturschutzvereinbarungen erworben wurden.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Weitere Informationen:

Schatzregale:

Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen. In den meisten Bundesländern gehen Funde automatisch in das Eigentum des jeweiligen Landes über. Das unrechtmäßige Anbieten oder der unrechtmäßige Erwerb von archäologischen Funden kann daher straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Anforderungen muss ein Herkunftsnachweis erfüllen?

Das angebotene Objekt muss eindeutig anhand des Herkunftsnachweises zu identifizieren sein. Pauschale Herkunftsnachweise oder Herkunftsnachweise, die unleserlich oder unvollständig sind, reichen nicht aus.

Die weiteren Anforderungen hängen davon ab, woher Ihr archäologischer Fund stammt:

 

Situation Herkunftsnachweis
Mein Objekt stammt aus einem Fund

Normalerweise handelt es sich um die Kopie der Fundmeldung, die Sie bei der zuständigen Denkmalbehörde eingereicht haben; ergänzt mit den Bearbeitungsvermerken der zuständigen Denkmalbehörde.

Wenn Ihnen das Aktenzeichen der Behörde für diese Fundmeldung bekannt ist, genügt dessen Angabe. Gleiches gilt für eine amtliche Bestätigung des Eingangs der Fundmeldung.

Bei Fundmeldungen, die Sie zusammen mit einem Foto Ihres Angebots einstellen, dürfen Sie aus Datenschutzgründen schwärzen:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die Flurbezeichnung und, sofern vermerkt,
  • die Koordinaten der Fundstelle.
 

Deutlich zu erkennen müssen die folgenden Angaben sein:

  • Bundesland,
  • Landkreis,
  • Gemarkung,
  • Fundplatznummer,
  • Fundzeitpunkt,
  • Objektbeschreibung und der
  • Name der Behörde, die die Meldung erhielt.
Mein Objekt stammt aus einer alten Sammlung

In der Regel sind alte Sammlungen archäologischer Objekte durch die Denkmalbehörden oder Museen erfasst.

In diesem Fall ist ein Auszug aus einem amtlichen Schreiben ausreichend, welches das rechtmäßige Eigentum des Verkäufers an dem betreffenden Sammlungsgegenstand bestätigt. Falls Entsprechendes nicht vorhanden ist, sollten Sie Kontakt mit dem für die Fundstelle zuständigen Denkmalamt aufnehmen.

Wenn Sie die Fundstelle(n) nicht kennen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Denkmalamt auf. In der Regel wird Ihnen danach eine Bestätigung erteilt werden, sofern Sie rechtmäßiger Eigentümer sind.

Mein Objekt stammt aus dem Handel

Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, fügen Sie bitte einen Auszug aus dem Auktionskatalog bei, anhand dessen nachvollziehbar ist, ob ein gutgläubiger Erwerb vorliegt.

Alternativ kann ein offizieller Kaufbeleg des Händlers beigefügt werden, auf dem der Preis geschwärzt sein kann. Auch hier gilt, dass das Objekt eindeutig anhand des Herkunftsnachweises identifizierbar sein muss. Pauschale Herkunftsnachweise reichen nicht aus.

Mein Objekt stammt aus dem EU-Wirtschaftsraum

Es gelten dieselben Regeln wie bei einem Fund, der in Deutschland gemacht wurde.

Setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit den zuständigen Denkmalbehörden in Verbindung.

Mein Objekt stammt aus dem Ausland (Drittländer)

Erforderlich ist die Angabe der Behörde, welche die Exportgenehmigung erteilt hat und deren Vorgangs-Nummer bzw. Aktenzeichen. Die Vorlage einer Zollbescheinigung genügt nicht.

Weitere Informationen zum Handel mit archäologischen Funden und zu Herkunftsnachweisen erhalten Sie auf den Seiten des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLA) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet .

Geplünderte oder gestohlene Waren

Diesbezügliche Informationen finden Sie in der INTERPOL-Datenbank für gestohlene Kunstwerke und der Datenbank der Roten Listen des Internationalen Museumsrats (ICOM) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet , in denen die für den illegalen Handel am stärksten gefährdeten Kategorien von Kulturgütern aufgeführt sind.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet . Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass wichtige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

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