Grundsatz zu geistigem Eigentum: Übersicht
Der Name „eBay” und das eBay-Logo sind eingetragene Marken in den USA und in anderen Ländern. Der Name „eBay” und das eBay-Logo dürfen nur verwendet werden, wenn die betreffende Einzelperson oder die betreffende Organisation eine schriftliche Lizenzvereinbarung mit eBay abgeschlossen hat.
In diesen Richtlinien wird erläutert, wann Sie das eBay-Logo, den Namen „eBay” oder Bildschirmabbildungen der eBay-Website verwenden können und wann nicht.
Halten Sie sich bitte unbedingt an diese Richtlinien. Andernfalls können Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden, wie z. B. die Einschränkung Ihrer Kaufs- und Verkaufsaktivitäten oder Sperrung Ihres eBay-Kontos.
Was sind die Richtlinien?
Verwendung des Namens „eBay”
Sie können den Namen „eBay” verwenden, um auf eBay zu verweisen (z. B. „Meine Antiquitäten bei eBay ansehen” oder „Ich verkaufe bei eBay”), vorausgesetzt Sie beachten die folgenden Richtlinien:
- Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eBay Ihr Sponsor oder Partner ist oder Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen unterstützt.
- Wenn Sie sich auf eBay beziehen, verwenden Sie den Namen „eBay” nur in einfacher Schriftart und einfachem Format. Verwenden Sie das eBay-Logo nie in Sätzen.
- Die Schreibung von eBay lautet immer „eBay”. Die Schreibung „Ebay”, „e-Bay” oder „ebay” ist falsch.
eBay Partner Network
Sie können sich beim eBay Partner Network bewerben und unser spezielles eBay-Banner auf Ihrer Website verwenden.
Button „Jetzt bei eBay” verwenden
Wenn Sie eine eigene Webseite haben, können Sie mit dem Button „Jetzt bei eBay” Ihre Website mit der eBay-Startseite verknüpfen. Erfahren Sie mehr zur Verwendung von Links auf eBay.
Verwenden Sie nur den Button „Jetzt bei eBay” und kein anderes eBay-Logo oder keine andere Grafik, um zu eBay zu verlinken.
eBay-Logo verwenden
Sie können das eBay-Logo nur dann verwenden, wenn Ihnen eine ausdrückliche schriftliche Markenlizenz von eBay erteilt wurde.
Screenshots verwenden
Sie dürfen Screenshots von eBay nur dann verwenden, wenn Ihnen eine ausdrückliche schriftliche Markenlizenz von eBay erteilt wurde.
Verbotene Nutzung des Namens „eBay” und des eBay-Logos
eBay gestattet nicht die Verwendung seines Namens und Logos für einen der folgenden Zwecke:
- Visitenkarten
- Als Links zu Websites
- Domainnamen
- Name Ihres eBay Shops oder Ihr Nutzername
- Adressetiketten
- Fenster von Geschäften
- Verweisen auf eBay auf eine Weise, die als Zugehörigkeit zu, Sponsoring oder Unterstützung durch eBay aufgefasst werden könnte
eBay-Domainnamen
eBay besitzt exklusive Markenrechte am Namen „eBay” in den USA und anderen Ländern. Wir gestatten nicht die Registrierung, den Besitz, die Verwendung oder den Verkauf eines Domainnamens, der „eBay” enthält. Angebote, in denen versucht wird, einen eBay-Domainnamen zu verkaufen, werden aus eBay entfernt.
Es ist zwar üblich, Domainnamen zu registrieren, zu verwenden und zu verkaufen (einschließlich bei eBay). Allerdings ist es nicht gestattet, einen Domainnamen zu besitzen, zu verwenden und zu verkaufen, der eine Marke enthält, die eine andere Person oder ein Unternehmen besitzt. Weitere Informationen finden Sie im Anticybersquatting Consumer Protection Act von 1999 – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Wann eine schriftliche Genehmigung von eBay erforderlich ist
Sie müssen eine schriftliche Genehmigung von eBay für die Verwendung von geistigem Eigentum von eBay wie folgt beantragen:
- Jegliche Verwendung des eBay-Logos
- Jegliche Verwendung von eBay-Bildschirmabbildungen
- Jegliche Verwendung des Namens „eBay” in Büchern, auf Waren oder für Sponsoring, darunter Konferenzen
Beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihren Antrag nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Senden Sie Ihren Antrag über unser Intellectual Property Permission Center – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Sie können uns auch eine E-Mail senden an ippermissions@ebay.com.