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      3 Minuten Lesezeit

      EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

      Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) enthält Vorschriften für den Verkauf von Verpackungen oder verpackten Produkten in der EU. Bestimmte gewerbliche Verkäufer, die Käufern in der EU verpackte Produkte anbieten, müssen die PPWR-Vorschriften für Verpackungen einhalten.

      Die PPWR umfasst Anforderungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), die Abfallbewirtschaftung und Umweltverträglichkeit betreffen. Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu verringern und sicherzustellen, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sind. Die Verordnung gilt für alle Arten von Verpackungen, einschließlich Produktverpackungen, Versandverpackungen und gewerblichen Verpackungen.

      Wenn Sie gewerblicher Verkäufer sind und nach PPWR-Vorschriften als Verpackungshersteller gelten, müssen Sie sich möglicherweise bei den für Verpackung zuständigen nationalen Behörden registrieren und Ihre Registrierungsnummern für Verpackungen in Ihrem eBay-Konto hinterlegen. Wenn Ihre Registrierungsnummer für Verpackungen fehlt oder ungültig ist, werden Ihre Angebote für Käufer in dem betreffenden Land eventuell ausgeblendet und Sie unterliegen möglicherweise Sanktionen der örtlichen Behörden.

      Verpackungshersteller

      Gewerbliche Verkäufer, die als Verpackungshersteller gelten, müssen die PPWR-Vorschriften einhalten. Sie können als Verpackungshersteller gelten, wenn einer der folgenden Sachverhalte auf Sie zutrifft:

      • Sie sind die erste natürliche oder juristische Person, die verpackte Produkte in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat bereitstellt
      • Sie verkaufen verpackte Produkte aus einem anderen Land direkt an Endabnehmer in einem EU-Mitgliedstaat
        • Als verpacktes Produkt gilt grundsätzlich jeder physische Artikel, der mit einer Verpackung verkauft wird. Die Verordnung bezieht sich auf die Verpackung selbst, nicht auf die Produktkategorie. Weitere Informationen dazu, welche Verpackungen unter die Verordnung fallen, finden Sie im nachstehenden Abschnitt Unter die PPWR fallende Verpackungen
      • Sie importieren verpackte Produkte in einen bestimmten EU-Mitgliedstaat und sind die erste natürliche oder juristische Person, die diese Produkte in diesem Mitgliedstaat bereitstellt
      • Sie verkaufen Produkte unter Ihrer eigenen Marke und sind die erste natürliche oder juristische Person, die diese verpackten Produkte in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt

      Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. bei den zuständigen örtlichen Behörden oder Ihrer Rechtsberatung zu erkundigen, ob Sie in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat als Verpackungshersteller gelten.

      Alternativ können Sie prüfen, ob Sie in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat als Verpackungshersteller gelten, indem Sie die Seite PPWR Compliance einfach gemacht - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet unseres Partners Lizenzero aufrufen und dort auf den Link Jetzt mit gratis Check loslegen klicken.

      Tipp
      Es ist möglich, dass Sie in einem EU-Mitgliedstaat als Verpackungshersteller gelten, in einem anderen jedoch nicht. Sie müssen die Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat einhalten, in dem Sie als Verpackungshersteller gelten.

      Was Sie tun müssen

      Wenn Sie als Verpackungshersteller gelten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

      • Registrieren Sie sich beim nationalen Herstellerregister - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet jedes EU-Mitgliedstaats, in dem Sie als Verpackungshersteller gelten, um Ihre Registrierungsnummer für Verpackungen zu erhalten
      • Benennen Sie, falls erforderlich, einen Bevollmächtigten
        • Ein Bevollmächtigter ist möglicherweise erforderlich, wenn Sie Produkte in einen EU-Mitgliedstaat verkaufen, in dem Sie nicht niedergelassen sind. Der Bevollmächtigte kann in Ihrem Namen bestimmte Pflichten wie die Registrierung, Berichterstattung und Zahlung anfallender Gebühren wahrnehmen
      • Fügen Sie Ihre EPR-Nummern Ihrem eBay-Konto hinzu und bestätigen Sie, dass Ihre Verpackung den geltenden Anforderungen entspricht
      • Reichen Sie alle vorgeschriebenen Berichte ein und zahlen Sie alle obligatorischen Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Verpackungssystem

      Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit der zuständigen nationalen Behörde oder Ihrer Rechtsberatung zu halten, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

      Alternativ bietet unser Partner Lizenzero gegen eine Gebühr Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen, einschließlich Registrierung und Berichterstattung. Weitere Informationen finden Sie bei Lizenzero auf der Seite PPWR Compliance einfach gemacht - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Darüber hinaus stehen weitere Anbieter von Compliance-Dienstleistungen zur Verfügung.

