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Das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay („IBMS")

Wenn Sie der Meinung sind, dass bestimmte Maßnahmen von eBay unberechtigt waren, können Sie über eBays internes Beschwerdemanagementsystem („IBMS“) eine Beschwerde einreichen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie Sie bei eBay gegen bestimmte Maßnahmen eine Beschwerde einreichen können, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Maßnahme ganz oder teilweise unberechtigt war.

Wie kann ich mich an das IBMS von eBay wenden?

eBay wird Sie im Einzelfall darüber informieren, wenn die Möglichkeit zur Beschwerde über das IBMS besteht. Achten Sie bitte auf die Informationen, die wir Ihnen in solchen Fällen per E-Mail zusenden. Beispiele:

  • Wir haben Maßnahmen gegen oder wegen von Ihnen eingestellten Inhalten ergriffen, z.B. ein Angebot oder eine Bewertung entfernt, oder Ihr eBay-Konto wegen solcher Inhalte gesperrt.
  • Sie haben über die elektronische Meldefunktion oder über das "Verifizierte Rechteinhaber-Programm" (VeRI) eine Meldung über einen vermeintlich rechtswidrigen Inhalt abgegeben, die ganz oder teilweise zurückgewiesen wurde.
  • eBay konnte Ihre Identität als gewerblicher Verkäufer nicht bestätigen.

Gewerbliche Verkäufer haben die Möglichkeit zur Klärung über das IBMS darüber hinaus auch im Falle von sonstigen Maßnahmen, die durch eBay aufgrund von Regelverstößen ergriffen werden.

Sobald Sie eine Beschwerde eingereicht haben, werden wir diese zeitnah und sorgfältig prüfen. Wenn Ihre Beschwerde hinreichende Gründe dafür liefert, dass unsere Entscheidung, eine Maßnahme zu ergreifen (oder nicht zu ergreifen), ungerechtfertigt war, werden wir sie unverzüglich rückgängig machen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.  

Sie können Ihre Beschwerde jederzeit innerhalb von sechs Monaten einreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem wir Sie über die betreffende Maßnahme bzw. die Zurückweisung Ihrer Meldung informiert haben. Es besteht keine Pflicht, das IBMS zu nutzen, doch es ist in allen Fällen elektronisch und kostenlos möglich.  

Was kann ich tun, wenn meine Beschwerde zurückgewiesen wurde?

Wenn wir Ihre Beschwerde zurückweisen, heißt das, dass wir auch nach sorgfältiger Überprüfung der Angelegenheit unsere Ausgangsentscheidung weiterhin für richtig erachten.

In manchen Fällen haben Sie nach Zurückweisung einer Beschwerde die Möglichkeit zur Mediation oder außergerichtlichen Streitbeilegung. eBay arbeitet insoweit im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen.

Wenn in einem Fall eine Möglichkeit zur Mediation oder zur außergerichtlichen Streitbeilegung besteht, werden wir Sie über diese Möglichkeit sowie über die jeweils zuständigen Stellen informieren. Weitere Informationen zur Mediation und außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie unter Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung.

Bitte beachten Sie, dass eBay ausweislich der eBay-AGB berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet ist, die Bearbeitung von Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum oder endgültig auszusetzen, wenn der betreffende Beschwerdeführer in der Vergangenheit häufig offensichtlich unbegründete Beschwerden eingereicht hat.

Was mache ich bei Anfragen, die nicht dem IBMS unterliegen?

Bei allen anderen Anfragen, die nicht dem IBMS unterliegen, können Sie sich über ebay.de/help/home informieren oder sich an den Kundenservice von eBay wenden. Beispiele:

  • Sie haben ein Problem bei der Nutzung von eBay Zahlungsdiensten als Verkäufer, einschließlich Zahlungsstreitfällen, Auszahlungen oder einbehaltenen Auszahlungen und der Verifizierung von Kontoinformationen.
  • Sie möchten Feedback geben oder ein Problem melden zu eBay-Diensten, die nicht im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten stehen, so etwa zu Ihren Angeboten, Grundsätzen zum Verkaufen, Grundsatzverstößen, technischen Problemen, Rückgaben oder Problemen mit Käufern.

Folgende Hilfeseiten könnten bei Ihrem Anliegen hilfreich sein: 

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