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Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt

Nicht jugendfreie Artikel und Angebote mit Sexartikeln müssen in der richtigen Kategorie eingestellt werden und unseren Richtlinien entsprechen.

Für die meisten nicht jugendfreien Artikel gelten bestimmte Einschränkungen oder Verbote. Wir überprüfen den Inhalt der Angebotsbeschreibung, die Bilder und Kategorien, um zu bestimmen, ob ein Artikel zulässig ist.

Was besagt der Grundsatz?

Nicht jugendfreie Materialien sexueller Art sowie Angebote, die hierzu Zugang verschaffen, sind unzulässig. Dazu gehören folgende Angebote:

  • Filme und Videospiele, die nicht durch die FSK bzw. USK eingestuft worden sind. Mehr Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zu jugendgefährdenden Medien.
  • Nicht jugendfreie Zeitschriften, Bücher und Comics, FKK-Veröffentlichungen oder nicht jugendfreie Anime/Manga-Veröffentlichungen mit sexuell explizitem Inhalt, Nacktbildern oder sexuellen Geschichten. Die deutschen Ausgaben der folgenden Zeitschriften dürfen eingestellt werden: Playboy, Playgirl, und Penthouse.
  • Angebote, die Nacktbilder enthalten (abgesehen von künstlerischen Akten).
  • Mitgliedschaften und Clubs für Erwachsene.
  • Beim Hinterlassen von Feedback dürfen keine Nacktbilder hinzugefügt werden, auch wenn der eigentliche Artikel oder das ursprüngliche Angebot Nacktheit enthielt.

Sexspielzeug und Sexzubehör darf, nur von durch eBay gesondert zugelassenen gewerblichen Verkäufern, in den Kategorien Beauty & Gesundheit > Familienplanung & Erotik eingestellt werden, sofern die folgenden Richtlinien eingehalten werden:

  • Die Artikel müssen in neuwertigem Zustand in der Originalverpackung angeboten werden.
  • Die Angebote dürfen keinen internationalen Versand anbieten.
  • Die Artikelbeschreibungen dürfen keine Nacktbilder oder Bilder mit sexuellen Inhalten enthalten. Soweit derartige Bilder auf dem Artikel oder dessen Verpackung abgebildet sind, muss der Verkäufer diese in der Artikelbeschreibung insoweit unkenntlich machen.

Aktivitäten, die gegen den eBay-Grundsatz verstoßen, können die verschiedensten Maßnahmen zur Folge haben. Dazu gehören z.B. das Beenden oder Abbrechen von Angeboten durch eBay, schlechtere Positionen für alle Angebote des Verkäufers in den Suchergebnissen oder der Ausschluss der Angebote aus den Suchergebnissen. Auch eine schlechtere Verkäuferbewertung, Beschränkungen der Kauf- oder Verkaufsaktivitäten oder die Sperrung des eBay-Kontos sind möglich. Bereits bezahlte oder noch zu zahlende Gebühren für Angebote oder Konten, die Maßnahmen unsererseits erfordern, werden weder zurückerstattet noch anderweitig Ihrem eBay-Konto gutgeschrieben.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Wir möchten dafür sorgen, dass nicht jugendfreie Artikel auf legale Weise für interessierte Käufer verfügbar sind, während wir gleichzeitig den Zugriff für Käufer verhindern, die derartige Artikel weder kaufen noch sehen möchten.

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