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Grundsatz zum Missbrauch von Bewertungen

Es ist nicht zulässig, Bewertungskommentare abzugeben, die im Widerspruch zur Bewertung stehen. Bewertungen sollten sich immer nur auf den jeweiligen Kauf beziehen.

Zum Schutz unserer Nutzer gibt es bei eBay Richtlinien, die dafür sorgen sollen, dass Bewertungen nicht missbraucht werden können.

Was besagt der Grundsatz?

Jeglicher Missbrauch von Bewertungen ist unzulässig. Bewertungskommentare müssen mit der Bewertung im Einklang stehen, die zur Beschreibung der gesamten Erfahrung hinterlassen wurde. Positive Bewertungen sollten mit einer positiven Transaktionsbewertung einhergehen, und negative Bewertungen sollten mit einer negativen Transaktionsbewertung einhergehen. Zum Beispiel:

  • Verkäufer dürfen Käufern keinen negativen Kommentar mit einer positiven Transaktionsbewertung hinterlassen.
  • Käufer dürfen Verkäufern keinen negativen Kommentar mit einer positiven Transaktionsbewertung hinterlassen, es sei denn, sie haben den Verkäufer zuvor kontaktiert und der Verkäufer war nicht in der Lage, das Anliegen des Käufers zu lösen.

Folgekommentare müssen ebenfalls zur allgemeinen Bewertung passen und dürfen nicht dazu verwendet werden, eine einmal abgegebene Bewertung abzuändern.

Bewertungsinhalte sollten sich immer nur auf den jeweiligen Kauf beziehen. Folgendes ist in Berwertungskommentaren nicht erlaubt:

  • Meinungen zu politischen, religiösen oder sozialen Fragen
  • Links, URLs oder anderen Inhalte, die zum Verkauf außerhalb von eBay animieren
  • implizite oder explizite Drohungen oder Einschüchterungen
  • die Veröffentlichung personenbezogener Daten
  • die Verwendung unangemessener oder anstößiger Formulierungen
  • der Verstoß gegen die Rechte Dritter 
  • der Verweis auf Ermittlungsverfahren

Alle Bilder, die in Bewertungen hinzugefügt wurden, müssen den gekauften Artikel genau darstellen und unseren Grundsätzen entsprechen, darunten dem Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, dem Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt und dem Grundsatz zu expliziten Inhalten.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

 

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz dient dem Schutz von Käufern und Verkäufern und der Integrität des eBay-Bewertungssystems.

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