Was besagt der Grundsatz?
- Sämtliche Inhalte eines Angebots müssen sich direkt auf den Artikel oder die Verkaufsbedingungen des Verkäufers beziehen
- Artikelbeschreibungen müssen korrekt sein
- Der ausgewählte Artikelzustand muss dem tatsächlichen Zustand des Artikels entsprechen und er muss an allen Stellen des Angebots (also in der Artikelbezeichnung, in der Beschreibung und in den Artikelmerkmalen) einheitlich angegeben sein
- Bekleidungs- und Schuhangebote müssen einen zugelassenen Artikelzustand enthalten, z.B. Neu, Neu mit Etiketten oder Gebraucht
- Folgendes ist nicht zulässig:
- tiefgestellte oder hochgestellte Zeichen oder Sonderzeichen
- Symbole anstelle von Begriffen (verwenden Sie z.B. anstelle von „©“ „Copyright“)
- verwirrende oder uneindeutige Artikelbezeichnungen oder Untertitel
- Wenn Artikelmerkmale erforderlich sind, müssen sie korrekt sein. Die Felder müssen vollständig ausgefüllt sein.
- Folgendes ist nicht zulässig:
- Verwenden von Begriffen im falschen Feld
- Angeben von Informationen, die nichts mit dem jeweiligen Feld zu tun haben, wie beispielsweise das Angeben der Marke des Artikels im Feld für die Größe
- Angeben falscher Informationen, wie „Nicht zutreffend“, „Markenlos“ oder „Nicht verfügbar“, in Feldern für erforderliche Produktkennzeichnungen (wie „Marke“, „UPC“ oder „Herstellerreferenznummer“), obwohl der Hersteller diese Informationen für das Produkt bereitgestellt hat
- Folgendes ist nicht zulässig:
- Bekleidungs- und Schuhangebote müssen einen für die Kategorie zugelassenen Größenwert verwenden, z. B.:
- Alpha-Größen (2XS–XXL)
- Numerische Größen
- regionsspezifische Größen, sofern verfügbar
- Verkäufer müssen die Größe auswählen, die der Größenangabe des Herstellers am besten entspricht. Wenn keine genaue Größe verfügbar ist, wählen Sie die Größenoption aus, die am ehesten kompatibel ist
- Beim Erstellen eines Angebots mithilfe des eBay-Katalogs müssen die Produktdetails exakt auf den Artikel zutreffen
- Artikel müssen in der richtigen Kategorie eingestellt werden
- Artikelbeschreibungen müssen in der Hauptsprache der eBay-Website verfasst werden, auf der der Artikel eingestellt wird
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Gehen Sie zum Portal für Verkäufer-Anfragen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, wenn im Zusammenhang mit unseren Grundsätzen Probleme auftreten, die Ihr eBay-Konto oder Ihre Angebote betreffen, und Sie Informationen benötigen, um diese Probleme schnell zu beheben.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Die Regel, dass Artikelbeschreibungen korrekt und in der Hauptsprache der eBay-Website verfasst sein müssen, auf der der Artikel eingestellt wird, erlaubt es Käufern, sich vor dem Kauf ein genaues Bild davon zu machen, was für ein Artikel angeboten wird und welche Verkaufsbedingungen gelten.