      Registrierungsnummer für Verpackungen hinzufügen

      Sobald Sie eine Registrierungsnummer für Verpackungen erhalten haben, können Sie diese Ihrem eBay-Konto hinzufügen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

      1. Gehen Sie zu Ihren Kontoeinstellungen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und wählen Sie Angaben zum Unternehmen aus.
        • Dies ist nur auf einem Computer oder Tablet möglich, nicht auf einem Mobiltelefon
      2. Gehen Sie zu den Registrierungsnummern für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und wählen Sie Hinzufügen oder Verwalten aus.
        • Daraufhin öffnet sich eine Seite, auf der Sie Ihre EPR-Nummern verwalten können
      3. Wählen Sie im Dropdown-Menü das Land und die Kategorie Verpackungen aus und geben Sie dann Ihre Registrierungsnummer für Verpackungen in das Feld für die EPR-Nummer ein.
      4. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, um zu bestätigen, dass Ihre Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt.
      5. Wählen Sie Hinzufügen aus.

      Dieser Vorgang muss für jedes Land, in dem Sie eine Registrierungsnummer für Verpackungen haben, einzeln durchgeführt werden. Sobald Sie die Registrierungsnummer für Verpackungen Ihrem Konto hinzugefügt haben, fügt eBay sie automatisch allen Ihren Angeboten hinzu.

      Aktualisieren Ihrer Verpackungsregistrierungsnummer für Frankreich oder Deutschland

      Wenn Sie bereits Verpackungsregistrierungsnummern für Frankreich oder Deutschland hinterlegt haben, werden diese automatisch übernommen. Wenn die Angaben aktuell sind, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sind die Angaben jedoch nicht mehr aktuell, können Sie Ihre Registrierungsnummern für Verpackungen wie folgt aktualisieren:

      1. Gehen Sie zu Ihren Kontoeinstellungen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und wählen Sie Angaben zum Unternehmen aus.
        • Dies ist nur auf einem Computer oder Tablet möglich, nicht auf einem Mobiltelefon
      2. Gehen Sie zu den Registrierungsnummern für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und wählen Sie Verwalten aus.
      3. Suchen Sie die Verpackungsregistrierungsnummern, die Sie für Frankreich oder Deutschland aktualisieren möchten, und wählen Sie Entfernen aus.
      4. Wählen Sie im Dropdown-Menü das Land und die Kategorie Verpackungen aus und geben Sie dann Ihre aktualisierte Registrierungsnummer für Verpackungen in das Feld für die EPR-Nummer ein.
      5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, um zu bestätigen, dass Ihre Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt.
      6. Wählen Sie Hinzufügen aus.

      Unter die PPWR fallende Verpackungen

      Die PPWR gilt für alle Arten von neuen und gebrauchten Verpackungen, die erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Unter die PPWR fallen u.a. folgende Verpackungsarten:

      • Produktverpackungen: Verpackungen, die unmittelbar mit dem Artikel geliefert werden, z.B. der Karton, die Umhüllung oder der Behälter, den ein Kunde mit seiner Bestellung erhält
      • Sammelverpackungen: Verpackungen, mit denen mehrere Artikel gebündelt werden, z.B. eine Pappschale zur Aufnahme mehrerer Waren oder Produkte oder eine in Schrumpffolie verpackte Mehrfachpackung. Eine Sammelverpackung kann entfernt werden, ohne die darin enthaltenen einzelnen Produkte zu beeinträchtigen
      • Versandverpackungen: Verpackungen zur Handhabung, Beförderung oder Lieferung eines oder mehrerer Produkte, z.B. ein großer Versandkarton oder Palettenfolie. Hierzu gehören keine standardisierten Transportcontainer, wie sie im Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr verwendet werden
      • Serviceverpackungen: Verpackungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs gefüllt werden, z. B. eine Papiertüte, Mitnahmeboxen oder Verpackungen, die dem Kunden unmittelbar am Verkaufsort bereitgestellt werden
      • Verbundverpackungen: Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien, die dauerhaft miteinander verbunden sind und nicht von Hand getrennt werden können, z. B. Getränkekartons, die innen mit Kunststoff beschichtet sind

      Hilfreiche Links

      Weitere Informationen dazu, welche Auswirkungen die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle auf Ihre Verkäufe bei eBay haben kann, finden Sie unter den folgenden hilfreichen Links:

      Tipp
      Je nach Verkaufsaktivität müssen Sie eventuell mehrere Verordnungen gleichzeitig erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite Vorschriften zum Verkaufen bei eBay verstehen.

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