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Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) zielt darauf ab, ein digitales Umfeld zu schaffen, in dem Käufer und Verkäufer darauf vertrauen können, dass Marktplätze wie eBay ihren Nutzern sichere, verantwortungsbewusste und transparente Dienstleistungen bieten.

Bevor Sie bei eBay verkaufen können, sind bestimmte Informationen von Ihnen erforderlich, die verifiziert werden müssen. Diese Informationen müssen auch für bereits aktive Verkäufer verifiziert werden.

Bestätigen der Identität des Unternehmens

Für gewerbliche Verkäufer, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind und/oder Artikel verkaufen, ist eBay verpflichtet, für jedes Angebot bestimmte Informationen einzuholen und bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass das Angebot mit dem Gesetz über digitale Dienste in der EU konform ist.

Für gewerbliche Verkäufer versuchen wir, die erforderlichen Informationen automatisch zu verifizieren. Wenn wir die Unternehmensinformationen nicht selbst verifizieren können, fordern wir möglicherweise weitere Unterlagen oder Klarstellungen von Ihnen an, bevor Sie mit dem Verkaufen beginnen oder fortfahren können.

Diese Regelung gilt unter anderem für Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Wohltätigkeitsorganisationen. Die erforderlichen Informationen umfassen:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens (diese Angaben werden gemäß den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste auch in jedem Angebot angezeigt)
  • Handelsregister-/Unternehmensregisternummer (diese Angaben werden gemäß den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste auch in jedem Angebot angezeigt)
    • Für Einzelunternehmen ist eine Handelsregister-/Unternehmensregisternummer optional. Wenn Sie Einzelunternehmer sind und uns Ihre Handelsregister-/Unternehmensregisternummer mitteilen, werden wir diese in Ihren Angeboten anzeigen.
    • Wenn Sie ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland sind, müssen Sie außerdem die Ausgabestelle Ihrer Handelsregisternummer über ein Dropdown-Menü auf der Seite zu den Angaben zum Unternehmen auswählen.
  • Bankverbindung des Unternehmens (wird nicht an Dritte weitergegeben)

Bereitstellen von Identitätsnachweisen oder anderen Dokumenten für eBay

Wenn eBay bestimmte Unterlagen anfordert, teilen wir Ihnen in der Regel per E-Mail und per Banner in Ihrem eBay-Konto mit, welche Dokumente wir von Ihnen benötigen. Hierzu gehören möglicherweise Ausweisdokumente (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) oder Gründungsunterlagen des Unternehmens (gegebenenfalls auch ein Gesellschaftsvertrag).

Verifizieren Ihrer Bankverbindung

eBay benötigt Informationen zur Bankverbindung Ihres Unternehmens, damit Sie Auszahlungen erhalten können. Bei Einzelunternehmern ist es wichtig, dass der mit dem Bankkonto verknüpfte Name mit dem Namen in Ihrem eBay-Konto übereinstimmt. Bei Konten, die von einem Unternehmen betrieben werden, muss der Unternehmensname mit dem Namen für das Bankkonto übereinstimmen.

Sie müssen eBay gegebenenfalls den mit dem Bankkonto verknüpften Namen, den Namen der Bank, die Bankleitzahl sowie die Kontonummer oder IBAN mitteilen. Wenn wir Ihr Bankkonto nicht verifizieren können, schlagen wir Ihnen eventuell eine andere Methode zur Verifizierung Ihres Bankkontos vor, wie etwa eine Testzahlung oder die Vorlage eines Kontoauszugs.

Einreichen von Beschwerden über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay („IBMS“)

eBay wird Sie im Einzelfall darüber informieren, wenn die Möglichkeit zur Beschwerde über das IBMS besteht. Achten Sie bitte auf die Informationen, die wir Ihnen in solchen Fällen per E-Mail zusenden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay („IBMS").

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