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Grundsatz zu Katalogen, Kaufinformationen, Bezugsquellen und Vertriebspartnersuche

Als eBay-Nutzer erhalten Sie Käuferschutz. Diese oder ähnliche Schutzmechanismen greifen unter Umständen nicht mehr, wenn der Verkauf von Katalogen, Händlerlisten, Herstellerlisten oder Lieferantenlisten mit Bezugsquellen dazu führt, dass Transaktionen außerhalb von eBay stattfinden. Aus diesem Grund ist es bei eBay nicht erlaubt, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können.

Das Anbieten aktueller Kataloge kann unter Umständen zu einer schlechten Kauferfahrung führen. Die Artikel im Katalog erschweren die Suche auf unserer Website, wodurch es für Käufer schwieriger wird, die gesuchten Artikel zu finden. Weitere Informationen zu den Verkaufsbedingungen von Katalogen bei eBay finden Sie weiter unten in unserem ganzen Grundsatz zu Katalogen, Kaufinformationen, Bezugsquellen und Vertriebspartnersuche.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich einen Sammler- oder Auktionskatalog bei eBay verkaufen?

Ja, Sie können Sammlerkataloge anbieten, aber die Artikelbeschreibung muss die folgende Aussage enthalten: „Sie können keine Produkte aus diesem Katalog bestellen.“ Erlaubt sind auch andere Arten von Katalogen, aus denen nicht bestellt werden kann – wie zum Beispiel Auktionskataloge von Auktionshäusern wie Sotheby's oder Christie's – da diese oft als Referenz verwendet werden.

Darf ich den aktuellen Tupperware-Katalog zum Verkauf anbieten?

Ja, Sie dürfen Kataloge von Mary Kay, Avon, Tupperware und Amway bei eBay einstellen. Bedingung dafür ist, dass Sie in der Artikelbeschreibung ausdrücklich angeben, dass Sie selbst die dort gelisteten Produkte weder anbieten noch verkaufen.

Ich bin leidenschaftlicher Motorradfan und habe eine CD mit allen Anschriften und Internetadressen von Händlern für Motorrad-Ersatzteile in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Darf ich diese zum Verkauf anbieten?

Nein, es ist grundsätzlich verboten, solche Kataloge oder Datenträger bei eBay zu verkaufen, die vorwiegend Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen, die bloßen Kaufinformationen oder Bezugsquellen enthalten.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu Katalogen, Kaufinformationen, Bezugsquellen und Vertriebspartnersuche

Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können.

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Angebot diesen Richtlinien entspricht. Sollte Ihr Angebot gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann es entfernt werden. Außerdem können wir eine Reihe sonstiger Maßnahmen gegen Sie einleiten. Dazu gehören unter anderem die Einschränkung Ihrer Nutzungsrechte als Käufer und Verkäufer und die Sperrung Ihres eBay-Kontos.

Welche Richtlinien gelten?

Allowed Erlaubt
  • Kataloge, aus denen nicht mehr bestellt werden kann (Sammlerstücke).
  • Kataloge aus einem beliebigen Jahr, wenn der Verkäufer im Angebot ausdrücklich angibt, dass aus dem eingestellten Katalog keine Produkte bestellt werden können.
  • Kataloge aus einem beliebigen Jahr, aus dem keine Produkte bestellt werden können, z. B. ein Katalog, der eine Produktlinie zeigt.
  • Bücher, die Bezugsquellen enthalten, wenn sie über eine ISBN-Nummer verfügen und in der entsprechenden Bücherkategorie eingestellt werden.
Restricted Eingeschränkt
  • Kataloge von Avon, Tupperware, Mary Kay und Amway können eingestellt werden, sofern der Verkäufer in der Artikelbeschreibung angibt, dass er diese Produkte weder anbietet noch verkauft.
Not allowed Verboten

Angebote von Katalogen, bloßen Kaufinformationen oder Bezugsquellen, wie z. B.:

  • „Biete aktuellen OTTO-Katalog an.“
  • „Biete CD-ROM mit allen Anschriften und Internetadressen von Händlern für Motorrad-Ersatzteile in Deutschland, Österreich und der Schweiz an.“
  • „Biete super Nebenjob an, mit dem Sie in wenigen Monaten reich werden können.“

Angebote, die lediglich aus der Weitergabe von Informationen und Tipps bestehen, wie z. B.:

  • unvollständig beschriebene Jobangebote.
  • Angebote von Geschäftsideen.

Verkaufen von alten Katalogen und Sammelkatalogen

Beachten Sie die folgenden Richtlinien, wenn Sie einen alten Katalog oder Sammelkatalog bei eBay einstellen:

  • Sie dürfen nicht an späteren Umsätzen von Anbietern in diesem Katalog beteiligt werden.
  • In der Artikelbezeichnung oder -beschreibung dürfen keine umfangreichen Listen mit bestimmten Markennamen, Artikeln, Kategorien oder Preisen enthalten sein. Dies gilt als „Suchbegriff-Spamming“ und verstößt gegen unseren Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen.

Hinweis: Verkäufer sollten im Angebot den Link „Mehr zum Thema“ hinzufügen, wenn sie ergänzende Informationen oder Kategorien angeben möchten. Bevor Sie den Link „Mehr zum Thema“ hinzufügen, lesen Sie bitte unseren Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.

  • Alte- und Sammelkataloge können nicht als Bonusartikel mit anderen Angeboten kombiniert werden.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

eBay ist ein Online-Marktplatz, auf dem konkrete Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden. Angebote von Katalogen, bloßen Kaufinformationen oder Bezugsquellen würden das Vertrauen in unseren Online-Marktplatz stören.

Sie fördern darüber hinaus Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay, was einen Verstoß gegen unsere Grundsätze darstellt.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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